News

Athletic Greens entfernt unseriöse Gesundheitswerbung

Teasertitel
Athletic Greens entfernt unseriöse Gesundheitswerbung

Ob auf Instagram, Youtube oder in Fitnessportalen: Das Pflanzenpulver „Athletic Greens“ wird im Internet vielfach angepriesen. Unter anderem bezeichneten der Anbieter sowie seine Werbepartner das Produkt als „Detox-Pulver“, „Vitaminkick“ und „Schlüssel zur Darmgesundheit“. Doch die vielen überzogenen Gesundheitsversprechen waren nicht zugelassen. Nach einer Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die unerlaubte Gesundheitswerbung vor.

Gesundheitswerbung als Marketing-Trick

Der Verbraucher stolperte über eine Werbung in einem großen Online-Portal, in dem das Pulver aus Pflanzenextrakten, Vitaminen und Mineralstoffen unter anderem als „Detox-Pulver“ bezeichnet wurde. Den Aussagen zufolge solle es angeblich die Leistungsfähigkeit steigern, das Immunsystem stärken, die Darmgesundheit verbessern und viele weitere positive Wirkungen besitzen.

Solche Aussagen sind nach der so genannten Health-Claims-Verordnung aber nur dann erlaubt, wenn Hersteller die Wirkung ihres Produktes nachweisen können. Dies wird wissenschaftlich geprüft und die Angaben gegebenenfalls zugelassen. Alle anderen gesundheitsbezogenen Angaben sind verboten – wie in diesem Fall. Die Rechtvorschrift soll Verbraucher:innen vor leeren Gesundheitsversprechen auf oftmals teuren Produkten schützen.

Die Expertinnen konnten das Täuschungspotenzial nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband weiter. Dieser war ebenfalls der Ansicht, dass diese und weitere Angaben gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen und forderte den Anbieter zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die Athletic Greens (Europe) Limited hat die Erklärung inzwischen unterzeichnet, die kritisierte Werbeanzeige wurde entfernt. Da sich die Unterlassungserklärung allgemein auf geschäftliche Handlungen gegenüber Verbraucher:innen bezieht, darf der Anbieter die Aussagen auch nicht in anderen Werbeanzeigen verwenden.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4 (3 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.