Informationen

Nährwertkennzeichnung: Zucker- und Fettgehalt einfach erkennen

Teasertitel
Nährwertkennzeichnung: Zucker- und Fettgehalt einfach erkennen

Für Menschen, die sich gesund ernähren wollen oder auf eine bestimmte Nährstoffzusammensetzung achten müssen, ist die Nährwertkennzeichnung eine wichtige Hilfe beim Lebensmitteleinkauf. Die Kennzeichnung des Brennwerts und der sechs wichtigsten Nährstoffe ist auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Zusätzlich finden Verbraucher:innen auf immer mehr Lebensmitteln eine vereinfachte Kennzeichnung in Form des fünfstufigen farblichen Nutri-Score.  

Art und Weise der Nährwertkennzeichnung

Wie die Nährstoffe auf der Verpackung stehen müssen, regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung:
Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Tabellen-Form, in der sich die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels beziehen. Nur bei Platzmangel dürfen die Mengen der Nährstoffe auch hintereinander stehen.
Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung der „Big 7“:

  • Brennwert/Energiegehalt
  • Fett
  • Gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Zusätzlich dürfen die folgenden Inhaltsstoffe gekennzeichnet werden:

  • einfach ungesättigte Fettsäuren,
  • mehrfach ungesättigte Fettsäuren,
  • mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit),
  • Stärke,
  • Ballaststoffe,
  • Vitamine und Mineralstoffe

Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen dürfen nur erfolgen, wenn diese in signifikanten Mengen enthalten sind – in der Regel mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Zusätzlich muss bei Vitaminen und Mineralstoffen der prozentuale Anteil des Nährstoffs an der empfohlen Tagesdosis (Referenzmenge) angegeben werden. 
Freiwillig: Ergänzend zur Deklaration der Nährstoffmengen pro 100 Gramm oder 100 Milliliter kann die Herstellerfirma diese auch pro Portion angeben. Die Größe einer Portion legt sie dabei selbst fest. Er muss aber Anzahl der Portionen pro Packung angeben.
Außerdem dürfen auch bei den „Big 7“ die prozentualen Anteile von Energie und Nährstoffen an Referenzmengen gekennzeichnet werden. Dann ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ zu ergänzen.

Werbung mit Nährwert und Gesundheit

Wirbt der Hersteller mit einem bestimmten Nährstoffgehalt, so ist eine zusätzliche Kennzeichnung des beworbenen Nährstoffs verpflichtend. Heißt es beispielsweise „reich an Ballaststoffen“, so muss die Nährwertkennzeichnung auch die Ballaststoffe umfassen. Steht auf der Verpackung „Vitamin A und Zink unterstützen den normalen Sehvorgang“, so müssen Vitamin A und Zink angegeben werden. Preist eine Firma Inhaltsstoffe an, die nicht zu den Nährstoffen gehören, zum Beispiel „mit Lutein“ oder, so muss sie die Menge der Substanz im selben Sichtfeld angeben wie die Nährwertkennzeichnung, aber separat, beispielsweise unter der Nährwerttabelle.

Wiederholung der Nährwerte auf der Schauseite

Auf einer Vielzahl von Verpackungen finden Verbraucher zusätzlich zur klassischen Nährwertkennzeichnung in Tabellenform auf der Schauseite eine andere Form der Nährwertkennzeichnung. Sie ist freiwillig, unterliegt aber trotzdem rechtlichen Regelungen:

Sie darf sich auf den Brennwert – also eine Kalorienangabe – beschränken oder sie umfasst den Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz. Die Angaben beziehen sich entweder auf 100 Gramm/100 Milliliter oder auf eine Portion. Wenn sie für eine Portion berechnet sind, muss der Brennwert zusätzlich für 100 Gramm oder 100 Milliliter gekennzeichnet sein. 

Zusätzlich dürfen die Nährwerte in Prozent der Referenzwerte angegeben werden. Dann ist die Erklärung „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8400kJ/2000kcal)“ vorgeschrieben. 

Nutri-Score

Nutri-Score: Vereinfachte Farbskala für den schnellen Überblick

Seit 2020 ist immer mehr Etiketten der Nutri-Score aufgedruckt: eine fünfstufige Farbskala, die verschiedene Nährwerte und Eigenschaften eines Lebensmittels zusammenfasst und das Ergebnis von grün (A=gut) bis rot (E=weniger gut) darstellt.

