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Herkunfts-Angaben auf Lebensmitteln

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Herkunfts-Angaben auf Lebensmitteln

Anfragen bei Lebensmittel-Klarheit zeigen:
Viele Menschen wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen.

Aber eine Herkunfts-Angabe ist nur für wenige Lebensmittel Pflicht.
Auch die Angaben auf der Verpackung sind unterschiedlich.

Manchmal muss das Herkunfts-Land genannt werden.
Manchmal reicht die Angabe EU.
Oder Nicht-EU.

Manchmal steht auf der Verpackung zwar ein Hinweis auf ein Land.
Aber es ist trotzdem nicht klar, woher das Lebensmittel kommt.


Diese Herkunfts-Angaben sind Pflicht

 

In der EU ist es Vorschrift:
Wenn Verbraucher:innen ohne die Angabe über die Lebensmittel-Herkunft getäuscht werden könnten:
Dann muss auf der Verpackung die Herkunft stehen.

Zum Beispiel:
Auf einem verpackten Baguette ist die französische Flagge abgebildet.
Das Baguette ist aber nicht in Frankreich hergestellt worden.
Es ist in Polen hergestellt worden.
Dann muss auf der Verpackung die Angabe stehen:
Hergestellt in Polen.

Aber ist gibt keine Vorschrift:
Wo die Herkunft auf der Verpackung stehen muss. 
Das Baguette-Beispiel gilt auch für Zutaten.
Aber nur wenn die Zutaten für das Lebensmittel typisch sind.

Zum Beispiel:
Ein Erdbeer-Joghurt hat zwei wichtige Zutaten:

  • Erdbeeren
  • Joghurt

Der Erdbeer-Joghurt heißt Allgäuer Erdbeer-Joghurt.
Aber die Erdbeeren sind aus China.
Auf der Verpackung muss stehen:
Erdbeeren stammen nicht aus dem Allgäu.
Oder Erdbeeren stammen aus Nicht-EU.
Diese Information muss direkt bei der Herkunfts-Angabe stehen.
Bei diesem Beispiel bei dem Wort Allgäu.


Pflicht-Angaben zum Ursprungs-Land

 

Bestimmte Lebensmittel müssen immer eine Angabe zum Ursprungs-Land haben.
Egal ob verpackt oder unverpackt.

Bei einigen Lebensmitteln gibt es noch Extra-Vorschriften.

  • frisches Obst
    Das Ursprungs-Land muss angegeben werden.
    Wenn das Obst geschnitten wurde:
    Dann muss das Ursprungs-Land nicht angegeben werden.
    Es gibt Ausnahmen.
    Zum Beispiel Bananen.
    Die Herkunft von Bananen muss nicht angegeben werden.
     
  • frisches Gemüse
    Das Ursprungs-Land muss angegeben werden.
    Wenn das Gemüse geschnitten wurde:
    Dann muss das Ursprungs-Land nicht angegeben werden.
    Es gibt Ausnahmen.
    Zum Beispiel Oliven.
    Oder Kartoffeln.
    Die Herkunft von Oliven oder Kartoffeln muss nicht angegeben werden.
     
  • Eier
    Auf Eiern gibt es meist einen Aufdruck.
    Der Aufdruck besteht aus Zahlen und Buchstaben.
    Die erste Zahl steht für die Haltungs-Form.
    Zum Beispiel 0.
    0 steht für Bio.
    Dann kommen Buchstaben.
    Zum Beispiel DE.
    DE steht für Deutschland.
    Schließlich kommen Zahlen.
    Die Zahlen stehen für den Bauernhof.
    Der Aufdruck auf dem Ei sieht zum Beispiel so aus:
    0-DE-1234567
     
  • frisches Rind-Fleisch
    Hier müssen verschiedene Herkunfts-Orte angegeben werden:
    Wo ist das Tier geboren?
    Wo ist es aufgewachsen?
    Wo ist es geschlachtet worden?
    Wo ist es zerlegt worden?
    Wenn auf der Verpackung steht Herkunft Deutschland.
    Dann ist das Tier in Deutschland geboren.
    Und in Deutschland aufgewachsen.
    Und in Deutschland geschlachtet worden.
    Die Vorschrift ist nur für frisches Fleisch.
    Bei verarbeitetem Fleisch muss keine Herkunft angegeben werden.
    Verarbeitetes Fleisch ist zum Beispiel Fleisch mit Gewürzen.
    Oder gefülltes Fleisch.
    Auch für Rinder-Hack gelten andere Vorschriften.
    Und für Kalb-Fleisch.
     
