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Tee und teeähnliche Erzeugnisse: Das steckt dahinter

Von Schwarztee, Früchte- oder Kräutertee bis hin zu verzehrsfertigen Eistees: Die Vielfalt an Teegetränken in den Regalen der Supermärkte kennt kaum Grenzen. Beim Einkauf müssen Verbraucher:innen allerdings mit einigen Überraschungen rechnen. Hinter einer ähnlichen Aufmachung der Verpackung verbergen sich häufig sehr unterschiedliche Erzeugnisse.

Den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse zufolge stammt „Tee“ ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauches Camellia sinensis. Dazu zählen zum Beispiel Schwarztee und Grüner Tee. 

Kräuter- und Früchtetee fallen demnach nicht unter die Bezeichnung „Tee“, sondern gelten als „teeähnliche Erzeugnisse“.

Verzehrsfertige und Instant-Teegetränke werden häufig aus Tee-Extrakt hergestellt. Erst der Blick auf die Bezeichnung sowie in die Zutatenliste verraten, ob es sich um echten Tee, um teeähnliche Erzeugnisse oder um ein Produkt auf der Basis von Tee-Extrakt handelt.
Was nicht jeder weiß: Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung steht häufig nur klein auf der Rückseite der Verpackung. 

Echter Tee oder „teeähnliches Erzeugnis“?

Was unter den verschiedenen Bezeichnungen zu verstehen ist, legen die Leitsätze für Tee und teeähnliche Erzeugnisse fest. Die Leitsätze dienen den Herstellern zur Orientierung, sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Neben der gängigen Bezeichnung „Tee“ wird in den Leitsätzen unter anderem zwischen „teeähnlichen Erzeugnissen“, „aromatisiertem Tee“, „aromatisierten teeähnlichen Erzeugnissen“ und „Tee-Extrakt“ unterschieden.

  • Tee: Zu „echtem“ Tee zählen Schwarzer Tee, Grüner Tee, Weißer Tee, Gelber Tee, Pu-Erh-Tee sowie Oolong Tee. Diese Sorten werden auf Basis des Teestrauchs Camellia sinensis hergestellt. Sie unterscheiden sich vor allem durch das Fermentationsverfahren: So handelt es sich bei Grünem Tee um unfermentierten und bei Oolong Tee um halbfermentierten Tee. Sie enthalten üblicherweise keine Zusatzstoffen und anderen Zutaten.
  • Teeähnliche Erzeugnisse: Teeähnliche Erzeugnisse werden aus Pflanzenteilen gewonnen, die nicht vom Teestrauch Camellia sinensis stammen, aber ähnlich zubereitet werden. Dazu zählen Kräuter- und Früchtetees. 
    Für die Herstellung von Kamillentee beispielsweise werden die ganzen oder zerkleinerten, getrockneten Blütenköpfchen der Echten Kamille und weitere oberirdische Pflanzenteile verwendet. Generell gibt es jedoch wenige Vorgaben, welche Pflanzenteile für die Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse zu verwenden sind. Auch diese Produkte enthalten normalerweise keine Zusatzstoffe und anderen Zutaten.
  • Aromatisierter Tee und aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse: Werden einem Tee oder teeähnlichen Erzeugnis zur Aromatisierung „geruchs- oder geschmackgebende Stoffe“ wie Aromen zugesetzt, so lautet die Bezeichnung „aromatisierter Tee“ oder „aromatisiertes teeähnliches Erzeugnis“ zum Beispiel „aromatisierter Früchtetee mit Pfirsichgeschmack“.
  • Tee-Extrakt: Als Tee-Extrakte werden die wässrigen Auszüge aus Tee bezeichnet, denen Wasser entzogen wurde. Entsprechend gibt es auch wässrige Extrakte aus aromatisiertem Tee sowie teeähnlichen Erzeugnisse mit und ohne Aroma.

