Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln: Diese Angaben sind Pflicht
Wer unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leidet, muss die betreffenden Lebensmittel und Zutaten strikt meiden, denn meist können schon geringe Spuren die gefürchteten Symptome auslösen.
Kennzeichnungen auf der Verpackung und Auskünfte bei loser Ware helfen Allergiker:innen bei der Kaufentscheidung. Unklarer ist aber die Situation bei dem zusätzlichen Hinweis auf mögliche Spuren von allergenen Lebensmitteln. Damit sichern sich Herstellerfirmen ab, die Angaben sind für Allergiker:innen aber nicht verlässlich und können sie unnötig in ihrer Lebensmittel-Auswahl einschränken.
Informationen auf der Verpackung
Von Allergien oder Unverträglichkeiten betroffene Personen sind beim Einkauf darauf angewiesen, zuverlässige Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel zu erhalten. Dabei stehen ihnen bei verpackten Lebensmitteln grundsätzlich zwei Informationsquellen zur Verfügung, die nicht zu verwechseln sind:
- Die Allergenkennzeichnung: Sie nennt die Zutaten, die zu den häufigsten Allergenen gehören. Diese Kennzeichnung ist Pflicht auf allen vorverpackten Lebensmitteln. Auch bei loser Ware sind Informationen verpflichtend.
- Der „Spurenhinweis“: Der Hinweis für Allergiker, dass eine mögliche Verunreinigungen mit Allergenen nicht auszuschließen ist. Er lautet meist „Kann Spuren von… enthalten“. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Angabe der Lebensmittelanbieter.
Allergenkennzeichnung: Information in der Zutatenliste
Diese Zutaten lösen 90 Prozent aller Lebensmittelunverträglichkeiten aus und sind deshalb kennzeichnungspflichtig:
- Glutenhaltiges Getreide (Weizen inklusive verwandte Sorten wie Dinkel, Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch und Milchprodukte (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l
- Lupinen
- Weichtiere
Diese Zutaten und Erzeugnisse daraus sind in der Zutatenliste namentlich aufzuführen, also beispielsweise ausdrücklich als „Weizen“ oder „Haselnuss“ und nicht als „glutenhaltiges Getreide“ oder „Schalenfrucht“. Personen, die beispielsweise kein Gluten essen dürfen, müssen deshalb alle glutenhaltigen Getreidearten kennen. Auch wenn Allergene als technische Hilfsstoffe, Trägerstoffe für Zusatzstoffe oder Aromen oder als Extraktionslösungsmittel zum Einsatz kommen, müssen sie genannt werden.
Damit Betroffene die allergenen Bestandteile problemlos in der Zutatenliste erkennen können, werden diese zusätzlich hervorgehoben, also zum Beispiel fett, kursiv oder farbig gedruckt. Ist für ein Lebensmittel kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben, so erfolgt ein Hinweis „enthält…“. Bei Wein heißt es beispielsweise auf dem Etikett „enthält Sulfite“. Wenn die allergene Zutat aber bereits aus der Bezeichnung des Lebensmittels hervorgeht, so sind keine weiteren Hinweise oder Kennzeichnungen erforderlich. Auf einem „Haselnusslikör“ kann somit die Angabe „enthält Haselnuss“ entfallen. Es gibt außerdem einige Ausnahmen, zum Beispiel aus Weizen hergestellter Glukosesirup. Er ist so stark verarbeitet, dass er auch für Menschen mit einer Unverträglichkeit gegen Weizen unproblematisch ist. Deshalb kann ein Hinweis auf Weizen entfallen.
Auskünfte bei loser Ware
Auch bei loser Ware können sich Käufer über Allergene informieren, also beispielsweise an der Backwaren- und Fleischwarentheke, im Restaurant und in der Kantine. Die Information kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftlich ist sie auf einem Schild bei dem Lebensmittel, in einem Aushang, auf Speise- oder Getränkekarten oder im Preisverzeichnis möglich. Bei der mündlichen Auskunft muss auf diese Informationsmöglichkeit beispielsweise durch ein Schild oder einen Aushang hingewiesen werden. Außerdem muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die Verbraucher:innen auf Wunsch einsehen können.
Wichtig: Die Allergenkennzeichnung bezieht sich generell auf Bestandteile, die absichtlich bei der Lebensmittelproduktion eingesetzt wurden. Unbeabsichtigte Verunreinigungen sind nicht erfasst.
Hinweis „Kann Spuren enthalten“
Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung bezieht sich der zusätzliche “Spurenhinweis“ ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen.
