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Kennzeichnung der Tierhaltung wird verpflichtend

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Kennzeichnung der Tierhaltung wird verpflichtend

Wie wurden die Tiere gehalten, deren Fleisch ich esse? Das soll bei frischem und gefrorenem Schweinefleisch aus Deutschland schon bald umfassend erkennbar sein. Der Gesetzesentwurf zur verpflichtenden, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung hat den Bundesrat passiert und soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Die Kennzeichnung umfasst die fünf Haltungsformen "Stall", "Stall + Platz", "Frischluftstall“, "Auslauf/Weide" und "Bio". Das Gesetz soll bald auf andere Tierarten, auf die Gastronomie und auf verarbeitete Produkte ausgeweitet werden.

Erarbeitet wurde das neue Label vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel ist unter anderem, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Außerdem soll mehr Transparenz für Verbraucher:innen in Bezug auf die Tierhaltung geschaffen werden, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. 

Mehr Platz und Frischluft für Schweine

Bislang gibt es zwar ein freiwilliges Tierhaltungslabel mehrerer Handelsunternehmen, jedoch kaum rechtsverbindliche Kennzeichnungsvorschriften zur Tierhaltung.

Das geplante Label soll fünf Stufen umfassen, die für Schweinefleisch beispielsweise folgendes vorsieht: 

  • Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen. 
  • Haltungsform Stall + Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert, zum Beispiel durch Trennwände oder unterschiedliche Ebenen. 
  • Haltungsform Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
  • Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht – zusätzlich zum geschlossenen Warmstall – ganztägig ein Auslauf zur Verfügung oder sie leben im Freien. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
  • Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung erzeugt. Das bedeutet für die Tiere unter anderem eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen.

Ausweitung der Kennzeichnungspflicht geplant

Die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform soll schrittweise eingeführt werden, beginnend mit frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweinefleisch von in Deutschland gehaltenen und geschlachteten Tieren. Dabei sollen nahezu alle Angebotsformen einbezogen werden, sowohl verpackt als auch unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. In weiteren Schritten soll die Haltungsform auch bei Fleischgerichten in der Gastronomie gekennzeichnet werden. Außerdem ist geplant, die Kennzeichnungspflicht auf weitere Fleischarten auszuweiten. Ausländisches Schweinefleisch für den deutschen Markt kann freiwillig gekennzeichnet werden, eine Kennzeichnungspflicht ist hierfür bisher nicht vorgesehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung der Tierhaltung grundsätzlich für sinnvoll. Verbraucher:innen sollten beim Einkauf verlässlich erkennen können, unter welchen Bedingungen tierische Produkte hergestellt werden. Der vzbv fordert, dass das staatliche Kennzeichensystem mit einer Informationskampagne begleitet werden sollte. Sie sollte erklären, was Verbraucher:innen von welcher Stufe konkret erwarten können. Außerdem müssten zügig weitere Tierarten und Bereiche, wie die Gastronomie, in die neue Kennzeichnung einbezogen werden. Zusätzlich zum Label brauche es außerdem ein ambitioniertes Tierschutzrecht.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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