Werbung mit Heimat und Region – gesetzlich nicht klar geregelt
„Aus unserer Region“, „aus der Heimat“ oder aus dem jeweils eigenen Bundesland: Glaubt man der Werbung, stammen viele Produkte direkt aus der Umgebung. Ein werbewirksames Versprechen, denn laut dem Ernährungsreport 2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bevorzugt ein Großteil der Verbraucher:innen Lebensmittel aus der Region. Insbesondere bei Eiern, frischem Obst und Gemüse sowie Backwaren ist den meisten eine regionale Herkunft wichtig. Doch was unter der Angabe auf Lebensmitteln zu verstehen ist, bleibt häufig ein Geheimnis der Hersteller.
Region nicht klar definiert
Grundsätzlich müssen Regionalangaben zwar korrekt sein und dürfen nicht täuschen. Sie sind derzeit jedoch rechtlich kaum geregelt. Beispielsweise ist der Begriff „Region“ rechtlich nicht definiert. In der Werbung ist die Region häufig nicht eindeutig beschrieben und es bleibt unklar, ob sich die Angabe auf den Ursprung der Rohstoffe, den Verarbeitungsort oder auf beides bezieht. Manchmal stammt auch nur die Rezeptur aus der benannten Region, während die Zutaten deutlich weiter gereist sind und auch die Produktion nicht vor Ort stattfindet.
Aufmachung darf nicht über die Herkunft täuschen
Hersteller müssen den tatsächlichen Herkunftsort angeben, wenn die Aufmachung des Produktes Verbraucher:innen sonst täuschen könnte.
Verpflichtend ist dies beispielsweise bei Produktnamen oder Abbildungen, die auf eine bestimmte Region anspielen, das Lebensmittel aber nicht in dieser Region hergestellt wurde. Zum Teil finden Verbraucher:innen dann Hinweise wie „hergestellt in xy“. Diese stehen aber oft kleingedruckt zwischen anderen Kennzeichnungen auf der Rückseite der Verpackung und können leicht übersehen werden.
Auch wenn die wesentlichen Zutaten des Lebensmittels nicht aus der beworbenen Region stammen, müssen Anbieter darüber aufklären. Ein entsprechender Hinweis muss deutlich in unmittelbarer Nähe der Herkunftswerbung stehen – zum Beispiel: „Mit Milch aus Österreich“.
Regionalfenster: Freiwilliges Siegel bietet Orientierung
Eine Möglichkeit zur Orientierung bietet das Regionalfenster. Es informiert über die Herkunft der eingesetzten landwirtschaftlichen Hauptzutaten sowie über den Ort der Verarbeitung. Bei verarbeiteten Lebensmitteln erfahren Verbraucher:innen, wie viel Prozent der Zutaten aus welcher Region stammen. Die Verwendung des Siegels ist freiwillig.
Weitere Regional-Siegel und Initiativen sind häufig von Handelsketten oder Erzeugerverbänden initiiert und dienen diesen als Marketinginstrument. Zudem haben einige Bundesländer eigene regionale Qualitätskennzeichen. Die Kriterien dahinter sind in der Regel nicht auf den ersten Blick erkennbar und unterscheiden sich von Siegel zu Siegel.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Vielzahl an Siegeln, Kennzeichen und Werbeversprechen birgt aus Sicht der Verbraucherzentrale ein hohes Täuschungspotenzial. Woher ein Lebensmittel beziehungsweise die darin enthaltenen Zutaten wirklich kommen, ist für Verbraucher:innen gerade wegen der Vielzahl an existierenden Siegeln oftmals nur schwer oder gar nicht zu erkennen.
Die Bundesregierung sollte einheitliche Mindeststandards für die Werbung mit regionaler Herkunft entwickeln. Nur eine eindeutige und verständliche Kennzeichnung der Produkte kann aus Sicht der Verbraucherzentrale Missverständnisse bei Käufer:innen vermeiden. Das „Regionalfenster“ sollte die Grundlage für eine einheitliche bundesweite Regionalkennzeichnung sein.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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