Zur Berechnung des Nutri-Score werden der Energiegehalt und die Mengen an gesättigten Fettsäuren, Salz und Zucker negativ gewertet, während Ballaststoffe, Eiweißgehalt sowie der Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen als positive Faktoren in die Bewertung einfließen. Er eignet sich für alle verarbeiteten Lebensmittel, die eine Nährwerttabelle tragen, egal ob Fertigpizza oder Nuss-Nougat-Creme. Auch auf unverarbeiteten Lebensmitteln wie frischem Obst, Gemüse oder Honig darf der Nutri-Score stehen, sofern eine freiwillige Nährwertkennzeichnung vorhanden ist. Alkoholhaltige Getränke ab 1,2 Volumenprozent dürfen keinen Nutri-Score tragen.

Der Nutri-Score wurde von unabhängigen Ernährungswissenschaftler:innen entwickelt und darf in Deutschland seit November 2020 zusätzlich zur Nährwerttabelle aufgedruckt werden. Hersteller müssen dabei die Vorgaben des Markeninhabers – einer Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums – erfüllen, beispielsweise bei der Berechnung des Wertes. 

Lebensmittel ohne Nährwertkennzeichnung

Einige Lebensmittel sind von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen.  Beispielsweise müssen auf alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol und auf unverarbeiteten sowie unverpackten Lebensmitteln auch in Zukunft keine Nährwerte angegeben sein. 

Folgende Lebensmittel sind von der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration ausgenommen: 

  • Lose Ware und Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden
  • Unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Kartoffeln oder unverarbeitetes Fleisch
  • Produkte, die einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel getrocknete Tomaten oder getrocknete, fermentierte Fleischstücke (Beef Jerkey)
  • Wasser mit oder ohne Kohlensäure, auch aromatisiertes Wasser
  • Kräuter, Gewürze, Salz und Tafelsüßen
  • Kaffee (ganze Bohnen und gemahlen, auch entkoffeiniert), Kaffee- und Zichorienextrakte
  • Tee, auch Teeextrakte, löslicher und Instant-Tee, wenn diesem außer Aromen keine weiteren Zutaten zugefügt wurden
  • Essig und Essigersatz
  • Aromen, Lebensmittelzusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Enzyme
  • Gelatine und Gelierhilfen für Konfitüre
  • Hefe
  • Kaugummi
  • Lebensmittel, deren Verpackung kleiner ist als 25 Quadratzentimeter
  • Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen vom Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol 

Die einheitliche Nährwertkennzeichnung ermöglicht Verbraucher:innen eine gute Orientierung beim Einkauf. Sie können sich bei verpackten Lebensmitteln über enthaltenen Mengen an Zucker, Fett oder Salz informieren. Allerdings schwächt die lange Liste an Ausnahmen die Transparenz. Insbesondere die Ausnahme für alkoholische Getränke ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und sollte aufgehoben werden.

Für den schnellen Überblick kann der Nutri-Score eine Hilfe sein. Da er freiwillig ist, wird er aber nur auf einem Teil der Lebensmitteln zu finden sein, sodass Verbraucher:innen auch weiterhin viele Produkte nicht miteinander vergleichen könnten. Aus unserer Sicht sollte der Nutri-Score verpflichtend eingeführt werden. Dies müsste im Europarecht verankert werden

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 3.9 (80 Stimmen)
Julia
15.06.2021 - 14:44

Ab wann gilt denn eine Verpackung als klein, bzw. ab wann ist der Platzmangel denn "Grund genug" die Tabelle nicht zu verwenden?
Ich habe ein Produkt mit mehrsorachigen Label gekauft, hier ist die Tabelle eher in Textform als in einer Tabelle zu finden.

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.06.2021 - 12:17

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung fordert eine Tabellenform, „sofern genügend Platz vorhanden ist“. Objektive Kriterien gibt es dazu nicht. Von Platzmangel ist aber auszugehen, wenn keine Fläche der Verpackung ausreicht, um eine Tabelle darzustellen.
Zur Gestaltung der Tabelle gibt es keine Vorgaben, außer zur Reihenfolge der Angaben. So können mehrsprachigen Nährwerttabellen leider unübersichtlich werden. Sie müssen jedoch „gut lesbar“ sein, wobei nur die Schriftgröße konkret vorgegeben ist. Wenn Sie eine Nährwertkennzeichnung für nicht lesbar halten, können Sie sich bei uns mit dem Meldeformular über das konkrete Produkt beschweren.

