Stall oder Weide? Die Kennzeichnung der Tierhaltung soll Klarheit bringen
Die Tierhaltung ist vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Initiativen des Handels und der Landwirtschaft kennzeichnen bei einigen Lebensmitteln schon länger die Haltungsbedingungen, unter denen die Tiere gelebt haben. Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist zunächst für Schweinefleisch verpflichtend und soll Transparenz und Klarheit schaffen.
Neue Kennzeichnung der Haltungsform: Was steckt dahinter?
Vielen Verbraucher:innen ist beim Einkauf von Lebensmitteln wichtig, unter welchen Bedingungen die Tiere gelebt haben, von denen das Produkt stammt. Bereits seit einigen Jahren gibt es Initiativen des Handels und der Landwirtschaft, die die Haltungsformen der Tiere auf bestimmten Lebensmitteln kennzeichnen. Ab August 2025 ist die staatliche Kennzeichnung der Tierhaltung zunächst für Schweinefleisch verpflichtend. Die Vorteile der gesetzlichen Kennzeichnung sind der verbindliche Rechtsrahmen für alle Beteiligten sowie die verlässlichen Kontrollen.
Ab August 2025 muss das Fleisch von Schweinen die Haltungsformkennzeichnung tragen. Dies gilt zunächst allerdings nur für frisches, gekühltes und tiefgefrorenes Fleisch von deutschen Produzenten – egal ob verpackt oder unverpackt, sowohl im Einzel-, Groß- oder Onlinehandel. Darunter fällt auch Hackfleisch. Ausländische Produzenten können ihre Produkte freiwillig kennzeichnen. Wird das Fleisch in einem anderen Lebensmittel verarbeitet, darf die Kennzeichnung fehlen.
Entscheidend für die Kennzeichnung ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“. Bei Schweinen ist dies die Zeit der Mast.
Die fünf Haltungsstufen – von Stall bis Bio
Die neue Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen:
- Stall: Die Haltung während der Mast entspricht wenigstens den gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Stall + Platz: Die Schweine haben mindestens 12,5 Prozent mehr Platz als es der gesetzliche Mindeststandard vorsieht. Die Buchten müssen neben Beschäftigungsmaterial auch Raufutter bieten. Sie müssen durch verschiedene Elemente, wie Trennwände, unterschiedliche Ebenen oder verschiedene Temperatur- und Lichtbereiche strukturiert sein.
- Frischluftstall: Bei dieser Haltungsform muss das Außenklima in jeder Bucht wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben. Die Schweine müssen jederzeit zwischen unterschiedliche Klimazonen wählen können.
- Auslauf/Weide: Den Schweinen steht den ganzen Tag Auslauf zur Verfügung oder sie werden im Freien gehalten. Der Auslauf darf nur zu Reinigungszwecken oder kurzzeitig, aus zwingenden Tierschutzgründen, verringert werden.
- Bio: Die Haltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Die Schweine haben also noch größere Auslaufflächen und mehr Platz im Stall als in den anderen Haltungsstufen.
Es kann vorkommen, dass Fleisch aus unterschiedlichen Haltungsformen stammt. Dann werden die Anteile in Prozent angegeben.
Fleisch aus dem Ausland ist nicht kennzeichnungspflichtig. Bei einer Mischung aus ausländischer und deutscher Ware ist es daher möglich, dass nur die Haltungsform für den Anteil aus deutscher Produktion gekennzeichnet ist. Zusätzlich müssen Anbieter dann den Anteil des ausländischen Fleischs angeben, für den die Tierhaltungsform nicht bekannt ist.
Das Kennzeichen ist bewusst in neutralen Farben gestaltet – üblicherweise schwarz-weiß, abweichend ist auch eine mintgrüne Variante erlaubt. Es soll ohne Wertung über die Haltung informieren. Die zutreffende Haltungsform ist schwarz markiert. Ein QR-Code führ zu weiteren Informationen über die einzelnen Haltungsformen.
Eine bessere Tierhaltung bedeutet nicht gleich mehr Tierwohl
Die neue staatliche Kennzeichnung betrachtet lediglich die Haltungsform. Mehr Platz oder Beschäftigungsmaterial im Stall garantieren aber nicht, dass es den Tieren wirklich gut gegangen ist. Dafür bräuchte es Daten zum Verhalten oder der Gesundheit der Tiere wie Lahmen oder Verletzungen, die verlässliche Aussagen zum Tierwohl zulassen. Diese schreibt das Gesetz zur Kennzeichnung jedoch nicht vor.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist im August 2023 in Kraft getreten. Bis zum 1 August 2024 mussten alle tierhaltenden Betriebe ihre Haltungseinrichtungen und Haltungsformen den zuständigen Behörden melden. Ab dem 1. August 2025 ist die Kennzeichnung auf den oben genannten Produkten verpflichtend. Schon jetzt dürfen Anbieter ihre Produkte freiwillig kennzeichnen.
Langfristig soll die Kennzeichnungspflicht auch auf andere Tierarten, sowie die Gastronomie und verarbeitete Produkte ausgeweitet werden.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie ist verpflichtend und gilt auch an Bedientheken und in Metzgereien. Die Kennzeichnungspflicht muss jedoch zügig auf weitere Tierarten sowie die Gastronomie und verarbeitete Fleischprodukte ausgeweitet werden. Außerdem müssen alle Lebensphasen des Tieres mit einbezogen werden. Langfristig muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einführung einer verbindlichen, europäischen Kennzeichnung einsetzen. Nur dann ist die Kennzeichnung auch für Ware aus anderen Mitgliedsstaaten Pflicht.
Nach Auffassung der Verbraucherzentralen stehen nur die Tierhaltungsformen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio" für eine deutlich verbesserte Tierhaltung. Zusätzlich zu dem Label müssen die Standards im nationalen Tierschutzrecht angehoben werden. Der Standard „Stall+Platz“ sollte zukünftig als Mindeststandard gelten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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