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Lebensmittel fürs Immunsystem im Check

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Lebensmittel fürs Immunsystem im Check

„Immunstark“, „Immunschutz“ oder „Natürliche Abwehr“: Viele Lebensmittel erwecken dank pfiffiger Produktnamen oder geschickter Werbung den Eindruck, sie seien positiv für das Immunsystem. Für solche Gesundheitsversprechen gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Doch diese werden nicht immer eingehalten, wie eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen in Supermärkten und Drogerien zeigt.

Ein Drittel der Produkte verspricht mehr als erlaubt

Die Verbraucherschützerinnen untersuchten im Dezember 2022 31 Lebensmittel, auf deren Vorderseite Werbung für eine positive Wirkung auf das Immunsystem zu finden ist. Darunter waren vor allem Säfte und Tees, aber auch Süßigkeiten, ein Joghurtdrink und ein Müsli. 
Die Produkte tragen Namen wie „Immunshot“, „Immunsaft“ oder „Der Faire Saft für Immunkraft“. Außerdem versprechen Slogans wie „Kick fürs Immunsystem“ oder „für eine natürliche Abwehr“ eine gesundheitliche Wirkung. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale gehen die gewählten Produktnamen oder Hinweise auf der Front bei gut einem Drittel der Produkte über die erlaubten Aussagen hinaus. 
In sechs Fällen fehlt jeglicher Bezug zwischen der Werbung fürs Immunsystem auf der Schauseite und der gesetzlich zugelassenen Aussage im Kleingedruckten. In 13 Fällen verknüpften die Firmen die Werbung über Fußnoten mit dem zugelassenen Health-Claim. Solche Sternchen und ähnliche Hinweise sind jedoch oftmals unscheinbar und leicht zu übersehen.

Klare Regeln für Gesundheitsversprechen

Gesundheitsaussagen für Lebensmittel sind in der Health-Claims-Verordnung streng geregelt. Anbieterfirmen dürfen Lebensmittel nur dann als positiv fürs Immunsystem bewerben, wenn das Produkt eine Mindestmenge eines definierten Nährstoffs enthält. Das trifft auf Eisen, Zink, Kupfer, Selen, Vitamin A, B12, C, D und Folat zu. Nur dann ist die Aussage „xy trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ erlaubt.
Die Unternehmen dürfen nur diese oder eine sinngemäß gleichlautende Formulierung verwenden. Außerdem müssen unspezifische Aussagen wie „unterstützt deine Abwehr“ mit den zulässigen Claims ergänzt werden. Übertreibungen sind verboten. 
Die Verbraucherzentrale rät dazu, bei den oftmals überteuerten Produkten die Preise zu vergleichen und im Zweifel auf angereicherte Lebensmittel mit einer „Extraportion fürs Immunsystem“ zu verzichten. 

Quelle: „Oft zu viel versprochen: Lebensmittel fürs Immunsystem“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 22.02.2023
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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