JB
15.04.2021 - 11:17

Guten Tag zusammen,
in Nährwerttabellen ist immer die Gesamtmenge an Fett und die dazugehörige Menge an gesättigten Fettsäuren angegeben . Bedeutet dass, das die restliche Menge an Fett aus dem guten ungesättigten Fett besteht ?

Thomas Kerl-Lichter
27.03.2021 - 08:57

Guten Tag,
wir als große Familie kaufen im Hamburger Bäcker [Anbieter von Redaktion entfernt] täglich viel und gerne ein.
Die Nährwerttabelle ist ausführlich - nur für unseren Eindruck mit viel zu niedrigen Zahlen (fast alle Kalorien sind gleich)! gespickt. Komplett überbackene Käsestangen haben einen Fettanteil von 2% und 208kcal. Das kann einfach nicht sein.
Das müsste unbedingt einmal geprüft werden.
Die anderen Werte sind ebenso niedrig, auf Nachfrage stimmt alles..

Mit freundlichen Grüßen
Kerlicher

Laura
14.02.2021 - 10:45

Hallo,
ich würde gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich z.B. eine 1kg Packung Chicken Wings Packung habe und dort hinten wie üblich die Nährwerttabelle drauf ist. Werden die Nährwerte dann mitsamt der enthaltenen Knochen bestimmt? Oder beziehen sich die Angaben wirklich nur auf die essbaren Inhaltsstoffe?

Redaktion Lebensmittelklarheit
17.02.2021 - 14:02

Bei Lebensmitteln mit Knochen beziehen sich die Nährwertangaben auf den verzehrbaren Anteil. Die Nährwerte in den Knochen werden also nicht eingerechnet.

Nelly
12.01.2021 - 18:35

Es wundert mich immer wieder sehr, dass es (vor allem bei Produkten, die vornehmlich online verkauft werden) immer noch unzählige Produkte (aus Deutschland!) gibt, die falsch deklariert sind. Zum Beispiel stimmt der Energiewert nicht, weil etwa die Ballaststoffe nicht einbezogen werden (besonders auffällig bei Ballaststoffquellen wie Flohsamenschalen etc), es wird immer noch Natrium statt Salz angegeben, die Reihenfolge in der Tabelle ist völlig durcheinander, einige der Big7 fehlen (meist Salz oder Zucker, gesättigte Fettsäuren). Problematisch sehe ich das insbesondere für Personen, die diese Angaben benötigen oder die sich dann auf unkorrekte Angaben verlassen.
Müssten die Hersteller nicht inzwischen die Regelungen kennen und umsetzen? Die entsprechenden Kontrollbehörden können das bei dem großen Angebot wahrscheinlich garnicht kontrollieren.

Redaktion Lebensmittelklarheit
14.01.2021 - 08:29

Ihren Eindruck können wir bestätigen. In Online-Shops fehlen sehr häufig Pflichtinformationen oder die Angaben entsprechen nicht den Rechtsvorschriften.

Diese Mängel sollten die Anbieter längst behoben haben. Offenbar fehlt es hier an Kenntnissen und/oder Sorgfalt. Das ist nicht hinzunehmen. Die Lebensmittelüberwachung geht  dagegen vor – der Markt ist allerdings riesig und ändert sich ständig. Die vorhandenen Kapazitäten reichen für systematische Maßnahmen vermutlich bei Weitem nicht aus.

Thomas
27.11.2020 - 21:13

Verstehe die nicht ganz die Berechnung. Beispiel Cremespinat [Markenname von der Redaktion entfernt]
Nährwert Tabelle wurde wie folgt angegeben.

Aber die Summe der Teile ist weiter unterhalb von 100g und liegt bei ca 15g , was ist hier der Rest , Wasser ja aber 85g Wasser kommt mir etwas seltsam vor?

100 Gramm
Energie
255 kj / 61 kcal
Fett
3,3 g
davon gesättigte Fettsäuren
0,5 g
Kohlenhydrate
3,5 g
davon Zucker
0,2 g
Ballaststoffe
1,7 g
Eiweiß
3,5 g
Salz
1 g
Vitamin A
324 Mikrogramm

Redaktion Lebensmittelklarheit
30.11.2020 - 12:09

Sie können davon ausgehen, dass es sich bei diesen Differenzen in erster Linie um Wasser handelt. Tiefgekühlter Spinat enthält etwa 94 bis 95 Prozent Wasser. Wird er mit weiteren Zutaten wie Sahne zubereitet, ist ein Wassergehalt von 85 Prozent durchaus realistisch. Aus unserer Sicht passen die Werte.

