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Fleisch von wild lebenden Tieren ist kein Bio-Wild

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Fleisch von wild lebenden Tieren ist kein Bio-Wild

An den Festtagen soll bei vielen Menschen zum Essen etwas Besonderes auf den Tisch kommen: „Bio-Wildfleisch“ scheint da eine gute Wahl zu sein. Doch Fleisch von wild lebenden Tieren darf nicht als „ökologisch“ oder „biologisch“ bezeichnet werden. Das stellt die EU-Öko-Verordnung klar. Anders sieht es aus, wenn Betriebe Rehe, Hirsche oder Wildschweine nach ökologischen Kriterien im Gehege halten und daraus Fleisch erzeugen.

Zutaten Wildschweinsalami

Wild aus der Jagd kann kein Bio sein

Wild lebende Tiere fallen nicht in den Bereich der EU-Öko-Verordnung. Wörtlich heißt es: „Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend.“ Da die Bezeichnungen „Bio“ und „Öko“ geschützt sind, ist es auch nicht zulässig, Fleisch von wild lebenden Tieren mit diesen Begriffen zu bewerben.  

Für verarbeitete Produkte mit Bio-Zutaten, deren Hauptzutat aus der Jagd stammt, gelten spezielle Regeln: So darf das Produkt in der Bezeichnung nicht „Bio“ genannt werden, auch wenn ansonsten alle Voraussetzungen für Bioprodukte erfüllt sind. Auch das EU-Bio-Logo ist nicht erlaubt. In der Zutatenliste dürfen Betriebejedoch auf die biologische Produktion hinweisen. Zudem können sie im gleichen Sichtfeld, in dem die Bezeichnung steht, auf die Verwendung biologischer Zutaten hinweisen.

Zutaten Bio-Damwild-Salami

Farmwild gibt es auch in Bio-Qualität

Betriebe, die normalerweise wild lebende Tierarten wie Hirsche oder Rehe im Gehege halten, können ihre Produkte unter bestimmten Voraussetzungen dennoch mit „Bio“ kennzeichnen. Sie müssen dazu die Kriterien der EU-Öko-Verordnung sowie der EU-Öko-Durchführungsverordnung einhalten. Diese machen zum Beispiel Vorgaben zur Haltung und Fütterung der Tiere. So müssen mindestens 60 Prozent des Futters aus dem Betrieb selbst stammen und die Tiere müssen Zugang zu Weideland haben. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Ruheflächen haben. Verarbeitete Produkte aus Farmwild können als „Bio“ bezeichnet werden, beispielsweise „Bio-Hirschsalami“.

Mehr als Bio?

Viele Unternehmen kennzeichnen ihre Produkte mit Wildfleisch korrekt und verzichten auf den Begriff „Bio“. Vereinzelt sind allerdings Produkte zu finden, die als „Bio“ deklariert sind, obwohl das Fleisch aus der Jagd stammt. Andere Unternehmen wiederum bewerben ihre Erzeugnisse aus der Jagd mit Slogans wie „mehr Bio geht nicht“. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können solche Werbesprüche verwirren. Sie sind auch nicht korrekt. Denn laut EU-Recht ist der Begriff „Bio“ genau definiert und Produkten vorbehalten, die die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Renate Reiff
30.08.2018 - 21:07

Wenn Wildschweine geschossen werden weil sie Schäden in glyphosatgetränkten Maisfeldern anrichten ist wohl logisch, dass Wildschweinfleich nicht Bio sein kann. Ebenso ernähren sich Rehe und Hasen zwangsweise von mit Unkrautvernichtungsmittenl behandelten Pflanzen. Dann sind da noch Bleirückstände von Jagd- und Kriegsmunition im Wald und Tschernobyl ist auch noch nicht verdaut.

Frank Cernic
21.12.2017 - 18:26

Hier wird sehr deutlich wie verwirrend und irreführend das EU-Bio-Label und die diesbezügliche Haltung der Verbraucherzentrale ist.
Wenn Fleisch von frei bzw. wild lebenden Tieren nicht das Bio-Prädikat tragen darf wohl aber Wild, das in Gehegen nach der "EU-Öko-Durchführungsverordnung" gefüttert wurde, dann ist das sicherlich nicht im Interesse des Verbrauchers und im Sinne einer nachhaltigen und natürlichen Nahrungsmittelgewinnung.

Alex
01.11.2017 - 15:39

Als Bio darf das Fleich nicht bezeichnet werden - aber ist die Bezeichnung bzw. der Slogan "Mehr als Bio" dann nicht auch rechtswidrig?

Redaktion Lebensmittelklarheit
07.11.2017 - 15:49

Den Slogan "Mehr als Bio" sehen wir auch kritisch. Im Einzelfall müsste ein Gericht entscheiden, ob er rechtswidrig ist.

Kai Neumann
19.09.2017 - 14:42

Es ist klar, dass die Deklaration 'Bio' gesetzlich bestimmten Bedingungen unterliegt und Wild deswegen nicht damit beworben werden darf. Aber wenn man bedenkt, wie sich Wild in der Natur ernährt, wie umweltschonend die 'Produktion' von 1 kg Wildschweinfleisch im Vergleich zu 1 kg Zuchtschweinfleisch ist und natürlich wie 'frei' das Tier gelebt hat, kommt das der Vorstellung, die die meisten Menschen von 'Bio' haben, ziemlich nahe.
Natürlich ist eine Kontrolle unmöglich. Vielleicht isst ein Tier Müll, welcher im Wald abgeladen wurden usw. diese Gefahr ist selbstverständlich vorhanden, dennoch bin ich der Meinung, dass Wild genauso Bio wie 'Bio' ist, wenn auch nicht deklarierbar.

Rainer Hamann
11.09.2017 - 16:32

Warum dürfen dann Hobbyjäger, Wildfleisch, als Bio deklarieren und ohne Kontrollen an Restaurants verkaufen ?

Redaktion Lebensmittelklarheit
12.09.2017 - 16:12

Wildfleisch darf grundsätzlich nicht als „Bio“ beworben werden. Diese Rechtsvorschriften sind aber vielleicht nicht jedem Anbieter von Wildfleisch bekannt. Wenn Ihnen unzulässige Bio-Werbung auffällt, können Sie sich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde werden (s. Link in der Randspalte).

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