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Zusatzstoff Zitronensäure in Zitronensaftkonzentrat

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Zitronensäure in Zitronensaftkonzentrat

Frage

Da ich seit Kurzem auf Zitronensäure reagiere, versuche ich nun eine Umstellung auf alternative Produkte ohne den Zusatzstoff Zitronensäure. Jetzt habe ich erfahren, dass entsprechend den europäischen Vorschriften in Zitronensaftkonzentrat auch Zitronensäure zugesetzt werden kann. Wie ist das erkennbar? Wie hoch ist da der Anteil an Zitronensäure beziehungsweise aus welchen Zutaten wird Zitronensaftkonzentrat überhaupt hergestellt?

Antwort

Fruchtsäfte enthalten von Natur aus Zitronensäure. In Zitronensaft ist deren Konzentration mit 50 bis 70 Gramm pro Liter besonders hoch – daher kommt der Name „Zitronensäure“. In Zitronensaftkonzentrat ist der Anteil je nach Konzentrationsstufe sogar noch höher. Setzen Hersteller reine Zitronensäure als Zusatzstoff ein, muss das im Zutatenverzeichnis stehen. 

Zitronensaft besteht nur aus Zitrone. Dabei kann es sich um Direktsaft handeln, also dem Saft frisch gepresster Zitronen. Oder der Saft wird aus Zitronensaftkonzentrat hergestellt. Dabei wird das Wasser zunächst durch Erhitzen verdampft und der Saft konzentriert. Das fruchteigene Aroma wird destilliert und aufgefangen. Um den Fruchtsaft wiederherzustellen werden Konzentrat, Aroma und Wasser wiedervereint. Wenn der Fruchtsaft aus Konzentrat hergestellt wurde, muss dies in Verbindung mit der Bezeichnung auf dem Etikett angegeben werden.

Pures Zitronensaftkonzentrat ist im Handel kaum erhältlich. Stattdessen findet man Zitronensaftersatz, beispielsweise verpackt in Form von Kunststoffzitronen. Häufig wird dieser als Zitronenwürze bezeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um ein Gemisch aus Wasser, Zitronensäure und meist geringen Mengen Zitronensaft. Teilweise sind auch Konservierungsstoffe enthalten. Es lohnt sich, die Zutatenliste zu lesen. 

Reine Zitronensäure wird außerdem als Zusatzstoff, in der Regel als Säuerungsmittel, in vielen verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, beispielsweise in Obst- und Gemüsekonserven, Konfitüren oder Feinkostsalaten. Ob tatsächlich Zitronensäure zugefügt wurde, erfahren Sie in der Zutatenliste. Dort ist sie zum Beispiel als „Säuerungsmittel: Citronensäure“ oder als „Säuerungsmittel: E 330“ aufgeführt. Auch in Fruchtsäften und Fruchtnektar ist ein Zusatz bis zu einer Menge von drei Gramm pro Liter erlaubt oder stattdessen die entsprechende Menge Zitronen- und Limettensaft bzw. die deren Konzentrate.  

Wenn Sie Unverträglichkeiten gegen bestimmte Lebensmittel oder Zutaten bei sich feststellen, sollten Sie sich ärztlich beraten lassen. Bevor Sie den Speiseplan unnötig einschränken, sollte untersucht werden, ob und gegen welche Substanz eine Unverträglichkeit vorliegt. Der Test zeigt auch, in welcher Menge Sie die Substanz gegebenenfalls noch vertragen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4 (45 Stimmen)
Altbrod, Gerhard
09.01.2022 - 10:22

Verständlich und genügend ausführlich.

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