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Füllmenge bei Lebensmitteln: Abweichungen sind ärgerlich, aber erlaubt

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Füllmenge bei Lebensmitteln: Abweichungen sind ärgerlich, aber erlaubt

Eine 500-Gramm-Packung Haferflocken sollte auch 500 Gramm enthalten. Und wer zu einer Packung Mehl greift, geht davon aus, dass diese ein Kilogramm wiegt. Bei der Angabe der Füllmenge von Lebensmitteln sind viele Verbraucher:innen der Ansicht: Was drauf steht, muss auch drin sein. 

Das zeigen zahlreiche Anfragen an die Verbraucherzentrale. Auch wenn die auf der Verpackung angegebene Menge nur geringfügig unterschritten ist, sind Käufer:innen häufig unzufrieden. Sie sehen die angegebene Menge als verbindliche Zusage über den Inhalt an. Rechtlich sieht das aber anders aus.

Die Nennfüllmenge – kein Versprechen für den Einzelfall

Rechtlich wird die Füllmenge – das, was tatsächlich in einer Verpackung steckt – von der sogenannten Nennfüllmenge, die auf der Verpackung steht, unterschieden.

Die Nennfüllmenge ist eine Pflichtkennzeichnung auf den meisten verpackten Lebensmitteln.

In der Regel wird sie bei flüssigen Lebensmitteln nach Volumen (in Liter oder Milliliter), bei allen anderen Lebensmitteln nach Gewicht (in Gramm oder Milligramm) angegeben. Nur bei wenigen Lebensmitteln darf die Angabe des Verpackungsinhaltes in Stück erfolgen.

Entgegen häufiger Annahmen, ist die Nennfüllmenge aber keine Garantie dafür, dass eine Verpackung tatsächlich genau diese angegebene Menge enthält. Laut Fertigpackungsverordnung gilt für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge das Mittelwertprinzip. Danach darf die Nennfüllmenge einer Charge im Durchschnitt nicht unterschritten werden. Abweichungen bei den einzelnen Verpackungen sind jedoch zulässig.

Wie groß diese Abweichungen sein dürfen, zeigt die folgende Tabelle:

Fertigpackungen mit aufgedruckten Mengen zwischen 100 und 200 Gramm oder Milliliter dürfen also 4,5 Prozent weniger enthalten als angegeben. Bei Fertigpackungen mit einer Nennfüllmenge von 500 bis 1000 Gramm oder Milliliter dürfen bis zu 15 Gramm beziehungsweise Milliliter fehlen.

Bei bis zu zwei Prozent der Produkte einer Charge darf die Abweichung sogar (höchstens) das Doppelte der Minusabweichung betragen.

Austrocknungsverluste

Zusätzlich kann es bei manchen Lebensmitteln wie Mehl, Brot oder Obst und Gemüse während der Lagerung zu Austrocknungsverlusten, also einem gewissen natürlichen Gewichtsschwund kommen. Auch dies kann dazu führen, dass die tatsächliche und die auf der Verpackung angegebene Füllmengen etwas abweichen. Denn die rechtlichen Anforderungen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Herstellung. Die amtlichen Füllmengenkontrollen der Eichämter finden daher in der Regel beim Hersteller statt.

Wichtig: Die Küchenwaage kann „lügen“

Ob und in welchem Ausmaß eine Unterfüllung vorliegt, kann nicht mit haushaltsüblichen Waagen ermittelt werden. Die Messungenauigkeit ist hier zu groß. Ergebnisse können nur als grobe Schätzung angesehen werden.

Für alle Reklamationen, die zu gering befüllte Verpackungen betreffen, sind die Eichbehörden der Bundesländer zuständig. Eine Liste mit Adressen findet man unter www.eichamt.de.
 

Dass in einer Packung weniger drin stecken darf, als drauf steht, ist für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Konsument:innen gehen davon aus, dass sie für ihr Geld die genannte Füllmenge erhalten. 

Lebensmittelklarheit fordert den Gesetzgeber daher auf, das Mindestmengenprinzip einzuführen. In jeder einzelnen Packung sollte mindestens die genannte Füllmenge enthalten sein.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Claudia Helms
28.08.2022 - 14:02

Das ist ja grauenhaft, wenn man hier liest was mit Verbrauchern gemacht wird. Aber aufgepasst auch beim Hundefutter ist das so. 6 € für eine 800 Gramm teure Reinfleisch Dose, wo pro Dose mindestens 50 Gramm fehlen oder Firmen die Reinfleisch Dosen zu 100 Prozent Reinfleisch verkaufen und 100 Gramm Aspik drin sind neben den fehlenden 50 Gramm. Das so etwas nicht verfolgt wird, für mich ist das Betrug.

