OLG: Almased muss Werbung mit Natürlichkeit entfernen
Das Oberlandesgericht München hat der Almased Wellness GmbH verboten, die Inhaltsstoffe seines Almased-Pulvers als „nur natürlich“ zu bewerben. Das Produkt enthält neben Sojaeiweiß, Honig und Joghurtpulver eine Reihe von Vitamin- und Mineralstoffzusätzen. Nach einer Beschwerde bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Hersteller geklagt.
„Wir verwenden nur natürliche Inhaltsstoffe zur Herstellung von Almased“: Das behauptete das Unternehmen auf seiner Homepage. Weiter hieß es auf der Seite: „Basis für unser einzigartiges Produkt sind die Lebensmittel der Natur“. Eine Verbraucherin wunderte sich über die Werbung und beschwerte sich bei Lebensmittelklarheit. Tatsächlich enthalte das Pulver rund 20 isolierte Vitamine und Mineralstoffe. Sogar ein Farbstoff sei dabei, so die verärgerte Verbraucherin.
Mehr als 20 isolierte Vitamin- und Mineralstoffverbindungen
Der vzbv konnte die Beschwerde nachvollziehen und forderte den Anbieter zur Unterlassung auf. Die isolierten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen, beispielsweise Calciumcitrat und Folsäure, seien nicht der Natur entnommen, sondern künstlich hergestellt. Da Almased die Erklärung nicht unterzeichnete, ging der Fall vor Gericht.
Almased hingegen war der Ansicht, der Gesetzgeber habe Stoffe natürlicher Herkunft und Stoffe, die den natürlichen chemisch gleichen, gesetzlich gleichgestellt. Die Klage sei daher abzuweisen.
Das Oberlandesgericht München folgte in seinem Urteil allerdings der Argumentation des vzbv. Die Werbung verstoße gegen das Verbot der Täuschung. Verbraucher:innen verstünden die Aussagen so, dass alle Zutaten zur Herstellung von Almased der Natur entnommen und nicht künstlich nachgebildet und hergestellt wurden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Almased hat die strittigen Aussagen auf seiner Homepage inzwischen entfernt.
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Isabella von Luxburg,
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