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Mit Füllmenge getrickst: Anbieter lenkt ein

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Mit Füllmenge getrickst: Anbieter lenkt ein

Wer bei einem Mozzarella vorne nur die Füllmenge angibt, ohne daneben das Abtropfgewicht zu drucken, täuscht die Kundschaft. Diese Auffassung vertritt die Verbraucherzentrale Hessen und hat den Anbieter eines Mozzarella-Produkts wegen täuschender Angabe der Füllmenge erfolgreich abgemahnt. Die Zentrale Handelsgesellschaft mbH hat die Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, die Füllmenge nicht mehr in der kritisierten Art und Weise darzustellen. 

Füllmenge und Abtropfgewicht gehören zusammen

Wo „200 Gramm“ draufstehen, sollten auch 200 Gramm drin sein. Dieser Ansicht war eine Verbraucherin, deren Mann den Mozzarella von „Ja“ im vergangenen Jahr gekauft hatte. Die Frau stellte allerdings fest, dass nur 125 Gramm Käse in der Verpackung steckten – der Rest war Aufgussflüssigkeit. Das war zwar auf der Rückseite korrekt gekennzeichnet, doch die Angabe auf der Vorderseite hatte den Käufer in die Irre geführt. Nach einer Meldung bei Lebensmittelklarheit übernahm die Verbraucherzentrale Hessen den Fall und überprüfte die Kennzeichnung. 

Laut der Fertigpackungsverordnung müssen Unternehmen bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit neben der Füllmenge auch das Abtropfgewicht angeben. Letzteres muss in unmittelbarer Nähe der Füllmenge stehen und mindestens die gleiche Schriftgröße haben wie diese. Der Mozzarella von „Ja“ war zwar auf der Rückseite korrekt gekennzeichnet. Auf der Vorderseite hingegen war nur die Füllmenge „200 g“ aufgedruckt – für die Verbraucherzentrale ein klarer Verstoß gegen die Verordnung. Die Expert:innen forderten den Anbieter daraufhin zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. 

Die Zentrale Handelsgesellschaft mbH hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterzeichnet und darin zugesichert, die Verpackung ab Mai zu ändern. Laut einem Verpackungsentwurf wird bei den neuen Mozzarellabeuteln vorne keine Füllmenge mehr stehen. Die (korrekten) Angaben auf der Rückseite bleiben bestehen.   

Quelle: „Wer 200 Gramm kauft, kann auch 200 Gramm erwarten“ – Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hessen vom 02.02.2023

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Durchschnitt: 5 (7 Stimmen)
Manuela
12.02.2023 - 10:36

Dreist wie Hersteller vorgehen. Wenn eine Verpackung Neu erscheint mit neue Textur birgt immer weniger Inhalt und Preis gleich oder sogar um 70 cent teurer.
Ich bin Wachsam von Natur aus und lasse mich nicht beirren. Da müssen Hersteller früher aufstehen.
Ich kaufe veränderte Produkte "Grundsätzlich nich."

Danke für diese informative Seite.

Herzliche Grüße

Manuela

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