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Untersuchung: Nicht deklarierte Allergene in jedem zehnten Lebensmittel

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Untersuchung: Nicht deklarierte Allergene in jedem zehnten Lebensmittel

Wie häufig sind Allergene in Lebensmitteln zu finden, ohne dass dies für Verbraucher:innen zu erkennen ist? Das haben die vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg im Jahr 2021 in umfangreichen Stichproben untersucht. Das Ergebnis: Bei 11,1 Prozent der Untersuchungen (509 von 4576) wurden die Labore fündig. Dabei fanden sich undeklarierte Allergene häufiger in loser Ware (15,7 Prozent) als in verpackten Lebensmitteln (7,7 Prozent). 16 Proben wurden als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt.

Allergene müssen gekennzeichnet werden

Verwendet der Hersteller eines Lebensmittels bei der Herstellung allergenhaltige Zutaten, muss er dies immer kennzeichnen, auch bei loser Ware, beispielsweise in der Bäckerei oder in der Gastronomie. Nicht verpflichtend ist hingegen ein Hinweis, wenn der Hersteller das Allergen zwar nicht bewusst zusetzt, Verunreinigungen damit aber nicht ausschließen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er im selben Betrieb allergenhaltige Zutaten verarbeitet. Bei vielen Produkten drucken Anbieter den Hinweis „Kann Spuren von … enthalten“ oder „Kann … enthalten“ trotzdem auf, um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt nahmen die Labore 1693 Proben und führten dazu 4576 Untersuchungen durch. In 11,1 Prozent aller Fälle fanden die Tester:innen Allergene, ohne dass dies im Zutatenverzeichnis, in der Allergenkennzeichnung bei loser Ware oder einem freiwilligen Allergenhinweis zu erkennen war. Lagen die Allergenmengen über einem bestimmten Wert („Beurteilungswert“), wurden die Befunde weiterverfolgt. Dies war bei 6,6 Prozent der Untersuchungen der Fall. Die Beurteilungswerte sind nicht gleichzusetzen mit offiziellen Grenzwerten. Vielmehr stellen sie Orientierungswerte dar, oberhalb derer die Lebensmittelüberwachung in der Regel weitere Untersuchungen durchführt.

Weizen, Ei und Milch bei loser Ware häufig nicht gekennzeichnet

Bei loser Ware, beispielsweise in Restaurants und Bäckereien, wurde der Beurteilungswert besonders häufig überschritten. Bei 9,9 Prozent der Untersuchungen fanden die Tester:innen Allergene über der jeweiligen Bagatellgrenze. Insbesondere in Bezug auf Weizen, Ei und Milch lag der Allergengehalt häufig über dem Wert. Auch Haselnuss und Senf wurde in vielen Proben nachgewiesen, bei denen die Anbieter nicht auf diese Allergene hinwiesen. Insgesamt hat sich der Anteil nicht gekennzeichneter Allergene im Vergleich zu den vergangenen Jahren vergrößert. 
Bei verpackten Lebensmitteln sind Allergene etwas zuverlässiger gekennzeichnet. Auch hier fanden die Tester immerhin bei 4,1 Prozent der Untersuchungen nicht deklarierte Allergene oberhalb der Bagatellgrenze

Bei gesundheitsschädlichen Werten erfolgt ein Rückruf

Nicht in jedem Fall verursachen Allergenspuren gesundheitliche Probleme bei Allergikern. Für 16 Proben beurteilten die Ämter die gefundenen Allergenmengen als potenziell gesundheitsschädlich:

  • In drei Fällen wiesen als „glutenfrei“ deklarierte Gerichte in der Gastronomie deutlich erhöhte Glutengehalte auf, sodass beim Verzehr mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen der hier besonders angesprochenen Allergiker zu rechnen war. 
  • In einem weiteren Fall fanden die Behörden in einem veganen Eis mit dem Hinweis „ohne Milch“ erhöhte Anteile des Milchproteins Casein.
  • In den übrigen Fällen waren die gefundenen Allergenmengen so hoch, dass die Behörden gesundheitliche Beeinträchtigungen bei vielen Allergikern befürchteten. Mit zehn Befunden war dies besonders häufig bei Senf in verschiedenen tierischen Lebensmitteln (Fleischerzeugnissen) der Fall.

Solche als gesundheitsschädlich eingestuften Produkte werden von den Behörden zurückgerufen und in der Regel im Portal „Lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht.

Quelle: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg: „Allergene in Lebensmitteln - Bilanz 2021“
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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