Michael Schiller
10.07.2022 - 18:25

[...]
Spätzle
Statt 1000g Netto Gewicht nur 604g , zwei Packungen gleich.

[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Udo Waskowski
27.11.2022 - 10:50

Hallo, hier noch ein Beispiel für Spaghetti Nudeln: in der 500 g Packung von [...] befanden sich nur 379 g !! Das sind 24,3 % zu wenig. Erlaubt wären 3 %. [Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Snöbsche
06.07.2021 - 13:43

Haferdrinks Schoko zweier großer und teuerer Marken enthielten statt 1000 ml nur 900. Ich gehe davon aus, dass meine Augen in Ordnung sind und ein Messbecher korrekt in den Handel kommt. Hat also Methode. Rechnet man das um auf die Tagesproduktion, dann wird einem klar warum so manche Firma (oder alle) jedes Jahr die Gewinne steigert.

Marga
17.06.2022 - 18:00

habe heute zum Spass ml italienische Kekse gewogen. Statt 250 gr. ohne Brutto oder Netto-Angabe wiegt es incl. Verpackung 230 gr. Ich finde es einfach eine Frechheit! Kosten ja "nur" 3,49 €.

Sunny
15.07.2020 - 11:24

Ich war gestern bei Kaufland. Eine Packung "frische" Erdbeeren kam mir verdächtig leicht vor, im Verhältnis zu den anderen. Die vor Ort vorhandenen Waage, bestätigte dann auch meine Vermutung. Statt der 500 g wogen die Erdbeeren, inkl. in Plastik eingeschweiste Plastikschale gerade mal 458 g. Ich muss noch anmerken, dass sich in der Verpackung jede Menge Schwitzwasser befand. Ich habe vom Kauf der Erdbeeren abgesehen :(

Julika
01.07.2020 - 14:55

Die Fertigverpackungsverordnung, auf die Bezug genommen wird, stammt aus dem Jahr 1981, also 39 Jahre alt. Damals gab es hauptsächlich analoge Waagen. Das ist ein Witz, wie diese Regierung die Zeit verschläft zu Gunsten der Industrie und des Kapitals. Und die Verbraucher schauen in d ie Röhre und werden verarscht von den Firmen.

Regine Seemann
03.05.2019 - 13:21

Gerade im [...] Bio Haferkekse gekauft. Die Innenverpackung hatte 4 Ausbuchungen mit Platz für jeweils 4 Kekse, also insgesamt für 16 Kekse. In einer Ausbuchung waren aber nur 2 Kekse statt 4, also fehlten 2. Packungsinhalt war angegeben mit 200 g, 2 Kekse wiegen zusammen 25 g - also fehlen 25 g. Kann man schwer reklamieren, ist aber sehr ärgerlich - zumal mir das schon mal bei [...] passiert ist. Muss ich die Ware denn Kontroll-wiegen vor dem Kaufen?

(Herstellernamen entfernt, Anmerkung der Redaktion)

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.05.2019 - 11:11

Wenn es sich – wie in diesem Fall – offenbar um einen Fehler bei der Abfüllung handelt, lohnt es sich, sich an den Anbieter zu wenden. Der Fehler ist möglicherweise nachvollziehbar und/oder mehrfach passiert, so dass gar keine „Beweise“ nötig sind. In jedem Fall ist es eine wichtige Rückmeldung für die Qualitätssicherung.

Matthias Müller
15.01.2019 - 17:27

Haben Gerade Hähnchenmägen aufgetaut... abgewogen Verpackung zu 507g Verpackung offen und das Wasser raus gelassen 399g leere Verpackung 18g... Das nenne ich mal einen richtigen Betrug.

McIre
25.11.2018 - 16:09

Eine 500 g Packung Bandnudeln mit angeblich 5 frischen Hühnereiern pro Kilo enthält nur 400 g Bandnudeln. Wahrscheinlich wurden dann auch nur 4 frische Hühnereier pro kg verwendet. Die Gesetzgebung in Deutschland schützt das offensichtlich. Das sollte mal jemand mit Arzneimitteln machen.
Das ist legalisierter Betrug!