Nicole
17.11.2020 - 08:14

Hallo,
vorab vielen Dank für die Recherche und die sehr interessanten Beiträge!

Ich interessiere mich sehr für die Deklaration der Nährwertangaben von Isomaltulose. Als Diabetiker komme ich mit diesem Kohlenhydrat super zurecht, finde es leider nur selten.
Kann eine Nährwert-Deklaration von Isomaltulose in der Tabelle erfolgen? Z.B. Kohlenhydrate 10gr davon Zucker 9gr, davon Isomaltulose 9gr? oder ist eine Deklaration von Isomaltulose in der Nährwerttabelle verboten? Ich habe es mal bei einem Tee [Firmenname von der Redaktion entfernt] gesehen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
18.11.2020 - 15:24

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt genau vor, welche Nährstoffe angegeben werden müssen und können. Die Angabe von Kohlenhydraten und „davon Zucker“ sind verpflichtend. Freiwillig können bei den Kohlenhydraten mehrwertige Alkohole und Stärke ergänzt werden. Die Mengen einzelner Zucker sind nicht vorgesehen und nach unserer Rechtsauffassung deshalb nicht zulässig. Sie erkennen die Verwendung von Isomaltulose in der Zutatenliste. Deren Menge erfahren Sie jedoch nur anhand der Angabe „davon Zucker“, wenn keine anderen Zucker oder zuckerhaltigen Zutaten verwendet wurden.

Philipp
19.05.2020 - 17:34

Muss man beim online-verkaufen von Speck (0,5-2kg) eine Nährwerttabelle angeben?

Redaktion Lebensmittelklarheit
29.05.2020 - 11:27

Grundsätzlich ist auch im Online-Shop eine Nährwertinformation für vorverpackte Lebensmittel verpflichtend. Es gibt aber einige Ausnahmeregelungen. Das wäre beispielsweise bei frischem Speck ohne weitere Zutaten der Fall. Gegebenenfalls kommt auch die Ausnahmeregelung für handwerklich hergestellt Lebensmittel in Frage, wenn diese in kleinen Mengen in der Region direkt an Endverbraucher verkauft werden. Im Normalfall sollten Sie auf verpacktem geräucherten und/oder gesalzenen Speck eine Nährwertinformationen vor dem Kaufabschluss erhalten.

 

Esther
11.01.2020 - 10:41

Hallo,
Mir wurde gesagt, dass bei vielen Milchsorten Calcium nicht mehr vorhanden ist. Es steht nicht mehr auf der Verpackung drauf. Kann das wirklich so sein oder ist die Angabe von solchen Mineralstoffen freiwillig?

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.01.2020 - 14:10

Milch enthält von Natur aus Kalzium, unabhängig davon, ob es auf der Verpackung steht oder nicht. Die Angabe gehört nicht zur verpflichtenden Nährwertkennzeichnung. Eine freiwillige Kennzeichnung ist aber möglich wenn Milch 120 Milligramm Kalzium in 100 Millilitern enthält. Das ist normalerweise der Fall.

Patrick
13.10.2019 - 16:53

Wie habe ich den die Gewissheit, dass die Angaben in der Nährwerttabelle stimmen? Wird das irgendwie überprüft bevor die Produkte/Nahrung in den Handel kommen oder gibt da der Hersteller nur grobe Nährwerte weiter?

Redaktion Lebensmittelklarheit
16.10.2019 - 09:36

Grundsätzlich sind die Hersteller dafür verantwortlich, dass die Angaben auf ihren Produkten stimmen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Nährwerte zu ermitteln, beispielsweise durch eigene Analysen oder indem sie auf allgemein anerkannte Nährwertdaten zurückgreifen. Dabei handelt es sich bei den Nähwertangaben auf Lebensmitteln immer um Durchschnittswerte, die natürlichen Schwankungen unterliegen. Unter Beachtung von Toleranzgrenzen überprüft die amtliche Lebensmittelüberwachung stichprobenhaft die Richtigkeit der Nährwerttabellen auf Lebensmitteln.

