Füllmenge und Preis Erlaubt: Bei Pulver für Gemüsebrühe oder Suppe darf die Füllmenge in Gramm fehlen Erlaubt: Bei Pulver für Gemüsebrühe oder Suppe darf die Füllmenge in Gramm fehlen Auf dem Glas des Trockenproduktes steht „ergibt 6 Liter“. Wieviel Gramm Pulver das Glas enthält, erfahren Käufer:innen nicht. mehr
Herkunft Erlaubt: Uneinheitliche Angaben zur Herkunft auf Schaumwein Erlaubt: Uneinheitliche Angaben zur Herkunft auf Schaumwein Das Etikett weist auf den ersten Blick Spanien als Herkunftsland aus. Auf der Rückseite steht die Angabe „Produkt aus Deutschland“. Solche Angaben zur Herkunft eines Produktes sind unverständlich. mehr
Zutaten und Zusatzstoffe Koffeinhinweis ist nicht für alle Lebensmittel Pflicht Koffeinhinweis ist nicht für alle Lebensmittel Pflicht Für koffeinhaltige Lebensmittel sind spezielle Kennzeichnungen und zum Teil Warnhinweise vorgeschrieben. mehr
Herkunft Erlaubt: „Hergestellt für …“ Erlaubt: „Hergestellt für …“ Wenig verbraucherfreundlich: Die Angabe von Herkunftsland und Hersteller ist gesetzlich oftmals nicht erforderlich. mehr
Nährwerte Erlaubt: „Babykekse“ mit 25 Prozent Zucker Erlaubt: „Babykekse“ mit 25 Prozent Zucker „Babykekse“ dürfen laut Gesetz genauso viel Zucker enthalten wie herkömmliche Kekse. mehr
Füllmenge und Preis Erlaubt: Verpackungen mit weniger Inhalt Erlaubt: Verpackungen mit weniger Inhalt Ein Ausgleich durch andere übergewichtige Packungen ist jedoch erforderlich. mehr