Es bleibt spannend: Muss Dubai-Schokolade aus Dubai kommen?
Der Hype um Dubai-Schokolade verspricht gute Umsätze. Daher bieten immer mehr Hersteller Dubai-Schokolade an, die nicht aus Dubai stammt. Dagegen gehen Importeure von Produkten aus Dubai rechtlich vor. Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zeigen: Die Frage, ob die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ auf eine Herkunft aus Dubai oder auf eine spezielle Zusammensetzung hinweist, ist nicht leicht zu beantworten. Es kommt auch auf die gesamte Verpackungsgestaltung an.
Landgericht Köln: Die Verpackung weist auf Herkunft Dubai hin
Das Landgericht (LG) Köln hatte im Dezember 2024 und Januar 2025 drei Eilanträge zu klären, die sich gegen die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“, Dubai Chocolate“ und „Aylan Dubai Handmade Chocolate“ richteten. In allen drei Fällen entschied das Gericht, dass die Verpackung der Schokolade, den Eindruck erwecke, dass die Schokolade aus Dubai stammt. Hinweise wie „mit einem Hauch Dubai“ und „Taste of Dubai“, englischsprachige Kennzeichnung sowie in Deutschland unbekannte Markennamen legen nach Ansicht des Kölner Gerichts nahe, dass die Schokolade nicht in Deutschland hergestellt worden sei.
Landgericht Frankfurt: Dubai Schokolade inzwischen ein Gattungsbegriff
Das Frankfurter Gericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Dubai-Schokolade eines Discounters ab. Laut den Richtern handelt es sich bei Dubai-Schokolade nicht um einen Rohstoff, sondern um ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten. Diese könnten aus ganz unterschiedlichen Regionen stammen und müssten auch nicht in Dubai zu Schokolade verarbeitet worden sein.
Das Gericht schränkt zwar ein, dass mit „Dubai“ gekennzeichnete Schokolade in der Vergangenheit durchaus als Herkunftsangabe verstanden worden sei. Zum Zeitpunkt der Entscheidung Ende Januar 2025 hat sich der Begriff „Dubai-Schokolade“ nach Auffassung des Gerichts zu einem Gattungsbegriff gewandelt. Denn inzwischen gebe es am Markt ganz unterschiedliche Produkte, die mit „Dubai“ bezeichnet würden, beispielsweise Eis oder Kaffeegetränke. Gemeinsam sei die Verwendung von bestimmten Zutaten wie Pistazien und Engelshaar. Zudem sei der vorliegende Fall anders gelagert als die drei Eilverfahren aus Köln. Die Dubai-Schokolade sei vollständig in Deutsch gekennzeichnet und weitere Hinweise würden fehlen, die auf Dubai als Herkunftsort verweisen.
Ein Streitthema: Werbung mit geografischen Begriffen
Das Thema, ob geografische Begriffe zwangsläufig auf eine bestimmte Herkunft hinweisen oder auch für eine Rezeptur stehen können, beschäftigt Gerichte immer wieder. Ein „Wiener Schnitzel“ weist beispielsweise nicht auf ein Schnitzel aus Wien hin, sondern ist der Begriff für ein paniertes Kalbsschnitzel. Auch ein „Wiener Würstchen“ muss nicht aus Wien stammen. Hingegen ist „Frankfurter Würstchen“ ein geschützter Begriff für Würstchen aus dem Wirtschaftsraum Frankfurt.
Im Streit um die Dubai-Schokolade bleibt es spannend: Ob eine Schokolade, die nicht aus Dubai stammt, Dubai-Schokolade heißen darf, werden weitere Verfahren zeigen.“
Quellen: Landgericht Köln: Beschluss vom 20.12.2024, Az. 33 O 513/24; Landgericht Köln: Beschlüsse vom 06.01.2025, Az. 33 O 525/24 und Az. 33 O 544/24; Landgericht Frankfurt am Main: Beschluss vom 21.01.2025, Az. 2-06 O 18/25
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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