Beachten Sie auch unsere Forenfragen zu diesem Thema:

https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/ermittlung-der-naehrwerte

https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/naehrwertangaben-bei-pinienkernen

Peter Schmidt
26.09.2019 - 14:13

In manchen Nährwerttabellen wird der Salzgehalt ohne, mit einer, oder gar mit 2 Dezimalstellen angegeben. Gibt es da eine verplichtende Regelung?
Steht die Angabe 1,5g auf der Packung kann der Salzgehalt auch 1,54g sein??

Redaktion Lebensmittelklarheit
02.10.2019 - 15:00

Es gibt keine verpflichtende Regelung, mit wie vielen Dezimalstellen der Salzgehalt gekennzeichnet werden muss. Die EU-Kommission hat jedoch im Dezember 2012 Rundungsleitlinien für Nährwertdeklartionen auf Lebensmitteln veröffentlicht. Danach hängt die Anzahl der empfohlenen Dezimalstellen von der enthaltenen Salzmenge ab.

Bei einem Lebensmittel mit 1 Gramm Salz pro 100 Gramm oder Milliliter und mehr sollte auf eine Dezimalstelle gerundet werden, z.B. „1,3 g“, bei weniger als 1 Gramm und mehr als 0,0125 Gramm sollte auf zwei Dezimalstellen gerundet werden, beispielsweise „0,55 g“. Bei einem Salzgehalt von weniger als 0,0125 Gramm pro 100 Gramm oder Milliliter kann ein Wert von „0 g“ angegeben werden oder „<0,01 g“. Diese Leitlinien sind zwar nicht rechtlich verbindlich, dienen der Lebensmittelüberwachung jedoch als Orientierung.

Nico Mogen
27.08.2019 - 15:11

Hallo, müssen auf Nahrungsergänzungsmittelchen, also Kapseln und auch Pulver, die Nährwertangeben draufstehen?
Diese stehen nämlich nur vereinzelt bei Anbietern auf den Verpackungen,
Oder greift hier ene Sonderregelug?

Michael
29.10.2018 - 22:37

Hallo,
wie sieht das eigentlich bei kleineren Händlern aus? Zum Beispiel bei einer Metzgerei mit einem Hauptgeschäft und einer Zweitfiliale (um die 10 Mitarbeiter), die neben frischen Waren auch eingeschweißte Lebensmittel und Ware in Gläßchen verkauft? Gibt es da eine Grenze ab welcher Unternehmens-Größe bzw. Menge an verkaufter Ware eine Kennnzeichnung Pflicht ist, oder ist das Auslegungs-Sache?

Redaktion Lebensmittelklarheit
01.11.2018 - 11:40

Die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung gelten für alle Unternehmen, auch für kleine Händler. Dabei setzt der Gesetzgeber für den Unternehmensbegriff „eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisationsgrad“ voraus. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind nur (Privat-) Personen, die nur gelegentlich Lebensmittel anbieten, zum Beispiel auf Wohltätigkeitsveranstaltungen, Märkten oder Festen.

Für vorverpackte Lebensmittel aus der Selbstbedienungstheke gelten etwas vereinfachte Kennzeichnungsregeln. Sie müssen beispielsweise keine Nährwertkennzeichnung tragen. Ausführlich haben wir dies in folgendem Artikel erläutert: Kennzeichnung von Backwaren aus der SB-Theke

Alysha
29.09.2018 - 12:23

Hallo,
ich habe vor kurzem eine Packung Leckerlis für meine Hunde gekauft. Eine Nährwerttabelle ist nicht darauf zu sehen, obwohl mich besonders der Rohasche- und Protein-Gehalt interessiert. Gilt die Verordnung denn nur für reine Lebensmittel? Sprich, sind Tierfutter-Hersteller nicht dazu verpflichtet, eine Nährwertangabe zu machen?

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.10.2018 - 12:49

Ja, die Vorgaben zu Nährwertinformationen stehen in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Für Tierfutter gibt es separate Kennzeichnungsvorschriften, die sich zum Teil deutlich von denen für Lebensmittel unterscheiden. 

Max
10.08.2018 - 19:55

Hallo, wie sieht es mit der grafischen Darstellung der Tabelle aus? Muss irgendwas beachtet werden? Schwarz auf weiß, klar definierte Tabelle?

Grüße
Max

Redaktion Lebensmittelklarheit
13.08.2018 - 12:27

Die Nährwertkennzeichnung muss in Form einer Tabelle erfolgen, es sei denn, die Verpackung wäre zu klein dafür. In der Tabelle müssen die Zahlen untereinander stehen. Die Reihenfolge der Nährwerte ist ebenfalls vorgeschrieben.

