Zutaten nicht 100 Prozent Bio
Frage
Auf einer Bio-Fruchtgummi-Tüte wirbt der Anbieter auf der Vorderseite mit „100% Bio-Gelatine“, aber hinten sind nicht alle Zutaten Bio. Das nenne ich Täuschung zu 100 Prozent!
Antwort
Lebensmittel dürfen dann als „Bio“ bezeichnet werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch erzeugt wurden. Salz und Wasser bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zudem muss das ganze Lebensmittel den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Es dürfen zum Beispiel nur solche Zusatzstoffe und Aromen enthalten sein, die für Bio-Lebensmittel zugelassen sind. Es ist also zulässig, ein Produkt als „Bio“ zu bezeichnen, selbst wenn nicht alle Zutaten aus biologischem Anbau stammen.
Die Werbung mit „100 % Bio-Gelatine“ ist aus unserer Sicht zwar zulässig, wenn die verwendete Gelatine zu 100 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft stammen – auch wenn nicht alle der anderen Zutaten ökologisch erzeugt wurden. Fragen und Beschwerden an Lebensmittelklarheit zeigen aber, dass Verbraucher:innen Werbung mit „100 %“ häufig missverstehen. Da eine einzelne Zutat in Bio-Lebensmitteln entweder bio oder konventionell sein kann – eine Mischung ist nicht erlaubt –, ist eine Prozentangabe zudem überflüssig. Ein Hinweis auf Gelatine in Bio-Qualität ohne „100 %“ wäre unserer Ansicht nach klarer.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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