Zutatenanteil nur durch Rechnen bestimmbar
Frage
Ein Produkt namens "Heringssalat" mit abgebildeten Heringsfilets auf der Vorderseite sollte ja in der Zutatenliste den relativen Anteil von Heringsfilets am Gesamtprodukt enthalten. Der Hersteller macht diese Angabe jedoch nicht direkt sondern gruppiert die Heringsfilets zusammen mit Zucker und Speisesalz zu einer Zutat "Heringshappen". Dann gibt er einmal den Anteil der Heringshappen am Gesamtprodukt und einmal den Anteil der Heringsfilets an den Heringshappen an. Das Ganze sieht so aus: "48% Heringshappen (89% Heringsfilets, Zucker, Speisesalz), ..." Den Anteil der Heringsfilets am Gesamtprodukt kann man jedoch nur durch Multiplikation der Prozentwerte errechnen (0.48*0.89=0.43~43%), angegeben ist dies nicht. Ist so eine Art der Deklaration rechtens? Ich finde das doch etwas arg verwirrend.
Antwort
Da „Hering“ Bestandteil der Bezeichnung ist, muss nach unserer Rechtsauffassung eine Mengenkennzeichnung für Hering erfolgen. Dass Verbraucher bei zusammengesetzten Zutaten – wie in dem von Ihnen genannten Heringssalat – den Mengenanteil ausrechnen müssen, ist aus unserer Sicht nicht zulässig.
Diese Ansicht vertritt auch der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) in einer Stellungnahme am Beispiel Joghurt mit Fruchtzubereitung: Sind Früchte auf dem Joghurt bildlich oder textlich dargestellt, so muss zusätzlich zur Mengenkennzeichnung für die Fruchtzubereitung auch der Fruchtanteil angegeben werden, und zwar bezogen auf das Enderzeugnis.
Analog muss der Anbieter beim Heringssalat daher den Anteil des Herings am Endprodukt angeben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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