Fitti
23.10.2018 - 13:15

Brathering von [XXX]. Inhalt 500 gr, Abtropfgewicht 250 gr. Es waren 365 gr. Flüssigkeit drin.
115 gr zuwenig Hering. Email an [XXX] geschrieben und mit Standartspruch abgefertigt.
[XXX] Mitarbeiter zuckte mit den Schultern. Neuer Versuch, gleiches Ergebnis. 360 gr Flüssigkeit drin statt 250gr. Wenn man pro VE nur 1 Hering weniger reintut als normalerweise Notwendig dann ist das eine verdeckte Preiserhöhung und für mich Betrug. Ich werde Spaßeshalber diese Angelegenheit weiter verfolgen.

[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Annona
04.07.2018 - 17:16

EU verlangt weniger Verpackungsmüll, gut so, lässt aber reduzierte Füllmengen zu.
Nicht mehr 250g sondern Willkühr 220g Verpackung, nicht mehr 500g sondern 400g und so weiter. Im Verhältnis zum Inhalt steigt der Verpackungsmüll extrem und der Verbraucher wird nur noch für blöööd gehalten. Alternativen gibt es nicht mehr, machen fast alle Hersteller so. Nächster Schritt: nur noch 80% in der Lohntüte.

Ilona
26.04.2018 - 17:32

Gerade habe ich mich wieder geärgert: Hundefutter in Dosen, ein hochwertiges: Füllmengenangabe = 800 Gramm. Tatsächlich drin: 700 Gramm. Und das passiert fast täglich. Meine Waage "lügt" nicht, denn die ist genau geeicht - ich muss das Futter für die Hunde genau abwiegen. 100 Gramm Differenz scheint mir arg viel. Was kann ich dagegen tun? Wohl gar nichts! Ich habe immer mehr den Eindruck, hier haben Konzerne die Regierung übernommen. Jedenfalls können sie ja offensichtlich machen, was sie wollen.

Sarah Röllig
24.04.2018 - 18:49

Ich habe eine 400g Packung butterkäse [XXX] Hausmarke (10 scheiben, 45%fett ) gekauft. Auf der Waage 318g aber die Anzahl der Scheiben stimmt. Ich fühle mich veräppelt.

[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Redaktion Lebensmittelklarheit
25.04.2018 - 10:13

Wenn Sie ein konkretes Produkt melden möchten, nutzen Sie bitte unser Produktmeldeformular.

Alexander Bandelmüller
18.04.2018 - 15:48

Liebe Redaktion,

das mit der Fertigpackungsverordnung ist klar. Wenn der Hersteller die Vorgaben beachtet ist er produktionstechnisch raus. Aber die Verbraucher haben mit dem Hersteller m.E. diesbezüglich gar nichts zu tun.

Ansprechpartner des Verbrauchers ist der Verkäufer. Und von dem muss man sich einen wegen Mindermengen unkorrekten Verkaufspreis doch nicht gefallen lassen.

Der Verkäufer gibt schließlich den Verkaufs-Preis an, und muss nach der Preisangabenverordnung bei Fertigverpackungen auch den Grundpreis angeben. Das ist ein konkretes Leistungsversprechen. Wenn also [XXX] Mehl für 0,35 € / 1 Kg anbietet, muss es auch entsprechend leisten. Ansonsten widerspräche es auch den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV).

Das heißt für die Verbraucher: Wenn weniger in der Verpackung ist, als es dem Preis bezogen auf den angegebenen Grundpreis entspräche, ist entweder der Preis neu zu bestimmen, oder Schadenersatz zu leisten.

Wäre dies nicht ein Ansatz für den Verbraucherschutz, um dem ärgerlichen Problem zu begegnen?
[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Katja
25.03.2018 - 19:45