Werden in einer Produktionsstätte von Süßwaren beispielsweise Nüsse eingesetzt, so können Spuren davon auch in Lebensmittel gelangen, die rezepturgemäß ohne Nüsse zubereitet werden, zum Beispiel in die Vollmilchschokolade. Hierauf machen Firmen mit dem Hinweis aufmerksam: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“. Sie schützen sich damit vor Haftungsansprüchen.
Da diese Angaben rechtlich nicht geregelt sind, können vergleichbare Produkte, die keinen Hinweis enthalten, trotzdem Verunreinigungen mit Allergenen aufweisen. Umgekehrt wird als Vorsichtsmaßnahme manchmal eine lange Liste möglicher Allergenspuren aufgeführt, die deshalb nicht zwangsläufig enthalten sein müssen.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die verpflichtende Allergenkennzeichnung bei verpackter und loser Ware ist eine wichtige Information für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten. Bei loser Ware genügt allerdings die mündliche Auskunft. In diesem Fall muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die Kund:innen auf Wunsch zur Einsicht erhalten. Davon machen aber vermutlich die wenigsten Menschen Gebrauch. Deshalb ist sehr wichtig, dass die mündliche Auskunft genauso verlässlich ist, wie die schriftliche Information auf Lebensmitteln. Das Personal muss entsprechend geschult sein.
Die „Spurenkennzeichnung“ ist dagegen für Verbraucher:innen generell nicht hundertprozentig verlässlich, weil sie rechtlich nicht geregelt ist. Andererseits neigen manche Firmen zur Überdeklaration: Sie führen eine lange Liste möglicher Allergenspuren auf, um Haftungsansprüchen entgegenzuwirken. Dies kann eine unnötige Einschränkung für Allergiker:innen bedeuten. Hier fehlen einheitliche und rechtsverbindliche Vorschriften.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Kommentare
Hallo an alle,
für mich ist es extrem wichtig, ob eine Kreuzkontamination stattgefunden hat, da ich Nussallergiker bin. Kleinste Mengen reichen aus, um eine lebensbedrohliche allergische Reaktion, eine Anaphylaxie, auszulösen. Verhindert werden kann ich dies nur durch striktes Meiden. Ich finde es nicht lustig diese ganze Diskussion, da davon ein Leben abhängig ist.
Permanentes Anschreiben der Firmen, ob Spuren vorhanden sind, ist langwierig und ätzend, wie auch die Zutatenliste zu kontrollieren, ob sich was geändert hat.
Die Firmen schreiben auf ihren Produkten bio, fairtrade, vegan, glutenfrei, laktosefrei, dass alles interessiert mich überhaupt nicht bzw. ist zweitrangig. Es sind Annehmlichkeiten bzw. Unverträglichkeiten.
Wenn man an einer Allergie leidet, braucht man eine klare Kennzeichnung und nicht eine Wischi-Waschi-Regelung. Wird in der Produktion Nüsse oder andere Allergene verarbeitet, muss es definitiv gekennzeichnet sein und zwar gut sichtbar.
Durch eine Umstellung einer großen Drogeriekette in Karlsruhe, wurde ich komplett in meiner Kaufentscheidung so eingeschränkt, dass ich dort eben keine Lebensmittel mehr kaufen kann. Überall stand plötzlich „Kann Spuren…enthalten“ sein, ganz egal ob es sich um Meersalz, Getreide, Rosinen usw. handelte.
Ich weiß, wir sind nur eine kleine Randgruppe (in Deutschland zwischen 0,2 und 0,5 % der Menschen, die unter einer Nussallergie leiden), aber es sind auch vor allem Kinder und ihre Familien, denen man das Leben unnötigerweise schwer macht.
Für den Nussallergiker fallen automatisch Bäcker, Eisdielen usw. einfach weg. Auch das Essen gehen ist ein Martyrium, da jeder meint es ist ein Trend oder Modeerscheinung.
Ich würde mir wünschen, dass auf jedem Produkt ein Label ist, wo man sofort erkennt, in meinem Fall „nussfrei“.
