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Vegane und vegetarische Lebensmittel – frei von tierischen Zutaten?

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Vegane und vegetarische Lebensmittel – frei von tierischen Zutaten?

Mit tierischem Lab hergestellter Käse, Tiefkühl-Gemüsepfanne mit Speck oder Gelatine in Fruchtjoghurt – in manchen Lebensmitteln rechnen Verbraucher:innen nicht mit Zutaten vom Tier und diese sind auch nicht immer zu erkennen. Viele Verbraucher:innen wollen aber wissen, wie sie beim Einkauf vegetarische oder vegane Lebensmittel erkennen können. 

Werden Lebensmittel nicht ausdrücklich als „vegetarisch“ oder „vegan“ beworben, so müssen Käufer:innen grundsätzlich mit tierischen Bestandteilen rechnen. 

Sind Bezeichnungen wie „Speck“ oder „Milcheiweiß“ als Zutaten in Zutatenlisten aufgeführt, ist klar, dass es sich hierbei um Produkte vom Tier handelt. 

Anders ist es jedoch bei Zusatzstoffen und Aromen. Diese können tierischen Ursprungs sein, ohne dass Käufer:innen dies erfahren. Außerdem ist es möglich, dass tierische Bestandteile als Trägerstoffe oder Lösungsmittel von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen dienen oder als Verarbeitungshilfsstoffe während der Produktion eingesetzt werden. 

Für Vegetarier:innen und Veganer:innen ist die Lebensmittelauswahl bei verarbeiteten Produkte dadurch deutlich erschwert. Hinzu kommt, dass eine Zutatenliste nur auf Lebensmitteln in Fertigpackungen verpflichtend ist. Bei loser Ware oder in Gaststätten sind Verbraucher:innen auf die Auskünfte des Personals angewiesen. 

Wer erfahren möchte, ob ein verpacktes Lebensmittel Bestandteile tierischer Herkunft enthält, muss auf speziell gekennzeichnete Produkte zurückgreifen oder sich im Zweifelsfall beim Lebensmittelhersteller erkundigen. 

In der unten verlinkten Liste sind Zusatzstoffe aufgelistet, die aus tierischen Rohstoffen gewonnen werden können. 

Keine rechtlich verbindliche Definition von „vegetarisch“

Die Kennzeichnung „vegetarisch“ oder „vegan“, zum Beispiel in Form verschiedener Label, soll Vegetarier:innen die Lebensmittelauswahl erleichtern. Die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ sind für Lebensmittel zwar derzeit rechtlich nicht definiert. Allerdings hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) Leitsätze erarbeitet, die die Eigenschaften von veganen und vegetarischen Ersatz-Lebensmitteln beschreiben.

Demnach sind für „vegane“ Lebensmittel alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs auf sämtlichen Produktions- und Verarbeitungsstufen ausgeschlossen, einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme. Dagegen sind für „vegetarische Lebensmittel“ Erzeugnisse von lebenden Tieren, im Wesentlichen Milch, Eier und Honig, erlaubt.

Diese Definition beschränkt sich jedoch auf verwendete Zutaten. Unbeabsichtigte Einträge tierischer Bestandteile stehen einer „Vegetarisch“-Kennzeichnung nicht entgegen, wenn sie unvermeidbar sind. 

Viele Hersteller drucken aber Spurenhinweise für Allergiker:innen aufs Etikett. So können Hinweise auf Spuren von tierischen Allergene wie Fisch, Eier oder Milch auch auf vegetarischen und veganen Lebensmitteln zu finden sein.

Gemäß den Leitsätzen wird im Hauptsichtfeld deutlich durch die Angabe „vegan“ oder „vegetarisch“ oder auch durch eindeutige Label auf den veganen oder vegetarischen Charakter hingewiesen. Zudem wird ebenfalls im Hauptsichtfeld die ersetzende Zutat genannt: zum Beispiel „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“.

Verbraucher:innen können anhand der Zutatenliste nicht zuverlässig erkennen, ob ein Lebensmittel tierische Bestandteile enthält. 

Die Leitsätze der DLMBK tragen zu einer einheitlichen Beurteilung von Lebensmitteln bei, die als „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet sind. Nach wie vor fehlen aber EU-weit einheitliche, rechtsverbindliche Definitionen, wie sie in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung vorgesehen sind. 

Der Widerspruch, dass häufig trotz veganer und vegetarischer Auslobung gleichzeitig Hinweise auf Spuren tierischer Bestandteile aufgedruckt sind, lässt sich aus unserer Sicht derzeit nicht auflösen. Es gehen aber regelmäßig Fragen und Beschwerden bei Lebensmittelklarheit ein, die zeigen, dass diese widersprüchliche Kennzeichnung Verbraucher:innen irritiert.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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