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Insekten in Lebensmitteln: Zulassung wurde erweitert

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Insekten in Lebensmitteln: Zulassung wurde erweitert

Seit Februar 2025 darf in einigen Lebensmitteln UV-behandeltes Pulver aus Larven des gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) verarbeitet werden. Das Insektenpulver muss klar gekennzeichnet werden. Damit wurde der Einsatz von Insekten in Lebensmitteln in der EU erweitert.

Seit 2021 dürfen bestimmte Insekten wie Heuschrecken und Mehlwürmer in Lebensmitteln verarbeitet werden. Sie brauchen eine Zulassung als neuartige Lebensmittel und müssen klar gekennzeichnet werden. 

Diese Insekten sind bislang in Lebensmitteln zugelassen:

  • Seit Juni 2021 dürfen die getrockneten Larven des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) als Ganzes oder als Pulver verarbeitet in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden, beispielsweise in Nudeln, Keksen oder Proteinprodukten.
  • Seit November 2021 ist die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) als neuartiges Lebensmittel zugelassen. 
  • Im März 2022 folgte die Zulassung für die Hausgrille (Acheta domesticus). Hersteller dürfen sie in gefrorener oder getrockneter Form oder als Pulver in Lebensmitteln verarbeiten.
  • Seit Januar 2023 dürfen auch Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch bekannt als Buffalowurm – in verschiedenen Lebensmitteln verarbeitet werden.
  • Im Februar 2025 wurde UV-behandeltes Pulver aus Larven des Gelben Mehlwurms (Tenebrio molitor) ebenfalls als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Dabei wurden jeweils Höchstmengen von 1 bis 4 Gramm Pulver pro 100 Gramm Lebensmittel festgelegt. 

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jeweils, ob das Lebensmittel unbedenklich für die menschliche Gesundheit ist. Die Zulassungen gelten nur für bestimmte, überprüfte Verarbeitungsformen: Die Larven des Getreideschimmelkäfer dürfen beispielsweise nur in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form verwendet werden. 

Zudem ist jeweils festgelegt, in welchen Lebensmitteln sie in welcher Menge eingesetzt werden dürfen. Die Larven des Getreideschimmelkäfers beispielsweise sind für eine ganze Reihe von Lebensmitteln zugelassen, darunter Brot und Brötchen, Müsli, Suppen, Nudeln, Snacks und Schokolade. Der Einsatz des Vitamin-D-haltigen Pulvers ist unter anderem in Brot und Brötchen, Kuchen, Nudeln und Käseprodukten möglich.

So werden Insekten in Lebensmittel gekennzeichnet

Werden Insekten in Lebensmitteln eingesetzt, müssen sie im Zutatenverzeichnis stehen. Die jeweilige Bezeichnung ist genau vorgeschrieben, beispielsweise „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Das neuartige, UV-behandelte Pulver muss als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ im Zutatenverzeichnis stehen. 

Zudem ist ein Allergenhinweis erforderlich – und zwar der Hinweis, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen. 

Lebensmittel, die das neue, UV-behandelte Larvenpulver enthalten, können dadurch einen signifikanten Anteil an Vitamin D erhalten. Ist das der Fall müssen Anbieter den Hinweis „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ ergänzen und den Vitamin-D-Gehalt in der Nährwertkennzeichnung angeben.

Lose Ware, beispielsweise beim Bäcker, muss zwar kein Zutatenverzeichnis tragen. Anbieter dürfen aber unerwartete Zutaten wie Insekten nicht einfach verschweigen.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müssen Verbraucher:innen sowohl beim Bäcker als auch im Restaurant erfahren, welche Gerichte oder Lebensmittel sie für ihr Geld bekommen. Zudem ist der Allergenhinweis aus unserer Sicht auch bei loser Ware verpflichtend.
Die Sorge, dass Insektenbestandteile „heimlich“ in Lebensmitteln landen, ist aus unserer Sicht unbegründet. Bislang sind Lebensmittel mit Insekten nicht sehr verbreitet und im Vergleich zu anderen Lebensmitteln eher teurer als preiswerter. Unserer Einschätzung nach sind Lebensmittel mit Insekten in erster Linie für Verbraucher:innen gedacht, die Insekten als Alternative beispielsweise zu Fleisch probieren möchten oder offen für neuartige Lebensmittel sind.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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