Das ärgert beim Einkauf:

Werbeprospekt „Dr. Hittich Ultra Gelenk-Kraft Pro“

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Werbung ködert Kranke mit zweifelhaften Aussagen
getaeuscht

Im vorliegenden Prospekt wird das Produkt „Dr. Hittich Ultra Gelenk-Kraft Pro“ als diätetische Behandlung bei Arthrose angepriesen. So wird beispielsweise hervorgehoben, dass das Produkt 7000 % mehr Herstellungskraft entfesselt als herkömmliche Mittel und Gelenke frisch, elastisch und beweglich hält. Für solche und zahlreiche weitere Versprechungen nennt der Anbieter weder nachvollziehbare Argumente noch wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.
Gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeaussagen sind unzulässig und müssen unterbleiben.

Mein Lebenspartner bekam einen Werbebrief von Dr. Hittich für das Mittel "Ultra Gelenk-Kraft Pro". Da ich selbst stark an verschlissenen Gelenken leide, weiß ich, dass die Behauptungen in der Werbung Lügen sind:

  • Innerhalb von 12 Stunden beginnen sich die Gelenke zu "erneuern".
  • Es wird behauptet, dass sich die "Gelenkschmiere" erneuert - das ist praktisch unmöglich, die Gelenke würden sich selbst reparieren.
  • Vermeidung von Operationen (Zitate angeblicher Anwender).
  • Es wird Selbstheilung propagiert - ohne Schmerzen, ohne Arthrose, ohne Operationen.
  • Es sei ein "Naturwunder", das Gelenkentzündungen stoppt und die Gelenk-Stoßdämpfer wieder herstellt.
  • Außerdem werde die Haut glatter (verjüngend) und die Augen strahlender.

Verbraucherin aus Hoppegarten vom 09.11.2015

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Im vorliegenden Prospekt wird das Produkt „Dr. Hittich Ultra Gelenk-Kraft Pro“ als diätetische Behandlung bei Arthrose angepriesen. So wird beispielsweise hervorgehoben, dass das Produkt 7000 % mehr Herstellungskraft entfesselt als herkömmliche Mittel und Gelenke frisch, elastisch und beweglich hält. Für solche und zahlreiche weitere Versprechungen nennt der Anbieter weder nachvollziehbare Argumente noch wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.

Darum geht’s:

Der Werbe-Prospekt von Dr. Hittich informiert zu dem Produkt „Ultra Gelenk-Kraft Pro“, preist zahlreiche Wirkungen und Unterschiede zu anderen Produkten an, zitiert Erfahrungen verschiedener Betroffener, berichtet von Krankengeschichten und zählt vor allem die Wirkungsweise des Präparates auf.
Unter anderem finden sich folgende Aussagen in dem Prospekt:

  • Retten Sie Ihre Gelenke.
  • Schmerzen lösen sich auf.
  • Wissenschaftler staunen.
  • Wo Glucosamin & Co. einzeln schwächen, entfesselt diese neue Natur-Formel 7000 % mehr Wiederherstellungs-Kraft.
  • Ich will die patentierte Durchbruch-Formel Ultra Gelenk-Kraft Pro, die innerhalb von 12 Stunden mit der Wiederherstellung meiner natürlichen Gelenkschmiere beginnt.
  • Es gibt 28 verschiedene Arten von Kollagen. Doch nur eine kann Ihre Gelenke instand setzen.
  • Freuen Sie sich über Ihre neue Lebens-Qualität und junge Gelenke.

Zur Zusammensetzung des Produktes heißt es:

  • Nur dieses patentierte BioCell Collagen entfesselt zusammen mit ganzheitlichen Nährstoffen Ihre Selbstheilungs-Kraft.

  • Das neue Ultra Gelenk-Kraft Pro enthält Typ-II-Kollagen und Chondroitin, Glucosamin und Hyaluron im natürlichen Verbund als Kollagen-Phospholipid-Komplex. Der intelligente Transporter-Komplex bringt wie ein „Nährstoff-Taxi“ die wertvollen Aktivstoffe der Natur noch schneller zu Ihren Gelenken. Dazu sekundäre Pflanzenstoffe wie Phytin und Quercetin.

Das ist geregelt:

Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 a Abs.2 zieht als Bewertungskriterien für unlautere Handlungen auch das Alter, die Leichtgläubigkeit, die Angst und die Zwangslage von Verbrauchern heran.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.

Weiterhin dürfen nach Artikel 7 Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. 

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“, eine gesundheitsbezogene Angabe.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen“.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch.

Für die im Produkt „Ultra Gelenk-Kraft Pro“ aufgeführten Inhaltsstoffe Typ-II-Kollagen, Chondroitin, Glucosamin und Hyaluron sind keine gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens wirbt das Unternehmen für das Produkt Ultra Gelenk Kraft Pro mit einer Reihe von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen, die so nicht erlaubt sind.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf krankheits- sowie gesundheitsbezogene Behauptungen verzichten, wenn diese so nicht zugelassen sind. Die Politik und der Gesetzgeber sollten die grenzübergreifende Durchsetzung und Vollstreckung der rechtlichen Regelungen in der EU erleichtern, z. B. beim Vollzug von Strafen.

Stellungnahme der GP Health Products N.V., Kerkrade/Niederlande

Kurzfassung:

In Verbindung mit einer umfassenden Verbraucheraufklärung haben wir die von Ihnen erwähnten Aussagen gemacht, die im Übrigen auf zahlreichen Studien beruhen und zusätzlich durch Dankesschreiben und Erfahrungsberichte von Verwendern bestätigt werden. Die Langversion verweist auf eine Studienauswahl zu Ultra Gelenk-Kraft Pro, welche die Aussagen belegt.

Verbraucherbeschwerde Downloads

Ergebnis

Die Werbung für das aktuelle Produkt bleibt auch im Vergleich zum Vorgängerprodukt (Dr. Hittich Ultra Gelenk-Komplex 1000) unseriös.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.