Estyria der steirische Kürbiskern
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Estyria Naturprodukte GmbH bewarb die Kürbiskerne als Anti-Aging Lebensmittel und warb damit, gesunder, schöner und länger zu leben. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Aussagen gesundheitsbezogen und als solche nach der Health-Claims-Verordnung nicht zugelassen sind.
Die Estyria Naturprodukte GmbH hat den Klebeflyer bereits vor der Verbraucherbeschwerde im November 2019 durch einen Aufkleber mit der Aufschrift „Steirische Spermidinquelle“ ersetzt. Im Handel konnte sich das Produkt mit dem Faltflyer aufgrund der Haltbarkeit laut den Angaben des Herstellers bis Ende Oktober 2020 befinden. Die kritisierten gesundheitsbezogenen Angaben wurden damit von der Verpackung entfernt und waren im November 2020 auch auf der Internetseite nicht mehr vorhanden.
Beschwerde
Auf der Verpackung klebt ein kleines, auffaltbares Label in welchem mit Gesundheitsversprechen beim Verzehr der Kürbiskerne geworben wird. Es sei ein 'Anti Aging Food' und es stehen die Aussagen 'Gesünder, schöner und länger leben' daneben. Es wird suggeriert, diese Aussagen stammen von der ebenfalls abgebildeten Wissenschaftlerin Dr. Juliane Ring. Solche Versprechungen können doch nicht rechtens sein!?
Verbraucher aus München vom 06.12.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Die Estyria Naturprodukte GmbH bewirbt die Kürbiskerne als Anti-Aging Lebensmittel und wirbt damit, gesunder, schöner und länger zu leben. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Aussagen gesundheitsbezogen und als solche nach der Health-Claims-Verordnung nicht zugelassen sind.
Darum geht’s:
Auf der Verpackung der steirischen Kürbiskerne klebt ein Faltflyer mit dem Titel „Steirisches Spermidin-Wunder“. In diesem bewirbt der Anbieter das Produkt mit den Hinweisen „Kleiner Kern. Grosse Wirkung. Anti-Aging Food“, „gesünder, schöner und länger leben“. Der Verbraucher hält die Aussagen für unzulässig.
Das ist geregelt:
Nach der Health Claims-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen. Für Spermidin gibt es keine zugelassenen Claims.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter bewirbt durch den Begriff „Anti-Aging Food“ eine lebensverlängernde Wirkung und führt dies durch die Hinweise „gesünder“ und „länger leben“ weiter aus. Als Hinweis, wodurch diese lebensverlängernde Wirkung mit mehr Gesundheit erreicht werden soll, verweist der Anbieter in dem Faltblatt auf den Inhaltsstoff Spermidin: „Der Wirkstoff Spermidin gilt als Schlüssel, um die Zellalterung des Körpers zu verlangsamen und altersbedingte Erkrankungen zu verhindern“.
Eine Verlangsamung der Zellalterung für den Inhaltsstoff Spermidin zu versprechen, ist unserer Auffassung nach eine gesundheitsbezogene Angabe, die durch die Health Claims-Verordnung nicht gedeckt ist. Der Bezug auf altersbedingte Erkrankungen hingegen ist unseres Erachtens krankheitsbezogen und damit nach der Lebensmittelinformations-Verordnung für Lebensmittel grundsätzlich verboten.
Darüber hinaus sind der Verbraucherzentrale weitere Hinweise auf der Interseite des Anbieters aufgefallen, die unserer Auffassung nach ebenfalls unzulässig sind.
Fazit:
Die Estyria GmbH sollte die unzulässigen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen auf dem Produkt und ihren Interseiten entfernen
Stellungnahme der Estyria Naturprodukte GmbH, St. Ruprecht/Raab, Österreich
Kurzfassung:
Als steirischer Produzent hochwertiger Lebensmittel passen wir unsere Inhalte und Kommunikation laufend an. Das Produkt mit dem beanstandeten Klebeflyer wurde im Oktober 2019 das letzte Mal produziert und ist nun nicht mehr in den Läden aufzufinden. Die gewählten Formulierungen – obschon durch Forschungsergebnisse gestützt – widersprachen der Health-Claims Verordnung und wurden darum bereits abgeändert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma am 19.08.2020 wegen der Werbung mit mehreren unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen auf der Verpackung und auf den Internetseiten steirerkraft.com abgemahnt. Die Estyria Naturprodukte GmbH hat am 22.09.2020 die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ergebnis
Die Estyria Naturprodukte GmbH hat den Klebeflyer bereits vor der Verbraucherbeschwerde im November 2019 durch einen Aufkleber mit der Aufschrift „Steirische Spermidinquelle“ ersetzt. Im Handel konnte sich das Produkt mit dem Faltflyer aufgrund der Haltbarkeit laut den Angaben des Herstellers bis Ende Oktober 2020 befinden. Die kritisierten gesundheitsbezogenen Angaben wurden damit von der Verpackung entfernt und waren im November 2020 auch auf der Internetseite nicht mehr vorhanden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.