Steviolglycoside – Süßstoffe aus der Stevia-Pflanze
Der anfängliche Hype um Stevia ist verflogen. Die daraus gewonnen Steviolglykoside zählen als Zusatzstoffe und sind ein Süßungsmittel unter vielen. Die Blätter selbst sind nur in Kräuter- und Früchteteemischungen sowie in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. Insgesamt sind Stevia-haltige Lebensmittel vor allem Nischenprodukte.
Wie wird Stevia in Lebensmitteln verwendet?
„Stevia rebaudiana“, auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Staudenpflanze aus Südamerika. Die Bevölkerung dort nutzt sie schon lange um Speisen und Getränken zuzubereiten. Die getrockneten Blätter der Stevia-Pflanze sind 30- bis 45-mal süßer als Zucker.
Bei uns gehört die Pflanze und daraus gewonnen Lebensmittel zu den neuartigen Lebensmitteln (oder auch Novel Food). Ausgenommen von dieser Beurteilung sind Steviablätter in Kräuter- und Früchteteemischungen und Getränken daraus (z.B. Eistee) sowie Nahrungsergänzungsmittel. Alle anderen Anwendungen müsste die EU-Kommission zunächst zulassen. Das ist bisher nicht geschehen.
Anders sieht es bei den Steviolglycosiden aus. Sie werden mittels chemischer Verfahren aus den Blättern der Pflanze extrahiert. Die Süßungsmittel sind 200- bis 400-mal süßer als Haushaltszucker. Seit dem Jahr 2011 sind sie mit der E-Nummer 960a-d als Zusatzstoffe der Gruppe „Süßungsmittel“ zugelassen, jedoch nur für bestimmte Produktgruppen und mit festgelegten Höchstmengen. Für Bio-Lebensmittel sind sie nicht erlaubt.
Für verschiedene Lebensmittelgruppen gelten folgende Höchstmengen (Beispiele). In der Regel sind Steviolglycoside nur für kalorienreduzierte Produkte zugelassen:
Lebensmittel |
Steviol-Äquivalente, Höchstwert: |
Fruchtnektare und fermentierte Milchprodukte |
100 mg/kg |
Aromatisierte Getränke |
80 mg/kg |
Fruchtjoghurt und Obstkonserven |
100 mg/kg |
Konfitüren, Brotaufstriche und Speiseeis |
200 mg/kg |
Schokoladenprodukte |
270 mg/kg |
Kaugummi |
3.300 mg/kg |
Suppen und Brühen |
40 mg/kg |
Tafelsüße |
nur so viel, wie für diesen Zweck notwendig ist |
Groß beworben, doch nur winzige Mengen enthalten
Aufgrund des relativ starken Eigengeschmacks (lakritzartig) sowie den festgelegten Höchstmengen sind Steviolglycoside häufig nicht die einzigen süßenden Zutaten in den Produkten. Streu- und Tafelsüßen enthalten teilweise weniger als ein Prozent des Süßstoffs. Hauptbestandteile sind dann meist Süßungsmittel wie Erythrit. In den allermeisten Fällen ist der Steviagehalt gar nicht angegeben. Dennoch bewerben Hersteller Stevia gerade in dieser Produktgruppe häufig gut sichtbar mit dem Wort „Stevia“ und Bildern der grünen Blätter.
Keine „Natur pur“
Die Werbung mit Abbildungen der Steviablätter oder Aussagen wie „aus der Stevia-Pflanze“ oder „Süße aus pflanzlichem Ursprung“ soll einen besonders natürlichen Eindruck vermitteln. Steviolglycoside werden jedoch durch chemische Verfahren gewonnen, die mit „Natürlichkeit“ wenig zu tun haben. Steviolglycoside sind am Ende nichts anderes als ein gewöhnlicher Süßstoff. Wirbt ein Produkt mit Abbildungen der Steviapflanze oder ihrer Blätter, kann das täuschend sein. Und zwar dann, wenn die Anbieter nicht ebenso deutlich darauf hinweisen, dass das Produkt Steviolglycoside und nicht die Pflanzenteile selbst enthält. Hinweise darauf, dass Steviolglycoside aus pflanzlichen Quellen oder der Steviapflanze gewonnen werden, sind jedoch möglich.
Kalorienarm – doch auch gesund?
Steviolglycoside haben keine Kalorien und sind für den Menschen unverdaulich. Hersteller verwenden sie daher vor allem für kalorien- und zuckerreduzierte Produkte, die sie auch entsprechend bewerben. Dadurch können die Produkte einen besonders gesunden Eindruck vermitteln. Werbung oder Aussagen zu gesundheitlichen Wirkungen von Stevia oder Steviolglycosiden sind auf Lebensmitteln aber nicht zugelassen.
Bedenken, dass Stevia krebserregend oder erbgutschädigend sein könnte, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht. Sie geht davon aus, dass eine tägliche Zufuhr von bis zu vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht generell sicher ist. Die festgelegten Höchstmengen für verschiedene Lebensmittelkategorien sollen Sorge tragen, dass dieser Wert nicht überschritten wird. .
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Steviolglycoside sind stark verarbeitete Zusatzstoffe. Produkte mit dieser Substanz dürfen aus unserer Sicht nicht als „natürlich“ beworben werden.
Auch Streusüßen enthalten aufgrund der starken Süßkraft und des Eigengeschmacks oft nur winzige Mengen an Steviolglycosiden. Hersteller dieser Produkte sollten bereits auf der Vorderseite den Anteil der Steviolglycoside sowie der weiteren Süßungsmittel im Produkt klar benennen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Informativer Beitrag. Danke.
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