  • Fisch
    Bei Fisch muss angeben werden:
    Wo der Fisch gefangen wurde.
    Bei Zucht-Fisch muss das Land angegeben werden.
    Es ist das Land, wo der Fisch zuletzt gelebt hat.
    Bei verarbeitetem Fisch muss das Ursprungs-Land nicht genannt werden.
    Zum Beispiel bei Tunfisch in Dosen.
     
  • Fleisch von: Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel
    Bei verpackter Ware gilt:
    Das Ursprungs-Land muss angegeben werden.
    Ursprungs-Land bedeutet:
    Das Land, wo die Tiere gelebt haben.
    Und das Land, wo die Tiere geschlachtet wurden.
    Bei unverpacktem Fleisch muss das Ursprungs-Land nicht genannt werden.
    Auch nicht bei verarbeitetem Fleisch.
    Zum Beispiel muss ein gewürztes Schweine-Steak keine Herkunfts-Angabe haben.


EU-Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft:

 

Auch bei 2 anderen Lebensmitteln muss das Ursprungs-Land angegeben werden:

  • Honig
  • Oliven-Öl
    Wenn das Oliven-Öl besonders wertvoll ist:
    Dann heißt es nativ.
    Oder nativ extra.
    Nur auf diesen wertvollen Oliven-Ölen ist das Ursprungs-Land angegeben.
    Auf anderen Oliven-Ölen ist eine Ursprungs-Angabe nicht erlaubt.

Manchmal wird Honig aus mehreren Ländern gemischt.
Dann muss auf dem Etikett stehen:
Mischung von Honig aus EU-Ländern.
Oder Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern.

Die Vorschrift gilt auch für Oliven-Öl.

Die Vorschriften für Bio-Lebensmittel aus der EU sind ähnlich:
Sie gelten:
Für verarbeitete Lebensmittel.
Und für unverarbeitete Lebensmittel.
Die Angaben zum Ursprungs-Land müssen beim EU-Bio-Logo stehen.

Diese Angaben gibt es:

  • EU-Herkunft
  • Nicht-EU-Herkunft
  • EU-Herkunft und Nicht-EU-Herkunft

Wenn die Zutaten aus einem einzigen Land kommen:
Dann kann das Land auch genannt werden.
Zum Beispiel Deutschland.
Für Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern ist die Herkunfts-Angabe freiwillig.
Diese Lebensmittel müssen auch nicht das EU-Bio-Logo tragen.


Was ist der Europäische Bezeichnungs-Schutz?

 

Es gibt Gesetze für Herkunfts-Siegel bei Lebensmitteln in Europa gemacht.
Es gibt 2 Siegel:

  • geschützte Ursprungs-Bezeichnung
    Die Abkürzung lautet ggU.
  • geschützte geografische Angaben
    Die Abkürzung lautet ggA.

Nur die geschützte Ursprungs-Bezeichnung ist eine klare Information zur Herkunft.

Wenn das Lebensmittel in einem bestimmten geografischen Gebiet hergestellt wurde.
Und auch die verwendeten Zutaten aus dem bestimmten geografischen Gebiet stammen:
Dann bekommt das Lebensmittel die geschützte Ursprungs-Bezeichnung.

Ein Beispiel ist der Allgäuer Berg-Käse.
Die Kühe für die Milch leben im Allgäu.
Und der Käse wurde im Allgäu hergestellt.

Bei der geschützten geografischen Angabe muss nur eine Stufe der Herstellung in dem genannten Gebiet erfolgen.
Zum Beispiel können die Zutaten aus einem anderen Gebiet kommen.

Beispiele sind:

  • Schwarz-Wälder Schinken
    Die Schweine für den Schinken müssen nicht aus dem Schwarz-Wald sein.
    Sie können auch woanders gelebt haben.
  • Dresdner Christ-Stollen
    Die Zutaten für den Stollen müssen nicht aus Dresden sein.


Dies sind keine echten Herkunfts-Angaben:

 

Wenn eine Lebensmittel-Firma auf der Verpackung steht.
Dann bedeutet das:
Diese Firma ist für die Sicherheit des Lebensmittels verantwortlich.
Und dafür, dass es gut gemacht wurde.

Die Adresse von der Firma ist keine Angabe zur Herkunft.

Manchmal wird der Hersteller angegeben.
Manchmal wird aber auch der Verpacker angegeben.
Oder der Importeur in der EU.
Ein Importeur ist jemand, der Waren aus dem Ausland einkauft.
Und sie im Inland weiterverkauft.

