Zählen Eiswürfel in Getränken zur Füllmenge?
Frage
Ich trinke gerne Bubble Tea. Die verschiedenen erhältlichen Größen des Getränks werden in den meisten Shops in Milliliter angegeben. Wenn man nicht explizit ohne Eiswürfel bestellt, ist der Becher aber standardmäßig mit sehr vielen Eiswürfeln gefüllt, so dass die Menge an eigentlichem Getränk nicht dem angegebenen Volumen entspricht.
Die Frage lässt sich natürlich auch auf andere alkoholfreie Getränke in der Gastronomie übertragen.
Ist es zulässig, bei explizit angegebenem Getränkevolumen dieses mit Eiswürfeln zu füllen?
Antwort:
Für die meisten Getränke in der Gastronomie müssen Anbieter Gläser mit Füllstrich verwenden und sie entsprechend befüllen. Die Füllhöhe muss durch das Getränk erreicht werden, und zwar ohne Eis, Schaumkrone oder ähnliches. Für einige Getränke gibt es jedoch Ausnahmen. Auch Bubble Tea könnte unter eine Ausnahme fallen.
Grundsätzlich müssen in Gaststätten, auf Märkten oder Festen Trinkgefäße mit Füllstrich verwendet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Wasser, Saft, Cola oder Limonade bestellen. Auch für Bier, Wein und fertige Mischgetränke müssen Gastronom:innen Gefäße mit Füllstrich verwenden. Die Gläser, Tassen oder Krüge müssen bis zum Strich befüllt werden. Die Vorgaben sind in der Mess- und Eichverordnung festgelegt. Nach Auffassung mehrerer Eichbehörden zählt Eis dabei nicht als Getränk, sondern darf nur zusätzlich hinzugegeben werden.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind hingegen Kaffee-, Tee- und Kakaogetränke, außerdem Mischgetränke aus drei oder mehr Getränken, wenn diese erst unmittelbar vor dem Einschenken gemischt werden. Dies betrifft beispielsweise Milchshakes und Cocktails aus drei Getränken. Auch Mischgetränke, deren wesentlicher Bestandteil Eis oder halbgefrorene Flüssigkeiten sind, müssen sich nicht an die Vorgaben der Mess- und Eichverordnung halten.
Bubble Tea besteht im Wesentlichen aus Tee, Sirup und gegebenenfalls Milch sowie Toppings, beispielsweise Kügelchen aus Tapiokastärke. Die Mixgetränke könnten unter die Ausnahmeregelung für Teegetränke fallen. In diesem Fall wären Anbieter von den Vorgaben der Mess- und Eichverordnung befreit und könnten unabhängig vom Füllstrich auch Eiswürfel hinzufügen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Deswegen mögen es die Mitarbeiter bei McD und Burger King ja auch nicht, wenn man die Getränke ohne Eis bestellt. Jeder Becher wird zur Hälfte mit Eis geüllt, so dass max. 60% Getränk reinpassen. Erhöht den Gewinn enorm.
Und dass man in den USA nicht auf die dumme Idee kommt, ohne Eis zu bestellen, kommen die Getränke ungekühlt aus den Zapfanlagen. Das ist überall so, nicht nur bei den bekannten Fast-Food-Ketten.
Neuen Kommentar hinzufügen