Vorgaben zur farblichen Gestaltung gibt dagegen es nicht. Die Information muss aber „als Ganzes in einem einheitlichen Format“ erfolgen. Zusätzlich gilt die grundsätzliche Vorgabe, dass verpflichtende Information gut lesbar sein müssen und eine Mindestschriftgröße einhalten müssen.

Kolukisa
26.07.2018 - 11:05

Hallo
Ich habe gestern vom Laden eine Packung Studentenfutter gekauft, aber die Nährwerttabelle war englisch.
Ist das nicht verpflichtend, dass sie auf Deutsch sein soll?
Danke

Redaktion Lebensmittelklarheit
30.07.2018 - 09:39

Ja, das stimmt. Pflichtangaben auf Lebensmitteln, die in Deutschland verkauft werden, müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie können sich mit dem Produkt an die  für Ihren Wohnort zuständige Lebensmittelüberwachung wenden:
Weitere Informationen finden Sie hier

Pascal Windenberger
01.03.2018 - 14:36

Hallo,
mir ist aufgefallen, dass es bei dem Online-Shop XY [Name von der Redaktion gelöscht] keine Nährwertangaben gibt.
Jedoch sieht man, was alles an Vitaminen mit drin sind. Meine Frage: Ist dies zulässig? Leider werde ich zu oft danach gefragt und wollte es demnach genauer mal wissen.

Redaktion Lebensmittelklarheit
09.03.2018 - 08:52

Unserer Ansicht nach ist dies nicht zulässig. Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen die Angaben vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung stehen – auch in Online-Shops.
Strittig ist zurzeit noch, wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Manche Online-Shops geben an, dass der Vertrag erst an der Haustür geschlossen wird und Käufer die Ware dort prüfen können und nicht abnehmen müssen. Diese Vorgehensweise ist aus unserer Sicht aber unrealistisch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu bereits ein Gerichtsverfahren gewonnen, wobei das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/online-haendler-muss-vor-bestellung-ueber-lebensmittel-zutaten-informieren

Ansgar
28.12.2017 - 08:49

Aus gesundheitlichen Gründen muß ich mich sehr salzarm ernähren. Die Nährwertangaben spielen für mich also eine grpße Rolle.
Auf manchen Produkten ist "Salz" als Salz angegeben, auf anderen als Natrium, Kochsalz etc.
Was verbirgt sich nun hinter diesen Angaben? Ist damit der Gesamtsalzgehalt gemeint, oder handelt es sich jeweils nur um einen anteiligen, deklarationspflichtigen Salzbestandteil?
Über eine Antwort freue ich mich.
Mit besten Grüßen

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.01.2018 - 16:31

In der Nährwertkennzeichnung ist grundsätzlich die Angabe „Salz“ vorgeschrieben. Dabei wird der Salzgehalt aus dem Gesamtgehalt an Natrium im Lebensmittel berechnet: Ein Gramm Natrium entsprechen 2,5 Gramm Salz. Die Angabe umfasst sowohl das zugesetzte Salz als auch den natürlichen Salzgehalt.

Abweichend davon kann eine Kennzeichnung von „Natrium“ auf speziellen Lebensmitteln vorkommen wie auf Nahrungsergänzungsmitteln und Mineralwasser. Auch diese bezieht sich auf den Gesamtgehalt.

Ein Gramm Natrium entsprechen 2,5 Gramm Salz.

Finden Sie dagegen im Zutatenverzeichnis Bezeichnungen wie „Salz“ oder „Kochsalz“, handelt es sich um als Zutat verwendetes, also zugesetztes Salz.

Carolin
02.11.2017 - 13:48

Hallo
Welcher Zucker ist genau beinhaltet bei der Angabe Zucker. Dextrose, Maltodextrin, Glukosesirup.... ist nur das damit gemeint?
Die Frage stellt sich mir, weil ich auf einem verpackten Salat (ohne Dressing) gelesen habe: 2g Kohlenhydrate, davon 1,5g Zucker. Ist da der Zucker in Karotten, Tomaten und Co gemeint?

