Zutaten für „regionale Lebensmittel“ können weit gereist sein
Lebensmittel mit regionaler Herkunft zu bewerben liegt im Trend – auch bei Supermärkten und Discountern. Doch nicht immer ist klar, woher die Lebensmittel genau stammen. Viele Märkte haben eigene Label und Siegel und definieren die Kriterien dafür selbst. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern hat sieben Handelsunternehmen in Bayern zu den Kriterien ihrer Regionalsiegel befragt.
„Regional“ wird unterschiedlich definiert
Der Begriff „regional“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die Kriterien für eine entsprechende Angabe kann der Handel selbst definieren. Der Marktcheck zeigt: Bei den meisten Eigenmarken werden die als „regional“ gekennzeichneten Produkte in Bayern erzeugt, verarbeitet und verpackt. Für Kaufland bedeutet der Begriff zudem, dass der Firmensitz des Produzenten nicht weiter als 30 Kilometer von der Verkaufsfiliale entfernt ist. Dies bezieht sich aber nur auf den Produktionsstandort. Bei Obst und Gemüse können die Transportwege zwischen 30 km bis 150 Kilometer liegen. Real machte die schwammige Angabe, dass die Realmärkte „mit ihrer Region eng verbunden sind“. Was dies genau bedeutet, erklärte das Unternehmen nicht.
Hauptzutaten kommen nicht immer aus der Region
Wird ein Lebensmittel als „regional“ beworben, sollten die Rohstoffe – zumindest die Hauptzutaten – aus der Region kommen. Die zeigt unter anderem eine Umfrage von Lebensmittelklarheit. Doch gerade das ist häufig nicht der Fall, zeigt der Marktcheck. Auf die Frage, ob alle Hauptzutaten bei zusammengesetzten Produkten aus der beworbenen Region stammen, fielen die Antworten der Unternehmen sehr unterschiedlich aus. Sie reichten von „überwiegend aus der Region“ über „mindestens zu 51 Prozent“ bis zur Aussage bestimmter Handelsketten, dass sie keinen Einfluss auf die Herkunft der Zutaten haben und lediglich die Produktion in der definierten Region stattfindet.
Unabhängige Kontrolle nicht immer gewährleistet
Nicht jedes befragte Handelsunternehmen lässt die Einhaltung der Kriterien ihrer regionalen Bewerbung von einem unabhängigen Kontrollsystem überprüfen. Eine unabhängige Kontrolle wird beispielsweise bei dem Siegel „Geprüfte Qualität Bayern“ oder dem Regionalfenster gewährleistet. Edeka und Globus gaben an, eigene Kontrollsysteme zu nutzen. Kaufland und Real führen keine eigenen Regionalmarken.
Uneinheitliche Kriterien für regional beworbene Lebensmittel können Verbraucher irritieren. Der Marktcheck zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher einheitliche Standards für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft.
Quelle: „Wirrwarr bei regional beworbenen Lebensmitteln im Supermarkt und Discounter“, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 24.11.2020
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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