Echter Tee enthält Koffein

Auch die Beschaffenheit und Zusammensetzung von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen ist in den Leitsätzen festgelegt. Tee und aromatisierter Tee enthalten mindestens 1,5 Prozent Koffein in der Trockenmasse. Liegt der Koffeingehalt unter 0,4 Prozent der Trockenmasse, sollten Hersteller auf eine Entkoffeinierung hinweisen. Auch Tee–Extrakt enthält Koffein. 

Teeähnliche Erzeugnisse enthalten kein Koffein mit Ausnahme des Mate, der von Natur aus koffeinhaltig ist. Vorgaben zum Koffeingehalt gibt es für Matetee nicht.

Früchtetees häufig mit Aromen aufgepeppt

Werden Früchtetees aromatisiert, sollten Herstellerfirmen nicht nur auf die Aromatisierung hinweisen, sondern auch die Geschmacksrichtung angeben, zum Beispiel „Aromatisierter Früchtetee – Granatapfel-Brombeere“. Häufig sind die auf den Verpackungen solcher Tees die genannten und abgebildeten Fruchtarten nur in sehr geringer Menge oder gar nicht enthalten. Der Geschmack stammt aus dem zugesetzten Aroma. Als Hauptzutaten dienen andere Früchte oder Kräuter wie Apfel, Hagebutte und Hibiskus. 

Tees mit Wirkung

Einige Herstellerfirmen wählen für ihre Tees Produktnamen, die eine Wirkung vermitteln wie „Schlaf gut“, „Gelassenheit‘“, „Magenfreund“, „Wohlfühlen“, „Fitness“, „Schlank“ oder „Figur“. Gesundheitsbezogene Angaben sind laut Health-Claims-Verordnung nur erlaubt, wenn sie zuvor geprüft und von der EU-Kommission zugelassen wurden. Die Frage, ob ein Produktname eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, ist häufig ein Fall für die Gerichte.

Für den Begriff „Detox“ beispielsweise bestätigte der Bundesgerichtshof, dass er eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die für die betreffenden Kräuterteemischungen nicht zugelassen ist.

Fragen und Meldungen von Verbraucher:innen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass die Kennzeichnung und Aufmachung von Teeverpackungen missverständlich sein kann. Das betrifft vor allem aromatisierte Früchtetees, wenn die abgebildete und benannte Fruchtart praktisch nicht vorhanden ist. 

Problematisch sind außerdem Teeerzeugnisse aus Kräutern und Gewürzen, welche die auf der Schauseite gezeigten und benannten Zutaten nur in geringer Menge enthalten. Besonders ärgerlich ist dies vor allem dann, wenn diese von Käufern als wertgebende oder wirksame Substanzen angesehen werden. Beispiele hierfür sind Lavendel oder Ginseng. 

Kritisch aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind weiterhin Produktnamen, die Wirkungen vermitteln, beispielsweise „Schlaf gut“, „Magenfreund“ oder „Schlank“. Sie stehen auf Teemischungen, ohne dass klar wird, welcher Bestandteil des Tees für die Wirkung verantwortlich sein soll. Offenbar sehen Hersteller sie vielfach nicht als gesundheitsbezogen an, denn es fehlen Verzehrsempfehlungen sowie der für gesundheitsgezogene Angaben vorgeschriebene Hinweis auf eine abwechslungsreiche Ernährung.

Verbraucher:innen sollten auf den ersten Blick die Art des Tees und seine Eigenschaften erkennen können. Wenn abgebildete Früchte, Kräuter und Gewürze nur in geringer Menge eingesetzt werden, sollte die Menge bereits in Zusammenhang mit der Abbildung genannt werden. Auf Produktnamen, die eine gesundheitliche Wirkung vermitteln können, sollten Hersteller verzichten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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G. Wilhelm
18.07.2018 - 21:15

Hallo,
was ist mit Pu-Erh-Tee, habt ihr den vergessen? :-)
VG
GW

Redaktion Lebensmittelklarheit
23.07.2018 - 15:02

Vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Pu-Erh-Tee im Text ergänzt.

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