„Hepa Detox“: Kein Wundermittel gegen Leberschäden
Der Anbieter von „Hepa Detox“-Kapseln mit angeblich „schützenden Effekten auf die Leberzellen“ hat zahlreiche übertriebene Heil- und Gesundheitsversprechen von seiner Internetseite entfernt. Nachdem sich eine Verbraucherin bei Lebensmittelklarheit über die Aussagen beschwert hatte, mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Anbieter, die Big Zone Sportsnutrition GmbH, ab. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Kapseln umbenannt und die kritisierten Aussagen von der Internetseite entfernt.
Produktname „Hepa Detox“ in der Kritik
Das Nahrungsergänzungsmittel besteht aus verschiedenen Pflanzenextrakten, unter anderem aus Mariendistelextrakt und Ochsengalleextrakt, sowie aus der Aminosäure N-Acetyl-L-Cystein. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands stellte bereits der Name „Big Zone Hepa Detox“ eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe dar, für die keine Zulassung ersichtlich sei.
Mit dem Begriff „Detox“ auf Lebensmitteln haben sich bereits mehrere Gerichte befasst. Unter anderem hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 entschieden: Der Begriff „Detox“ auf Kräuterteemischungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die zugelassen sein muss.
Unzulässige Versprechen zu Effekten auf die Leber
Auf der Homepage hatte der Anbieter zudem zahlreiche Behauptungen zu den Inhaltsstoffen aufgeführt, die nach Ansicht des vzbv gegen die Health-Claims-Verordnung sowie gegen die Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen. Unter anderem hatte er behauptet, die Inhaltsstoffe hätten einen „schützenden Effekt auf die Leberzellen vor der Toxizität von androgenen anabolen Steroiden“ sowie einen „hemmenden Effekt auf das Wachstum von Tumoren“.
Solche Aussagen dürfen Anbieter nicht zur Bewerbung von Lebensmitteln verwenden – auch dann nicht, wenn sie Studien aufführen, die die angebliche Wirkung belegen sollen. Krankheitsbezogene Werbung ist generell verboten, denn Lebensmittel können weder heilen noch vor Krankheiten schützen. Gesundheitsbezogene Aussagen sind nur dann erlaubt, wenn sie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft und genehmigt worden sind.
Die Big Zone Sportsnutrition GmbH hat inzwischen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und darin zugesichert, die kritisierten Aussagen nicht mehr zur Bewerbung ihres Produkts zu verwenden. Die Firma hat das Mittel in „Big Zone Hepa+“ umbenannt und die kritisierte Werbung von der Internetseite entfernt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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