Liebe Grüße und den Kopf nicht in den Sand stecken ;)
Hallo, ich schreibe jetzt mal aus Sicht eines Lebensmittelproduzenten, für den ich als Produktionsleiter tätig bin. Wir bekommen solche Auflagen bezüglich der Trennung in der Verarbeitung von Allergen und nicht-Allergen das sich für uns die Frage der nicht-Deklaration nicht mehr stellt. Wir haben "nur" eine Verarbeitungsstraße und 1 Packstraße. Ich habe eine Zeit lang getestet wie es ist, separate Behältnisse für Lagerung der Zwischenprodukte, separate Arbeitsutensilien für die Mitarbeiter, separate Schürzen, Messer und und und. Allergenproben per Tupfer von allen Materialien die mit (in unserem Fall Sellerie) in Verbindung gekommen sein könnten. All dies nur weil wir es nicht von Grund auf in "kann Spuren von …" deklarieren wollten. Sorry, das ist im Tagesgeschäft nicht umsetzbar. Nicht falsch verstehen, alle Maschinen werden nach jeder Charge ausführlich gereinigt und desinfiziert, die Gefahr einer Kreuzkontamination ist praktisch Null. Nichtsdestotrotz haben wir uns für "kann Spuren von..." entschieden, obwohl es uns bewusst ist das es nicht werbewirksam ist
Liebe Tinchen,
wenn Sie von etwas überhaupt keine Ahnung haben, dann geben Sie doch bitte auch keinen Kommentar ab. Glauben Sie mir, niemand liest aus Spaß und Freude die Listen der Zutaten. Ich habe mit Anfang 20 meine ersten Lebensmittelallergie bekommen, seitdem sind immer wieder neue dazugekommen. Ohne die Deklaration am Produkt könnte ich nicht einkaufen. Im normalen Supermarkt finde ich kaum eine Schokolade, die ich essen kann, keine Kekse, kein Eis. Selbst in Bioprodukten ist sehr oft Soja verarbeitet, auf das ich stark reagiere und unbedingt meiden muss. Es muss meiner Meinung nach noch viel genauer deklariert werden. Und wenn Sie in der glücklichen Lage sind, alles essen zu können, dann lesen Sie doch bitte die Zutatenliste einfach nicht. Dann kann es Sie auch nicht stören, wenn da alles aufgeführt ist was für manche Menschen lebenswichtig ist.
Damit sich allergiker nicht " outen" müssen ,haben wir jetzt den ganzen mist.
Irgendwann ist mal gut!!!
Es sollte doch mittlerweise jeder wissen was er essen darf, und ja ,man muss auf alles achten ,dann macht es euch zu hause
Liebe Tinchen,
Sie sind wohl kein Lebensmittelallergiker?
Ich konnte 30 Jahre essen was ich wollte und von einem Tag auf den anderen besteht Erstickungsgefahr (allergischer Schock, anschwellen der Atemwege, Juckreiz bis hin zum Herzstillstand) wenn ich Sellerie konsumiere.
Sellerie zb.ist der größte natürliche Geschmacksverstärker und kann in allen Gewürzen enthalten bzw. in Spuren enthalten sein. Er befindet sich in den verschiedensten Lebensmitteln wie Wurst, Käse, in fertig gewürzten Produkten, Soßen, Chips, Gummibären,gemischtes Gemüse, Suppenpulver und vielem mehr. Es gibt aber auch jede Menge dieser Produkte wo Sellerie nicht enthalten ist.
Woher soll also jemand wie ich wissen was enthalten ist, wenn der Hersteller, Wirt usw. nicht ordnungsgemäß kennzeichnet?
Da kann selbst in den eigenen 4 Wänden viel schief gehen.
Ein Allergiker "outet" sich im normalfall so oder so freiwillig jedes mal wenn er wo Essen geht. Aus reiner Vorsicht und nicht aus Spaß oder um anderen das Leben schwer zu machen, sondern schlicht und ergreifend darum weil er keine allergischen Reaktionen haben möchte.
Ich persönlich rufe sogar bereits Tage vorher in Restaurants an und frage nach (und dennoch ist es schon oft vorgekommen, dass ich dann doch nichts essen konnte) , auf Veranstaltungen habe ich immer mein eigenes Essen mit, selbst wenn ich bei Freunden eingeladen bin, nehme ich meine Verpflegung selbst mit oder Esse davor um keinem Umstände zu machen.
