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Herkunftskennzeichnung: Woher kommt mein Grillfleisch?

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Woher kommt mein Grillfleisch?

Ob Bratwurst, Nackensteak oder Hühnerbrust: Viele Verbraucher:innen möchten wissen, woher das Grillfleisch stammt, das sie auf den Rost legen. Seit Februar gilt an der Fleischtheke eine verbesserte Kennzeichnungspflicht. Sie betrifft aber nur unverarbeitetes Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen. Wird das Fleisch mariniert verkauft oder anderweitig verarbeitet, entfällt die Pflicht zur Herkunftsangabe. 

Auf verpacktem, unverarbeitetem Fleisch der genannten Tierarten muss bereits seit 2015 die Herkunft auf dem Etikett stehen. Bei unverpackter Ware war dies bis Februar 2024 nur für Rindfleisch verpflichtend. In dieser Saison erfahren Sie auch bei ungewürztem Nackensteak vom Schwein oder bei Hühnerbrust an der Fleischtheke, in welchem Land die Tiere zuvor aufgezogen und geschlachtet wurden. 

Informationen zu Aufzucht und Schlachtung verpflichtend

An der Fleischtheke können Anbieter die Informationen zur Herkunft schriftlich oder elektronisch zur Verfügung stellen, beispielsweise auf einem Schild, einem Aushang oder einer elektronischen Tafel. 

Je nach Herkunft muss die Angabe mehr oder weniger ausführlich sein. Wurden die Tiere in unterschiedlichen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen diese Angaben detailliert aufgeführt werden. Die Angabe des Geburtslandes ist nicht verpflichtend. Die Kennzeichnung könnte beispielsweise lauten „aufgezogen in den Niederlanden, geschlachtet in Deutschland“. 

Haben alle Fleischangebote in der Theke dieselbe Herkunft, reicht ein Aushang an einer gut sichtbaren Stelle mit einem entsprechenden Hinweis, zum Beispiel „Unser Geflügel wurde in Deutschland aufgezogen und geschlachtet“. Wenn neben Aufzucht und Schlachtung auch die Geburt in ein und demselben Land stattgefunden hat, können Anbieter stattdessen den Begriff „Ursprung“ verwenden, beispielsweise „Ursprung Deutschland“.

Bei Bratwurst und mariniertem Fleisch bleibt die Herkunft im Dunkeln

Die neue Regelung gilt allerdings nur für unverarbeitetes Fleisch, beispielsweise ungewürztes Steak, Filet oder Hackfleisch. Ist das Fleisch hingegen gewürzt oder anderweitig verarbeitet, bleibt die Herkunft weiterhin im Dunkeln – es sei denn, der Anbieter gibt sie freiwillig an. Das ist beispielsweise bei marinierten Steaks oder Bratwürsten der Fall. Und gerade diese landen gerne auf dem Grill. 

Deshalb fordern die Verbraucherzentralen eine EU-weit verbindliche Kennzeichnung des Herkunftslandes für alle Lebensmittel. Bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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