Granini Trinkgenuss Orange ist „Mogelpackung des Jahres 2024“
Mit fast der Hälfte der Stimmen ist der „Granini Trinkgenuss Orange“ zur „Mogelpackung des Jahres 2024“ gewählt worden. Knapp die Hälfte der abgegebenen Stimmen (48,4 Prozent) gingen an den Nektar von Eckes-Granini. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte fünf Produkte zur Wahl gestellt, bei denen die Hersteller die Preiserhöhung auf verschiedene Art und Weise verschleiert hatten.
Weniger Saft, mehr Wasser – zum gleichen Preis
Im Frühjahr des Jahres 2024 hatte Eckes-Granini die Rezeptur des „Granini Trinkgenuss Orange“ geändert. Der Saftanteil sank um die Hälfte. Dafür wurde der Trinkgenuss mit Zuckerwasser gestreckt. Für die verschlechterte Qualität verlangte der Handel den gleichen Preis. Das kam, bezogen auf den Saftgehalt, einer Verdopplung des Preises gleich – ein klarer Fall von Skimpflation. Die Verbraucher:innen hatten kaum ein Chance, die Änderung zu bemerken. Das Etikett ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg nahezu unverändert und es gibt auch keinen Hinweis auf die Rezepturänderung. Die Verbraucher:innen hätten der Firma zu Recht einen Denkzettel verpasst.
Auch Ulrich Walter, Unilever und Aldi Nord in der Kritik
Neben dem Granini Trinkgenuss Orange standen vier weitere Produkte zur Wahl der „Mogelpackung des Jahres“. Deutlich weniger Stimmen bekamen das „Lebensbaum Tomaten-Gewürzsalz“ von Ulrich Walter (21,2 Prozent), das Eis „Cremissimo Bourbon Vanille“ von Unilever (14 Prozent), die „Dove Duschcreme“ von Unilever (9,5 Prozent) und die „Biscotto Waffelblättchen“ von Aldi Nord (6,9 Prozent).
Preisaufschläge auffällig hoch
Mit 67 Mogelpackungen registrierte die Verbraucherzentrale im Jahr 2024 weniger Produkte als im Vorjahr (104). Dafür stieg die von der Verbraucherzentrale beobachtete Preiserhöhung von durchschnittlich 23,5 Prozent auf 31,5 Prozent im Jahr 2024.
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert einen besseren Schutz der Verbraucher:innen vor solchen Mogeleien. Statt Shrink- und Skimpflation sei mehr Preisklarheit und -wahrheit nötig. Was Frankreich, Ungarn und Brasilien mit Warnhinweisen am Regal oder direkt auf der Verpackung vormachten, fordern die Verbraucherschützer auch für Deutschland. Alle Verpackungen sollten die Hersteller grundsätzlich bis zum Rand befüllen. Neben alter und neuer Füllmenge sollte die prozentuale Füllmengenreduktion auf der Verpackung stehen und bei verringertem Inhalt auch die Verpackung prozentual schrumpfen.
In Hinblick auf das diesjährige Siegerprodukt sollte nach Ansicht von Lebensmittelklarheit auch bei geänderter Rezeptur ein Hinweis auf dem Frontetikett verpflichtend sein.
Quelle: „Granini Trinkgenuss Orange ist ‚Mogelpackung des Jahres 2024‘“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 22.01.2025
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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