Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.)
Das EU-weit einheitliche Kennzeichen „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ steht für die Herkunft eines Lebensmittels. Produkte, die dieses Siegel tragen, müssen in einem festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Sämtliche Produktionsschritte müssen in der betreffenden Region erfolgen. Beispiel hierfür sind der Allgäuer Emmentaler und der Parmaschinken.
Derzeit sind 31 Spezialitäten aus Deutschland mit dem Siegel geschützt, hauptsächlich Wein und Käse. EU-weit sind es mehr als 1900. Welche das sind, erfahren Sie in der DOOR Datenbank (s. Weiterführende Links in der Randspalte).
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das Siegel garantiert die Herkunft des Lebensmittels aus dem bezeichneten Gebiet. Aus unserer Sicht kann es trotz der unterschiedlichen Farbe mit dem Siegel „geschützte geographische Angabe“ verwechselt werden, das deutlich geringere Anforderungen an die Herkunft des Lebensmittels stellt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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