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.11.2017 - 10:00

Sie haben recht, in dieser Nährwertkennzeichnung sind die Einfach- und Zweifachzucker aus dem Gemüse gemeint

Walter
02.10.2017 - 18:40

Ich halte mich an einen strengen Ernährungsplan.
Auf Seitenbacher Brotbackmischungen ist keine Nährwettabelle angegeben.
Auch auf Anfrage bei der Kontaktadresse der Firma bekam ich keine Antwort.
Ist das legal?
LG, Walter

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.10.2017 - 09:35

Auf den ersten Blick können wir keine Ausnahmeregelung erkenne, nach der das Produkt nicht gekennzeichnet sein muss. Wir prüfen das gerne genauer, bitte nutzen Sie dazu unser Produktmeldeformular.

Felicitas
24.09.2017 - 21:02

Guten Abend meine Tochter 6,Diabetiker wurde dieses Jahr eingeschult der hat caterer weigert sich die Nährwerte anzugeben,jetzt stellt sich mir die Frage ob der caterer dazu nicht verpflichtet ist
Lg

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.09.2017 - 11:39

Für lose Ware ist eine Nährwertkennzeichnung nach wie vor nicht verpflichtend. Das betrifft auch die Gemeinschaftsverpflegung. Auch auf Nachfrage muss Ihnen der Caterer leider keine Auskunft über die Nährwerte der angebotenen Mahlzeiten geben.

Bea
21.09.2017 - 11:24

Hallo,

wenn ich einen (individuell hergestellte) Tortenaufleger (Oblatenpapier, Dekorpapier oder Fondantpapier) verkaufe (mit eigenem Foto und Wunschtext des Kunden - also ein Bogen individuell hergestellt), müssen dann die Nährwertangaben ebenfalls dabeistehen?

Herzliche Grüße

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.09.2017 - 11:39

Satzungsgemäß können wir als Verbraucherzentrale keine Fragen von Lebensmittel-Anbietern sondern ausschließlich von Verbrauchern und Verbraucherinnen beantworten. Wir können Ihre Frage daher leider nicht bearbeiten.

Kern und Stein
09.08.2017 - 10:14

Hallo,
ich stelle Konfitüren in einer Manufaktur her. Kleinserien von 100-400 Gläsern je Sorte. Verkaufe die im Laden und an andere lokale Läden/Restaurants. Greift hier Ihr vorletzter Punkt der geringen Mengen und Direktvermarktung? DANKE

Redaktion Lebensmittelklarheit
10.08.2017 - 08:42
Satzungsgemäß können wir als Verbraucherzentrale keine Fragen von Lebensmittel-Anbietern sondern ausschließlich von Verbrauchern und Verbraucherinnen beantworten. Wir können Ihre Frage daher leider nicht bearbeiten.
Doro
02.08.2017 - 14:10

Ich würde gerne die Produkte der Mühlenbäckerei des Demeterhofes Medewege kaufen, lasse sie jedoch jedesmal liegen, weil die Kennzeichnung fehlt. Da mein kleiner Sohn Typ 1 Diabetiker ist, bin ich auf die Kennzeichnung der Produkte angewiesen. Die Produkte der Mühlenbäckerei kann man online und in sehr vielen Geschäften in Norddeutschland beziehen, die Nährwerte kann ich online im Shop einsehen. Reicht das aus?

Redaktion Lebensmittelklarheit
03.08.2017 - 15:13
Bei loser Ware sind eine komplette Zutatenliste und eine Nährwertkennzeichnung nicht verpflichtend. Lediglich über Allergene muss informiert werden. Wenn dieselben Backwaren auf der Website mit einer Nährwertinformation versehen sind, können Sie sich daran orientieren. Wir empfehlen Ihnen aber nachzufragen, ob die Rezepturen tatsächlich identisch sind.
Birgit Reimann
01.07.2017 - 19:58

Ich habe gestern einen 500 g-Beutel Halbe Kichererbsen der Marke schani gekauft. Händler ist die Firma Global Foods, Verpackt wurde das Produkt in Deutschland. Auf der Verpackung fehlen die Nährwertangaben. Greift hier die Ausnahmeregelung, da hier nur eine Zutat enthalten ist?

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.07.2017 - 14:49

Das Halbieren der Kichererbsen zählt nicht als Verarbeitungsschritt, daher greift die Ausnahmeregelung für unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen.

Unserer Ansicht nach trifft hier auch die Ausnahmeregelung für Produkte zu, die einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden, da die Kichererbsen getrocknet sind.

Viele Hersteller geben bei getrockneten Kichererbsen, Linsen o.ä. die Nährwerte freiwillig an. Das ist aus unserer Sicht deutlich verbraucherfreundlicher.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.