Protein-Lebensmittel: Teuer, aber nicht unbedingt besser
Käse mit „hohem Proteingehalt“, „High-Protein“-Pudding oder Erdnussbutter als „Proteinquelle“: Der Handel mit Proteinprodukten boomt. Doch nicht in allen so beworbenen Lebensmitteln steckt tatsächlich mehr Protein (Eiweiß) als in vergleichbaren Produkten ohne Proteinwerbung. Das zeigt unter anderem ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2022. Trotzdem sind Protein-Lebensmittel häufig teurer als entsprechende Vergleichsprodukte.
Proteinreiche Lebensmittel: natürlich oder angereichert?
Die Gruppe der Lebensmittel mit Proteinwerbung ist groß und vielfältig. Das Angebot reicht von Käse und Puddings über Proteindrinks und Eiweißbrote bis hin zu Fertiggerichten, Snacks und Süßigkeiten.
Bei einigen Produkten handelt es sich um normale Lebensmittel wie Käse, Quark oder Sojadrink, die von Natur aus proteinreich sind. Einige Hersteller ergänzen die Proteinwerbung daher mit Hinweisen wie „natürlich“ oder „von Natur aus“, um dem Vorwurf der Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu entgehen. Andere Lebensmittel werden extra mit proteinreichen Zutaten wie Soja- oder Erbsenprotein angereichert, beispielsweise „Protein-Schokolade“ oder Eiweißbrot.
Wie viel Protein steckt in High-Protein-Lebensmitteln?
Nicht immer steckt in den Proteinlebensmitteln außergewöhnlich viel Eiweiß. Das ergab ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit aus dem Jahr 2022 . Das Team untersuchte 59 Produkte mit Proteinwerbung. Knapp ein Viertel der Produkte enthielt genauso viel oder nur geringfügig mehr Protein als das Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Besonders häufig war das bei Käse der Fall. Außerdem zeigte die Untersuchung: Teilweise enthalten Produkte mit Proteinwerbung mehr Kalorien, Salz oder Fett als ein entsprechendes Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung.
Firmen dürfen Lebensmittel nicht beliebig als proteinreich oder „High Protein“ bewerben. Unter welchen Voraussetzungen Angaben und Hinweise zum Proteingehalt erlaubt sind, ist in der Health-Claims-Verordnung geregelt. Die Verordnung unterscheidet drei Arten von Angaben:
- Proteinquelle oder vergleichbare Angaben wie „enthält Protein“, „proteinhaltig“: Die Angaben sind zulässig, wenn mindestens 12 Prozent der Kalorien des Lebensmittels aus Protein stammen. Bei einem Lebensmittel mit 100 Kilokalorien pro 100 Gramm müssen beispielsweise 12 Kilokalorien aus Protein stammen, das entspricht 3 Gramm Protein (Eiweiß). Hat das Lebensmittel doppelt so viele Kalorien pro 100 Gramm, muss es auch doppelt so viel Eiweiß enthalten, um mit einem Proteinhinweis werben zu dürfen.
- Hoher Proteingehalt oder ähnliche Angaben wie „proteinreich“, „High Protein“: Mindestens 20 Prozent der Kalorien des Lebensmittels stammen aus Protein. Bei einem Lebensmittel mit 100 Kilokalorien pro 100 Gramm müssen beispielsweise 20 Kilokalorien aus Protein stammen, das entspricht 5 Gramm Protein (Eiweiß).
- Erhöhter Proteingehalt oder vergleichbare Angaben: Mindestens 12 Prozent der Kalorien stammen aus Protein. Außerdem enthält das Lebensmittel mindestens 30 Prozent mehr Protein als ein vergleichbares Produkt.
Für Verbraucher:innen sind diese Vorgaben kompliziert. Sie müssen rechnen, wenn sie die Angaben nachvollziehen möchten.
Proteinwerbung manchmal missverständlich
Viele Protein-Lebensmittel werben schon im Produktnamen mit „Protein“ oder „Eiweiß“ – zum Beispiel „Proteindrink Schoko“. Das ist nur dann erlaubt, wenn Firmen eine zugelassene nährwertbezogene Angabe ergänzen, um zu erklären, ob es sich um ein proteinreiches oder lediglich um ein proteinhaltiges Lebensmittel handelt. Fehlt eine solche Angabe, könnten Verbraucher:innen den Namen als Hinweis auf einen hohen Eiweißgehalt verstehen.
Vielfach geben Anbieter den Eiweißgehalt in Gramm bereits auf der Schauseite an. Häufig ist dieser Wert auf den gesamten Inhalt der Verpackung bezogen anstatt auf 100 Gramm. Der Proteingehalt kann so im Vergleich zu anderen Produkten deutlich größer erscheinen als er ist. Zudem ist ein Vergleich mit anderen Produkten schwierig, denn in der Nährwerttabelle steht immer der Eiweißgehalt pro 100 Gramm.
Solche isolierten Proteinangaben auf der Schauseite sind umstritten und wurden von Gerichten vereinzelt bereits verboten.
Protein-Lebensmittel mit Gesundheitswerbung
Die Werbung für proteinreiche Lebensmittel richtet sich längst nicht mehr nur an Sportler:innen oder figurbewusste Menschen. Zielgruppe sind auch aktive und gesundheitsbewusste Personen. Auf Protein-Lebensmitteln sind daher inzwischen auch gesundheitsbezogene Angaben zu finden.
Für Protein sind nur folgende gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt:
- Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei.
- Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei.
- Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei.
- Protein wird für ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung der Knochen von Kindern benötigt.
Anbieter, die solche Hinweise verwenden, müssen darüber informieren, welche Menge des Lebensmittels erforderlich ist, um die behauptete positive Wirkung zu erzielen. In der Praxis ist das nicht immer der Fall, wie der Marktcheck aus dem Jahr 2022 gezeigt hat.
Lebensmittel mit Proteinwerbung sind häufig teurer
Der Marktcheck hat außerdem gezeigt: Wer Lebensmittel mit Proteinwerbung kauft, muss tief in die Tasche greifen: 49 von 57 Proteinprodukten waren teurer als das entsprechende Vergleichsprodukt ohne Proteinwerbung. Jedes fünfte Produkt im Marktcheck kostete sogar mehr als doppelt so viel.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen, also viel Salz, Zucker oder Fett, sollten nicht mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen. Die Europäische Kommission sollte deshalb zeitnah die schon seit vielen Jahren angekündigten Nährwertprofile für die Health-Claims-Verordnung vorlegen und verbindlich machen.
Bei Produkten mit „Protein“ im Namen sollten Hersteller immer im selben Sichtfeld eine zugelassene nährwertbezogene Angabe wie „Proteinquelle oder „hoher Proteingehalt“ ergänzen, denn dahinter stehen verlässliche Proteingehalte. Die Vorgaben sind allerdings kompliziert, denn sie beziehen sich auf den Energiegehalt. Es sollte untersucht werden, ob Verbraucher:innen diese Unterscheidung verstehen.
Hersteller sollten auf isolierte Proteinangaben auf der Schauseite verzichten. Wenn sich der Proteingehalt auf der Schauseite auf den gesamten Packungsinhalt bezieht anstatt auf 100 Gramm, besteht zudem ein hohes Täuschungspotenzial. Der Proteingehalt kann so im Vergleich zu anderen Produkten deutlich größer erscheinen als er ist. Die Lebensmittelüberwachung sollte dagegen vorgehen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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