Auf Verpackungen von Lebensmitteln sind viele Nummern.
Die Nummern sind für die Lebensmittel-Überwachung.
Manchmal kommt es bei der Herstellung von Lebensmitteln zu Verunreinigungen.
Dann müssen die Lebensmittel aus dem Super-Markt genommen werden.
Die Nummern helfen beim Suchen nach den verunreinigten Lebensmitteln.

Diese Nummern bieten den Verbraucher:innen nur wenig Informationen.
An den Nummern können die Verbraucher:innen nur das EU-Land erkennen, wo das Lebensmittel zuletzt bearbeitet wurde.
Verbraucher:innen können erkennen:
Dort war das Lebensmittel zuletzt.
Bevor es in den Super-Markt gebracht wurde. 
Verbraucher:innen können nicht die Herkunft der Zutaten erkennen.

Ein spezieller Fall sind die Gattungs-Bezeichnungen.
Das sind Namen von einer Region.
In dieser Region wurden die Lebensmittel früher hergestellt.
Aber jetzt wird der Name allgemein für die Lebensmittel verwendet.
Zum Beispiel:

  • Pils
    Das ist ein Bier.
    Das ist auch der Name von einer Stadt in Tschechien.
  • Camembert
    Das ist ein Käse.
    Das ist auch der Name von einem Dorf in Frankreich.
  • Emmentaler
    Das ist ein Käse.
    Das ist auch der Name von einem Gebiet in der Schweiz.

Der Name Emmentaler hat keinen Bezeichnungs-Schutz.
Der Name Allgäuer Emmentaler hat einen Bezeichnungs-Schutz.
Die Milch muss im Allgäu erzeugt werden.
Der Käse muss dort hergestellt werden.
Und dort verarbeitet werden.


Was kommt aus der Region?

 

Viele Verbraucher:innen bevorzugen Lebensmittel aus der Region.
Region bedeutet hier:
Aus der Nähe.

Aber es gibt für die Hersteller keine einheitlichen Vorschriften zur Angabe:
Aus der Region.

Oft benutzen Hersteller oder Anbieter eigene Angaben zur Region.
Für diese Angaben gibt es keine klaren Vorschriften.
Die Angaben dienen vor allem als Werbung.
Denn Verbraucher:innen kaufen gern Lebensmittel aus der Region.

Aber was bedeutet Region?
Das ist nicht klar erkennbar.

Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Angaben zur Region ist nicht möglich. 
Das ist nicht verbraucher-freundlich.

Es gibt aber Vorschriften zum Regional-Fenster.
Das Regional-Fenster informiert über:

  • die Herkunft von den landwirtschaftlichen Zutaten
  • den Ort der Verarbeitung


Herkunfts-Angaben in der EU

 

Verbraucher:innen möchten wissen:
Woher kommen die Zutaten?
Die EU-Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen:
Mehr Herkunfts-Angaben wären sehr teuer.
Zum Beispiel zu Fleisch als Zutat.
Oder zur Milch.
Oder zu Milch-Produkten.

Deshalb macht die EU-Kommission im Moment keine neuen Gesetze zu den Herkunfts-Angaben.

Aber es gibt den Green Deal bei der EU-Kommission.
Green Deal spricht man so aus:
Grien Diel.
Beim Green Deal geht es um Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit bedeutet:
Es soll gut für die Umwelt sein.
Es soll gut für die Tiere sein.
Und es soll gut für die Menschen sein.
Menschen sollen gut für ihre Arbeit bezahlt werden.

Beim Green Deal geht es zum Beispiel darum:
Verbraucher:innen sollen wissen, welche Lebensmittel nachhaltig sind.
Deshalb brauchen sie Infos zur Herkunft der Lebensmittel.
Und zur Herkunft der Zutaten in den Lebensmitteln.
So gibt es vielleicht doch neue Gesetze zu Herkunfts-Angaben.


Meinung von der Verbraucher-Zentrale

 

Anfragen bei Lebensmittel-Klarheit zeigen:
Viele Menschen wollen wissen, woher ihre Lebensmittel kommen.

Aber bei den meisten Lebensmitteln fehlt diese Angabe.
Das ist nicht verbraucher-freundlich.

Die Angabe zur Herkunft heißt oft nur EU-Landwirtschaft. 
Oder Nicht-EU-Landwirtschaft.
Mit dieser Angabe können Kund:innen nichts anfangen. 
Sie wollen es genauer wissen.
Sie wollen das Land wissen.

Wir von der Verbraucher-Zentrale finden:
Herkunfts-Angaben sollten auf jedem verpackten Lebensmittel Pflicht sein.
Auch die Vorschriften zu regionalen Angaben sollen besser werden.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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