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LG Koblenz: Werbung mit „Detox“ für Gemüsesaft unzulässig

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LG Koblenz: Werbung mit „Detox“ für Gemüsesaft unzulässig

Der Begriff „Detox“ auf Gemüsesaft ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die ohne Zulassung nicht verwendet werden darf. Das hat das Landgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Verein, der gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht. Die Aufmachung des Saftes erwecke den Eindruck, der Verzehr habe eine entgiftende Wirkung, begründete das Gericht seine Entscheidung.

„Detox“ nicht gleichbedeutend mit „Schutz vor oxidativem Stress“

Der Anbieter – ein bekanntes Traditionsunternehmen für Obst- und Gemüsesäfte – hatte einen seiner Säfte auf dem Etikett als „Detox“ bezeichnet. Ein Sternchen führte zu dem Hinweis „mit Vitamin C, das zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress beiträgt“. Das Gericht entschied jedoch, dass der erläuternde Hinweis keinen sachlichen Zusammenhang mit der Bezeichnung „Detox“ aufweise.

Laut der Health-Claims-Verordnung dürfen nur solche Gesundheitsangaben gemacht werden, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen wurden. Sie beziehen sich in der Regel auf bestimmte Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe. Produktnamen, die als gesundheitsbezogene Angaben aufgefasst werden können – im vorliegenden Fall der Begriff „Detox“ – dürfen nur verwendet werden, wenn ihnen eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist. Die erläuternde Angabe „mit Vitamin C, das zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress beiträgt“ ist laut Health-Claims-Verordnung zwar zugelassen. Nach Ansicht des Gerichts bestehe aber kein Zusammenhang zwischen der Angabe „Detox“ und dem verwendeten Claim.  

In der Vergangenheit hatten sich bereits mehrere Gerichte mit dem Begriff „Detox“ befasst und unterschiedlich beurteilt. Im Jahr 2017 stellte der Bundesgerichtshof klar: Der Begriff „Detox“ auf Kräuterteemischungen ist eine gesundheitsbezogene Angabe, die zugelassen sein muss.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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