Tja, offenbar müssen wir jetzt mit weniger leben. Akzeptieren muß ich das wohl, auch wenn ich es nicht in Ordnung finde. Wenn ich die Kommentare hier lese und die Richtlinien dazu, dann können Hersteller ja tun und lassen was sie wollen. Ich habe z.B. bei [...]-Mehl nie eine Fehlmenge gehabt, vielleicht einmal 5g in der 1000g Tüte, meistens waren aber ein paar Gramm mehr drin. Das ist ok. Aber jetzt habe ich bei [...] in der gleichen Charge 2x 40g weniger und in einer anderen Charge ein paar Gramm weniger. Aufgefallen ist das nur, weil ich 2x 500g gebraucht habe. Entsprechend habe ich mich auch bei [...] beschwert. Sonst nicht meine Art. Die Hersteller können sicherlich einen Einfluß darauf nehmen, wie feucht das Mehl ist, das in die Tüte gelangt und wissen wahrscheinlich auch sehr wohl, welche Fehlmenge zu erwarten ist. Deutsche Gesetzgebung eben. Und wenn sich jetzt jemand fragt warum ich kein [...] mehr kaufe? Es ist kaum noch im Handel zu finden und außerdem sind neuerdings Vitamine beigemischt. Deshalb der Wechsel.
[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Jasmin
25.03.2018 - 08:31

Wie schaut es aus mit Frischkäse von [xy], dort sind 11 g weniger drin als draufsteht. Meine Küche Waage ist korrekt habe vorher andere Sachen abgemessen die genau richtig waren aus einer Verpackung.
[Anmerkung der Redaktion: Kritik an konkreten Firmen bearbeiten wir ausschließlich im Produktbereich; Firmennamen wurden deshalb hier gelöscht.]

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.04.2018 - 08:21

Ob eine Abweichung noch im Rahmen liegt, hängt von der Gesamtmenge in der Verpackung ab, wie in dem Artikel oben beschrieben. Wenn Sie ein konkretes Produkt melden möchten, nutzen Sie bitte das Produktmeldeformular.

Angela Necef
27.01.2018 - 19:15

Ich habe eine Packung Ziegenkäsetaler gekauft. Auf der Außenverpackung steht "8 Ziegenkäsetaler", in der versiegelten Plastikschale befinden sich lediglich 7 Stück! Wie bitte ist DAS noch zu rechtfertigen?
Wenn ich ein Auto kaufe, will ich doch auch eins mit 4 Reifen und nicht 3...

Norbert
16.09.2017 - 00:46

Ich habe heute bei [Name entfernt] (eigentlich nur weil meine Tochter so gerne etwas wiegen wollte) die 1500 Gramm abgepackten teuren Bio Kartoffeln nachgewogen auf der geeichten Kundenwaage (also die, die das Etikett druckt).

Bis auf eine Packung die mit 1506 Gramm inklusive Verpackung drüber lag waren nachgewogene etwa 20 Verpackungen stark untergewichtig. Die meisten lagen zwischen 30 und 50 Gramm unter 1500 Gramm, der Ausreisser waren 1446 Gramm inkl Verpackung.

Leider fehlt mir das Gewicht der Verpackung, aber im Mittel kommt das nichtmals brutto in den legalen Bereich.

Ich hab die Kundeninfo drauf angesprochen und bekam zur Antwort, dass es branchenüblich sein und es häufiger Kundenbeschwerden gäbe, aber die blieben stets ohne Konsequenzen. Weiters wurde mir gesagt ich müsse mich an den Hersteller wenden, wenn mir das nicht gefällt, da man ja nicht selbst abpacke. Ich vermute mal, da ich als Kunde nicht mit dem Hersteller sondern mit dem Händlern einen Vertrag eingehe ist diese Aussage unsinnig, oder?

Redaktion Lebensmittelklarheit
18.09.2017 - 09:34

Eine genaue Prüfung kann nur das Eichamt vornehmen. Dieses prüft beim Verpacker.  Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Eichamt .

Kristina
29.08.2017 - 16:10

Ich finde diese Regelung ein Unding! Selbst wenn ich als Verbraucher zu Recht eine Mindermenge bemängele, kann sich der Hersteller immer damit herausreden, dass ich armer Pechvogel eine völlig legale untergewichtige Packung erwischt habe, im Mittel würde es passen. Man beweise ihm doch das Gegenteil...Ich hatte mal eine Mindermenge mit drei(!) genau wiegenden Waagen nachgewiesen und bekam trotzdem zu hören: Die sind ungenau. Richtig frech wird es, wenn man als Ausnahme sogar die doppelte legale Fehlmenge akzeptieren muss. Bei kleinen Mengen ist das sogar fast 1/5, was alles andere als unerheblich ist. Dem Betrug wird Tür und Tor geöffnet, der Verbraucher ist dagegen machtlos. Dabei sind die Hersteller inzwischen mit derart feinjustierbaren Abfüllanlagen ausgestattet, dass eine gramm- bzw. ml-genaue Abfüllung möglich sein sollte und damit eine solche verbraucherunfreundliche Regelung gar nicht mehr notwendig ist. Das mag vor ein paar Jahrzehnten noch anders ausgesehen haben. Stammt das Gesetz womöglich noch aus analogen Zeiten? Dann gehört es schleunigst geändert!

