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Vzbv fordert strenge Regeln für Kinderlebensmittel

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Vzbv fordert strenge Regeln für Kinderlebensmittel

Kekse in Tierform oder Süßigkeiten mit bunten Comicfiguren: Lebensmittel, deren Werbung und Aufmachung sich gezielt an Kinder richtet, sind weit verbreitet. Doch ein Großteil der beworbenen Produkte ist für eine ausgewogene Kinderernährung nicht geeignet. Ein aktueller Bericht im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) zeigt: Die Selbstverpflichtungen von Wirtschaft und Handel reichen nicht aus, um Kinder zu schützen. Der vzbv fordert daher gesetzliche Regelungen für Kindermarketing von Lebensmitteln.

Lebensmittel in „Kinderoptik“ sind häufig zu süß und zu kalorienreich

Der Bericht fasst den wissenschaftlichen Sachstand zum Thema Kinderlebensmittel zusammen. Ein Ergebnis: Lebensmittel in „Kinderoptik“ weisen im Durchschnitt ein ungünstiges Nährwertprofil auf. Besonders viele Produkte sind in den Segmenten Süßwaren und Gebäck sowie Milchprodukte und Frühstückscerealien zu finden. Die Produkte seien überwiegend hochverarbeitet, oft zu kalorienreich und wiesen einen hohen Anteil an Zucker, Salz und gesättigten Fetten auf. Als Grundlage für eine gesunde Kinderernährung seien solche Produkte ungeeignet, so der Bericht.

Dass ein an Kinder gerichtetes Marketing wirkt, zeigen mehrere im Bericht aufgeführte wissenschaftliche Untersuchungen: Vorlieben für ungesunde Lebensmittel werden geprägt und verstärkt. Es entsteht ein vermehrter „Quengeldruck“ auf Eltern, die entsprechenden Lebensmittel zu kaufen. Insgesamt führt die Werbung zu einem erhöhten Verzehr von Fast-Food und anderen ungesunden Lebensmitteln sowie einem verringerten Konsum von gesunden Lebensmitteln. In der Folge erhöht sich das Risiko für Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Regeln für Kinderlebensmittel fehlen bislang

Laut dem Bericht besteht international Konsens, dass Kinder vor den schädlichen Einflüssen kommerzieller Lebensmittelwerbung zu schützen sind. Dies gilt auch für die Ansprache von Kindern durch die Produkt- und Verpackungsgestaltung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat detaillierte Empfehlungen für die Ausgestaltung und Umsetzung effektiver Regeln zu Kinder-Lebensmittelmarketing vorgelegt. Eine EU-weite Unternehmensinitiative (EU-Pledge) hat der Wirtschaft selbst zwar Regeln auferlegt. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes reichen diese jedoch nicht aus. Beispielsweise empfiehlt die WHO für Joghurt- und Quarkzubereitungen einen Gesamtzuckergehalt von maximal 10 Gramm pro 100 Gramm. Der Zuckergehalt von Joghurts mit Kinderoptik liegt in Deutschland jedoch bei durchschnittlich 14 Gramm pro 100 g, bei den umsatzstarken Produkten sogar bei 18 Gramm pro 100 Gramm und damit fast doppelt so hoch wie die Empfehlung der WHO.

Der vzbv fordert daher:

  • Die Vermarktung strenger zu regulieren: Die Bundesregierung müsse gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, deren Aufmachung sich an Kinder richtet. Dabei sollten die Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugrunde gelegt werden.
  • Alle Werbekanäle zu berücksichtigen: Die Regulierung sollte jede Form der Werbung umfassen – egal ob Fernsehen, Internet, Plakate oder soziale Medien.
  • Ein ausgewogenes Lebensmittelangebot zu schaffen: Nicht nur Kinderlebensmittel, auch andere Produkte sollten in ihrer Zusammensetzung ausgewogener sein.

Der Bericht „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“ wurde vom Mediziner und Experten für Ernährungspolitik Dr. Peter von Philipsborn von der LMU München im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erstellt.

Quelle: Dr. med. Peter von Philipsborn „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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