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Dr. Hittich: Gericht verbietet reißerische Werbung für MegaRot Curcumin

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Dr. Hittich: Gericht verbietet reißerische Werbung für MegaRot Curcumin

Das Landgericht Frankfurt hat mehr als 40 völlig überzogene und teilweise krankheitsbezogene Versprechen für das Produkt „MegaRot Curcumin“ von Dr. Hittich verboten. Der Hersteller hatte sein Nahrungsergänzungsmittel unter anderem als „Gehirn-Retter“ und „Entzündungs-Risiko-Bekämpfer“ bezeichnet. Nach zwei Verbraucherbeschwerden bei Lebensmittelklarheit hatte die Verbraucherzentrale Hessen gegen das Unternehmen geklagt. 

Bereits seit Jahren bewirbt die niederländische Dr. Hittich Gesundheits-Mittel-GP ihre Nahrungsergänzungsmittel durch Postwurfsendungen mit unhaltbaren Versprechen und teilweise angstmachenden Aussagen. Im aktuellen Fall machte der Hersteller unter anderem folgende Versprechen für sein Produkt: 

  • „Rüstet Sie im Kampf gegen tödliche Viren und Keime!“
  • „Entfesselt die Selbstheilungs-Kräfte!“
  • Hüftfraktur? … Brüchige Knochen? … ein Buckel? NEIN DANKE!“
  • „Lebensrettende Information für Menschen über 50“

Zwei aufmerksame Verbraucher hatten sich über die reißerischen Aussagen und die „subtile Angstmache“ in dem Prospekt geärgert und die Werbung bei Lebensmittelklarheit gemeldet. Die Expertinnen des Portals gaben den Fall an die Verbraucherzentrale Hessen weiter, die nach erfolgloser Abmahnung Klage gegen das Unternehmen einreichte. 

Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist verboten

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich bei einem Teil der Aussagen um nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Weitere Aussagen seien sogar krankheitsbezogen und daher für Lebensmittel per se verboten. Die Aussagen zu Hüftfraktur und brüchigen Knochen sieht die Verbraucherzentrale als angstmachende Werbung und aggressive geschäftliche Handlung. Die Angaben verstießen nicht nur gegen die Lebensmittelinformations- sowie die Health-Claims-Verordnung, sondern auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Landgericht Frankfurt ist in seinem aktuellen Urteil der Argumentation der Verbraucherzentrale im Wesentlichen gefolgt. Zwar sah es keine aggressive geschäftliche Handlung, aber unzulässige „reißerische Aussagen“. Daher hat es dem Unternehmen verboten, sein Produkt weiter mit den kritischen Angaben zu bewerben.   

Werbung von Hittich fällt immer wieder negativ auf

Bereits mehrfach haben Gerichte überzogene Werbeaussagen der Firma Dr. Hittich verboten. Das Unternehmen findet allerdings immer wieder neue Wege, seine Produkte trotz bestehender Gesetze mit irreführenden und teilweise angstmachenden Aussagen zu bewerben. Die Rechtsdurchsetzung wird auch dadurch erschwert, dass die Firma Dr. Hittich ihren Sitz in den Niederlanden hat. Die Verbraucherzentralen bleiben bei der Rechtsdurchsetzung gegen das Unternehmen hartnäckig.    

Auch bei Lebensmittelklarheit gehen immer wieder Beschwerden über Prospekte und übertriebene Werbung der Firma ein. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit belügt die Firma Dr. Hittich Menschen, die von Krankheiten betroffen sind oder sich davor schützen wollen. Die Heilsversprechen entbehren jeglicher Grundlage und ziehen den Kund:innen viel Geld für überteuerte Nahrungsergänzungsmittel aus der Tasche. Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor dem unseriösen Vorgehen des Unternehmens.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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