Es ist bei Gott kein Spaß und nein es reicht nicht, es gehört einfach ordentlich gekennzeichnet und das Personal im Gastgewerbe geschult. Denn auch ein Wirt/Produzent hat bestimmt keine Lust eine Anzeige zu erhalten sollte wegen fehlender oder mangelnder Kennzeichnung jemand ersticken oder ähnliches.
mfg Alice
Noch ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass Spurenangaben für meine Allergien keine Rolle spielen. Hier kann ich keine Reaktionen wahrnehmen. Die vermehrt anzutreffende Angabe "kann enthalten" und nicht "kann Spuren enthalten", sind für ein Freifahrtschein, dass theoretisch auch größere Mengen des Allergens verarbeitet sein können, wie es der Produzenten gerade passt. Damit ist diese Angabe für einen Allergiker im Prinzip wie eine Angabe zu werten, die besagt "enthält Sellerie". Mein Hinweis auf die Gefrierfirma war deshalb erfolgt, weil die Produkte, die trotz den Anklickens von "kein Sellerie" auch nicht mit "enthält Spuren von Sellerie oder kann Spuren von Sellerie enthalten" gekennzeichnet sind sondern mit dem Hinweis "kann Sellerie enthalten" was wiederum nicht wirklich zu dem Spurenkästchen inhaltlich passt. Aber das sind Feinheiten. Im Ergebnis befürchte ich dass sozusagen mit einer schärferen gesetzlichen Anforderung die Produzenten dem Affen Zucker geben, bzw. einfach überall alle Allergene als Bestandteile angeben oder sogar hinzugeben (was man wohl kaum verbieten kann) und damit die Allergiker vor vollendete Tatsachen stellen. Der Prozentsatz der Kunden, die diese Produkte dann nicht mehr erwerben scheint dann doch so gering zu sein, dass es wirtschaftlich verkraftbar ist, diese Käufer zu verprellen aber sich den Aufwand und das Haftungsrisiko zu sparen. Die Frage halt, ob diese Entwicklung gesehen und Verbraucherschutzverbände darüber mit Politik und Verbänden im Gespräch sind, um diese Entwicklung aufzuhalten.
Der Spurenhinweis ist aktuell nicht rechtlich geregelt, daher gibt es auch keine Vorgabe für den Wortlaut oder verbindliche Werte, bei deren Überschreitung ein Spurenhinweis erfolgen sollte. Es ist schon lange in der Diskussion, die Hinweise rechtlich an Schwellenwerte zu binden – auch damit das Produktangebot für Allergiker nicht unnötig eingeschränkt wird. Auf jeden Fall muss eine wissenschaftlich abgesicherte, sinnvolle Regelung erfolgen, die einerseits für Allergiker verlässlich ist und andererseits unnötige Spurenhinweise verhindert.
Rechtliche Regelungen, wie die Hersteller solche freiwilligen Informationen über mögliche Verunreinigungen mit allergenen Stoffen machen sollten, sind auf EU-Ebene geplant.
Wird ein Allergen wie Sellerie absichtlich zuzugeben, dann ist es immer eine Zutat, die auf jeden Fall im Zutatenverzeichnis stehen muss.
Bin auf den Artikel gestoßen, weil ich als insbesondere Sellerieallergiker auch bemerkt haben, dass offensichtlich Firmen dazu übergegangen sind, überall anzugeben, dass Sellerie enthalten sein kann. Keine Rede von Spuren. Damit entziehen sich auf diesem Wege jeglichem Haftungsrisiko und die Kennzeichnungspflicht wird ad absurdum geführt. Macht dies Schule, so wäre ja jeden Unternehmer anzuraten einfach alles drauf zu schreiben und damit wäre die Kennzeichnungspflicht im Ergebnis fast genauso wenig hilfreich wie ohne Pflicht. Besonderes Augenmerk verdient allerdings [...] wo man anklicken kann, dass man Produkte ohne Sellerie angeboten erhalten möchte, dennoch aber viele Produkte beim Blick in die Zutatenliste genau mit dem Vermerk: kann Sellerie enthalten gekennzeichnet sind. Das ist m.E. nach irreführend. Ein Check beim [...], dessen Kunde ich nicht bin, zeigt, dass dort genauer eingeteilt wird. Das Handeln von [...] halte ich für gesetzwidrig und würde mich freuen, wenn das der Verbraucherschutz oder WDR Verbrauchersendungen etc. mal aufgreifen könnte. Für Allergiker wird es durch diese Tendenz irgendwann unmöglich noch Fertigprodukte zu kaufen und nicht jeder kann, muss oder will immer selber kochen. Sollten im Übrigen die Restaurants diesem Beispiel folgen, wäre mein Sozialleben in Gefahr. Im Ernst. Vielen Dank und ein Gruß
[Firmennamen von der Redaktion entfernt]
Hinweise zu Allergenen müssen verlässlich sein. Online-Shops, bei denen man in der Produktsuche bestimmte Allergene ausschließen kann, dann aber trotzdem Lebensmittel mit einem entsprechenden „Spurenhinweis“ erhält, können Sie uns im Produktbereich melden.
https://www.lebensmittelklarheit.de/produkte/melden
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