Erfolgreich abgemahnt: Ringe aus Formfisch sind keine echten Calamares
Die Vorderseite der tiefgekühlten „Icewind Calamares Ringe à la Romana“ zeigt frittierte Teigringe. Sie sehen aus wie echte „Calamares“, die üblicherweise aus dem Körper von Tintenfischen (Kalamar) geschnitten werden. Tatsächlich stecken in dem Beutel aber Ringe aus Tintenfischstücken, die mit Hilfe von Zutaten wie Stärke und Verdickungsmitteln zu Ringen geformt wurden. Lediglich die Bezeichnung oberhalb der Zutatenliste beschreibt das Lebensmittel als „Backteig-Tintenfischringe aus Fischstücken zusammengefügt, …“. Ein Verbraucher aus Hessen sah sich durch die Aufmachung der Schauseite über die Qualität getäuscht und beschwerte sich bei Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen des Portals konnten den Täuschungsvorwurf nachvollziehen und gaben den Fall weiter an die Verbraucherzentrale Hessen, die den Anbieter der Formfisch-Ringe daraufhin abmahnte.
Wichtige Information erst auf der Rückseite zu finden
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, das schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung vor. Für Formfisch ist der Zusatz „aus Fischstücken zusammengefügt“ verpflichtend. Zwar hat der Hersteller der „Icewind-Calarames-Ringe“ auf der Rückseite die rechtlichen Vorgaben erfüllt und das Produkt korrekt mit dem Hinweis „aus Fischstücken zusammengefügt“ bezeichnet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen reicht es aber nicht aus, wenn der Hinweis erst auf der Rückseite der Verpackung zu lesen ist, denn die Vorderseite lässt eine andere Zusammensetzung erwarten.
Der Anbieter hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und damit zugesichert, das Produkt ab dem kommenden Jahr (2020) nicht mehr in der kritisierten Aufmachung zu vertreiben. Er verpflichtete sich, das Produkt nicht mehr ohne einen deutlich erkennbaren Hinweis auf der Schauseite, dass es aus Fischstücken zusammengefügt wurde, zu vertreiben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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