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Tee mit Steviablättern - ist das erlaubt?

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Tee mit Steviablättern - ist das erlaubt?

Frage

Dürfen auch (Bio)-Stevia-Blätter statt Steviolglycoside in Teesorten zugesetzt sein? Ich habe sie sogar schon mal in Kindertees gesehen.  

Antwort

In Früchte- und Kräuterteemischungen dürfen Steviablätter verwendet werden. Der Einsatz in anderen Lebensmitteln hingegen ist nicht zulässig, denn Steviablätter gelten grundsätzlich als „Novel Food“.

„Stevia rebaudiana“, auch Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine krautige Staudenpflanze aus Südamerika. Steviablätter schmecken süß und werden seit vielen Jahren als kalorienfreie Zuckeralternative beworben.

Egal ob frisch oder getrocknet: Grundsätzlich gelten Steviablätter, als Novel Food, also als neuartiges Lebensmittel. Neuartige Lebensmittel brauchen eine Zulassung, damit Hersteller sie verwenden dürfen. Diese liegt für Steviablätter nicht vor. 

Die Verwendung von Steviablätter in Tees gilt jedoch nicht als neuartig. Daher sind Teemischungen, die Steviablätter als Zutat enthalten, erlaubt. So steht es im Novel Food-Katalog der EU-Kommission. Das ist eine Sammlung von Abstimmungen der EU-Mitgliedstaaten darüber, ob ein Produkt als neuartig gilt oder nicht. Der Novel Food-Katalog ist rechtlich nicht verbindlich, dient in der Praxis aber als Bewertungsgrundlage. 

Steviolglycoside werden mittels chemischer Verfahren aus den Blättern der Steviapflanze gewonnen. Sie sind als Zusatzstoff, genau genommen als Süßungsmittel, unter der E-Nummer „E 960“ zugelassen. Diese Zulassung regelt, welchen Lebensmitteln Hersteller Steviolglycoside in welchen Mengen zusetzen dürfen. Sie sind beispielsweise auch in aromatisierten Getränken wie Eisteegetränken erlaubt. 

Ob ein Produkt Steviolglycoside oder Steviablätter enthält, erfahren Sie in der Zutatenliste. Steviolglycoside müssen dort mit ihrem Klassennamen und ihrer Bezeichnung oder ihrer E-Nummer aufgeführt werden: Dort steht also entweder „Süßungsmittel: Steviolglycoside“ oder „Süßungsmittel: E 960“. Die Verwendung von Steviablätter finden Sie in der Zutatenliste mit Formulierungen wie „Süßkraut“, „Steviablätter“, „Süßblätter“ oder „Aufguss aus Steviablättern“. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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Franz Strachwitz
26.08.2024 - 11:18

Steviablätter dürfen an den Verbraucher nicht als Rohware verkauft werden, da sie dann als Novel Food zählen. Als Zutat in Kräuter- und Früchtetees sowie Erfrischungsgetränken ist die Verwendung quantum satis aber nicht neuartig und daher zulässig.

Patricia
03.11.2023 - 10:07

Das die natürlichen, getrockneten Blätter nicht zugelassen sind, liegt wohl an der Zucker-Lobby. Bis 1989 war die Produktion von Tofu auch illegal!

Kerstin
19.06.2021 - 10:53

Ich glaube eine Zulassung oder nicht Zulassung des Süßungsmittels Stevia hängt wohl eher an der Lobby der Zuckerrübenindustrie. Ist die Zulassung nicht beantragt worden oder woran lag / liegt es?

Im Kaffee oder Tee schmeckt Stevia meistens nicht gut, aber in allem anderen (Obst, Jogurt, Quark, Kuchen, ... durchaus. Wer weiß eine tatsächliche Süßung (Produkt) mit NUR STevia?

Silvia
20.01.2021 - 08:32

Gesüßter Tee
Warum muss man überhaupt Süßungsmittel egal welcher Art einem Tee zu mischen. Ich finde das unerträglich. Überall wird wegen des Zuckerverbrauchs rumgeweint und dann macht man süßen Tee. Vollkommen unnötig. Wer süßen Tee möchte kann dies doch selbst machen. Ich möchte das nicht!

Petra
08.07.2020 - 08:53

Was rechtlich nicht zugelassen ist, wandert auf gar keinen Fall in meinen Magen. Unglaublich, was sich einzelne Firmen erlauben!!

Sven Dressler
21.05.2020 - 13:27

Auf unserem teebeutelb steht anstelle steviablätter die Bezeichnung süßblätter drauf.

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