Zusatz-Stoffe in Lebensmitteln
Warum haben Lebensmittel Zusatz-Stoffe?
Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Zusatz-Stoffe verändern das Lebensmittel.
Sie
- färben es
- machen es länger haltbar
- beeinflussen seinen Geschmack
Beispiele für Lebensmittel mit Zusatz-Stoffen sind:
- knallig bunte Frucht-Gummis
- lang haltbare Fertig-Gerichte
- würzige Chips
Nur bestimmte Zusatz-Stoffe sind erlaubt
Voraussetzung für die Zusatz-Stoffe ist:
Die Stoffe dürfen keine Gefahr für die Gesundheit sein.
Und sie müssen technologisch notwendig sein.
Das bedeutet:
Sie sind Helfer bei der Herstellung von Lebensmitteln.
Zum Beispiel Farb-Stoffe.
Sie werden zum Färben gebraucht.
Oder Süß-Stoffe.
Sie süßen das Lebensmittel.
Wichtig:
Die Zusatz-Stoffe dürfen nicht täuschen.
Sie dürfen keinen falschen Eindruck erwecken.
Zum Beispiel:
Das Lebensmittel ist rot wie eine Erdbeere.
Aber in Wirklichkeit sind keine Erdbeeren enthalten.
Sondern nur Farb-Stoff.
Im Gesetz steht:
Alle Zusatz-Stoffe sind verboten.
Nur wenn sie eine Zulassung haben,
dann sind sie erlaubt.
Eine einheitliche Stelle in Europa prüft die Zusatz-Stoffe.
Wenn sie nicht gefährlich sind,
dann bekommen sie eine Zulassung.
Jeder Zusatz-Stoff hat eine E-Nummer.
E steht für Europa.
Derzeit sind über 300 Zusatz-Stoffe erlaubt.
Es gibt verschiedene Klassen-Namen.
Klassen-Namen beschreiben die Funktion von den Zusatz-Stoffen.
Zum Beispiel:
Farb-Stoffe färben.
Süß-Stoffe süßen.
Konservierungs-Stoffe machen länger haltbar.
Diese Klassen-Namen gibt es:
- Farb-Stoffe: E 100 bis E180
- Konservierungs-Stoffe: E 200 bis E297
Sie sorgen dafür, dass das Lebensmittel länger haltbar ist. - Antioxidations-Mittel und Säuerungs-Mittel: E 300 bis 385
Sie sorgen dafür, dass das Lebensmittel nicht braun wird.
Verdickungs-Mittel und Feucht-Halte-Mittel: E 400 bis 495 - Säuerungs-Mittel: E 500 bis 586
- Geschmacks-Verstärker: E 620 bis 650
- Süß-Stoffe: E 950 bis 1521
So erkennen Sie Zusatz-Stoffe
Die Zusatz-Stoffe müssen in der Zutaten-Liste stehen.
Und dort muss der Klassen-Name vom Zusatz-Stoff stehen.
Also zum Beispiel Konservierungs-Mittel.
Dann muss die E-Nummer dort stehen.
Oder der Name von dem Zusatz-Stoff
Also zum Beispiel Konservierungs-Mittel E210.
Oder Konservierungs-Mittel Benzoesäure.
Sie erkennen die Zusatz-Stoffe also am Klassen-Namen.
Wenn es keinen Klassen-Namen gibt,
dann ist es eine normale Zutat.
Warn-Hinweis bei bestimmten Farb-Stoffen
Bei bestimmten Farb-Stoffen muss ein Warn-Hinweis stehen.
Zum Beispiel bei E 102 und E 122.
Diese beiden Farb-Stoffe lösen bei Kindern vielleicht Hyper-Aktivität aus.
Manchmal verwenden Hersteller den Farb-Stoff trotzdem.
Seit dem 20. Juli 2010 muss ein Warn-Hinweis auf den Lebens-Mittel-Verpackungen stehen.
Dieser heißt:
Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Wenig Informationen auf unverpackter Ware
Manche Lebensmittel verkaufen Händler ohne Verpackung.
Sie werden erst vor Ort verpackt.
Zum Beispiel beim Bäcker.
Oder beim Metzger.
Verbraucher erfahren nur wenig.
Auf einem Schild steht zum Beispiel:
- mit Farb-Stoff
- mit Konservierungs-Stoff
- mit Nitrit-Pökel-Salz
- mit Anti-Oxidations-Mittel
- geschwefelt
- mit Geschmacks-Verstärker
- mit Süßungs-Mittel
Auch an anderen Stellen reicht ein Schild mit den oben genannten Angaben:
- in Gast-Stätten
- in Kantinen
- an Imbiss-Ständen
Sind Zusatz-Stoffe ungesund?
Die meisten Verbraucher wollen sich gesund ernähren.
Deshalb fragen sie sich:
Sind Zusatz-Stoffe ungesund?
Die Antwort:
Zusatz-Stoffe werden gut getestet.
Die Europäische Behörde für Lebensmittel-Sicherheit rechnet aus:
Wie viel von einem Zusatz-Stoff kann ein Mensch jeden Tag essen?
Ohne dass es ungesund ist.
Die Europäische Union legt dann Höchst-Mengen für jeden Zusatz-Stoff fest.
Sind in Bio-Lebensmitteln weniger Zusatz-Stoffe?
In Bio-Lebensmitteln sind deutlich weniger Zusatz-Stoffe erlaubt.
Hersteller von Bio-Lebensmitteln dürfen nicht alle Zusatz-Stoffe verwenden.
Es sind nur 56 Zusatz-Stoffe erlaubt.
Verboten sind auch:
- künstliche Farb-Stoffe
- Geschmacks-Verstärker
- Zusatz-Stoffe aus Gen-Technik
Einschätzung von der Verbraucher-Zentrale
Bei manchen Lebensmitteln sind Zusatz-Stoffe notwendig.
Zum Beispiel damit sie länger haltbar sind.
Aber viele Verbraucher möchten auf Zusatz-Stoffe verzichten.
Wir von Lebensmittelklarheit fordern deshalb:
Hersteller sollen auch alle Zusatz-Stoffe bei unverpackter Ware schreiben.
Verbraucher wollen nicht nur die Zusatz-Stoff-Klasse erfahren.
Sie wollen den genauen Zusatz-Stoff kennen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/