Karin Q.
22.05.2017 - 09:00

Leider liegt dieses Problem auch bei verpacktem Schinkengeschnetzeltes von [Produktname entfernt, Anmerkung der Redaktion]. 500 g steht auf der Verpackung und 463 g sind nur drin. Egal was die Tabelle sagt: Dieses Mindergewicht ist für mich staatlich unterstützter Betrug am Kunden. Das kein sich kein Schlachter am Verkaufstresen und sichtbarer Waage leisten. Nur findet man immer seltener "den Schlachter in Deiner Nähe", weil die meisten solcher Läden wegen fehlendem Nachwuchs schon geschlossen sind.
Bei [Name entfernt] ist mir vor Kurzem ähnliches passiert: 600 g abgepacktes Schnitzelfleisch und nur 542 g waren an Fleischgewicht vorhanden. Das sind fast 10 % Mogelpackung.

Klaus Günther
10.01.2017 - 14:07

Feiner Stuten 400gr. --- auf einer Apothekenwaage nur 362gr. also knapp 40gr. vertrocknet :-)

Wolfgang Martens
11.11.2016 - 11:35

Hallo, von wegen die Küchenwaage kann lügen. Das ist der Hohn. Eine elektronische Apothekerwaage wurde benutzt und eine Nettoverpackung von Butter der Marke [Produktname entfernt, Anmerkung der Redaktion] enthielt lediglich 236 Gramm.
Bei dieser Abweichung ist es einfach gesagt Betrug.
Die Ausreden der Industrie ist daher abgesprochenes Theater und Dummverkaufen von Kunden.

Spezialist
16.01.2017 - 20:27

Leider liegen Sie da falsch!
Bei 250g Nennfüllmenge liegt T1 (Tara) bei 11,25 also 11,3g. Da der Herrsteller bis zu 2%, 2×T also T2 abfüllen darf, ist es gut möglich dass Sie eine Packung mit 222,5g erhalten, obwohl 250g drauf steht. Der Hersteller muss aber dem Mittelwert einer Charge nachkommen, was soviel heisst wie dieser MW muss mind. Die Nennfüllmenge haben.

FPh Wolfer
12.03.2017 - 15:43

Hier widersprechen Sie jedoch der obigen Tabelle. Entweder man darf lt. Tabelle bei 250 Gramm bis zu9 Gramm weniger,- also 241 Gramm abfüllen, oder man darf auch wie von Ihnen beschrieben auch 222,5 Gramm abfüllen, weil in der Charge den Mittelwert erfüllt wurde. Zu was dann aber überhaupt eine Füllangabe bzw die Berechtigung einer Verbraucherzentrale, wenn Sie das Fehlverhalten von Firmen schön reden bzw nichts effektiv von der Verbraucherzentrale unternommen wird, egal ob bei Lebensmittelfüllmengen, Lebensmittelqualität ( sage nur ranziges und Mineralöl in fast jedem getesten Olivenöl extra virgin), zunehmende Gebrauchsunfähigkeit nach Ablauf der zu gewährenden Garantien, zudem zulässige Abzocke durch Telefonkosten bei Reklamation .... . Mir gings heute genauso: hatte 250 Gramm Linsen-Bulgur-Salat von [Produktname entfernt, Anmerkung der Redaktion] gekauft. Bereits als ich die Packung öffnete wunderte ich mich über den geringen Inhalt, wog es nach, was ich noch nie tat, und es waren nur 220 Gramm samt Verpackung! aber so wie ich Ihre Antwort zum Obigen versteh, ist diese Meldung genauso egal wie die vom Obigen. Insofern erwarte ich nichts anderes von Ihnen als dass Sie diese Differenz zugunsten der Firmen auch legal reden und nichts unternehmen, obwohl ca 30 Gramm fehlen.

Walter
16.10.2019 - 18:24

Das hat alles System.... man muss sich die Größenordnung vorstellen.... pro Packung ein paar Gramm weniger.... wie viel macht das pro Tagesproduktion bzw. Jahresproduktion aus? Der Konsument wird einfach über den Tisch gezogen....

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