So haben Hersteller reagiert:

Everydays Smart Protein

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Anbieter entfernt zweifelhafte Angaben zum Proteingehalt.
Geändert

Sowohl auf der Verpackung als auch im Beipackzettel des Nahrungsergänzungsmittels gab der Anbieter eine Verzehrempfehlung. Diese sollte die empfohlene Menge des täglichen Eiweißbedarfs decken. Aus unserer Sicht handelt es sich bei dieser Aussage um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe. Zudem war sie nicht zutreffend, denn die Referenzmenge für die tägliche Eiweißzufuhr wird mit der empfohlenen Tagesdosis des Produktes nicht erreicht. 

Der Anbieter hat die Angaben von der Homepage entfernt. Ein Entwurf der geänderten Aufmachung der Verpackung liegt der Verbraucherzentrale vor. 

Unter Verzehrempfehlung wird auf der Packung angegeben, dass zweimal fünf Presslinge am Tag den Eiweißbedarf decken. Das entspräche weniger als 20 Gramm Eiweiß. Laut DGE liegt die empfohlene Zufuhr für Protein für Erwachsene ab 19 Jahren bis unter 65 Jahre bei 0,8 g Protein/kg Körpergewicht pro Tag. Deshalb ist diese Angabe auf der Verpackung schlichtweg falsch und meines Erachtens Verbrauchertäuschung. […]
Verbraucher aus Obergünzburg vom 15.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Sowohl auf der Verpackung als auch im Beipackzettel des Nahrungsergänzungsmittels gibt der Anbieter eine Verzehrempfehlung. Diese soll die empfohlene Menge des täglichen Eiweißbedarfs decken. Aus unserer Sicht handelt es sich bei dieser Aussage um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe. Zudem ist sie nicht zutreffend, denn die Referenzmenge für die tägliche Eiweißzufuhr wird mit der empfohlenen Tagesdosis des Produktes nicht erreicht.

Darum geht’s:

Auf der Verpackung des Nahrungsergänzungsmittels gibt der Anbieter als Verzehrempfehlung eine Menge von 10 Presslingen am Tag an. Weiter steht auf der Verpackungsbeilage: „10 Presslinge decken den Tagesbedarf an Eiweiß […]“. Tatsächlich enthalten die Presslinge acht isolierte Aminosäuren, also Eiweißbausteine. Bei einer Füllmenge von 188 Gramm und 180 Tabletten Inhalt wiegt ein Pressling ca. ein Gramm. Die Tagesdosis von 10 Presslingen ergibt somit ca. 10 Gramm Eiweiß. Gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung liegt die Referenzmenge bei 50 Gramm Eiweiß für Erwachsene. Somit kann der Tagesbedarf an Eiweiß durch die angegebene Tagesdosis von 10 Presslingen mit ca. 10 Gramm Eiweiß nicht gedeckt werden.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung sowie die Eigenschaften des Lebensmittels. Im Anhang der Verordnung ist der Referenzwert für die tägliche Eiweißzufuhr für Erwachsene mit 50 Gramm angegeben.

Laut Health-Claims-Verordnung sind für Eiweiß/ Protein zwei nährwertbezogene Angaben zugelassen: Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine „Proteinquelle“, ist zulässig, wenn der Energiegehalt des Proteinanteils mindestens 12 Prozent der gesamten Kalorienmenge entspricht. Die Angabe „Hoher Proteingehalt“ ist zulässig, wenn der Energiegehalt des Proteins mindestens 20 Prozent der gesamten Kalorienmenge ausmacht.   

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe „10 Presslinge decken den Tagesbedarf an Eiweiß“ ist eine nährwertbezogene Angabe. Aus unserer Sicht geht sie weit über die zulässigen Angaben hinaus. Zudem ist sie nicht zutreffend. Mit der angegebenen Verzehrempfehlung von 10 Presslingen am Tag nehmen Verbraucher maximal 10,4 Gramm Aminosäuren auf und damit deutlich weniger als die Referenzmenge von 50 Gramm für die tägliche Eiweißzufuhr, die in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt ist. Aus unserer Sicht sind die Angaben des Herstellers zur Deckung des Eiweißbedarfs daher nicht nachvollziehbar.

Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale weitere Kennzeichnungsmängel wie die fehlende Bezeichnung des Produktes sowie die Verwendung nicht zugelassener gesundheitsbezogener Aussagen aufgefallen.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Angabe zur Deckung des Eiweißbedarfs entfernen.

Stellungnahme der everydays UG, Berlin

Kurzfassung:

Bezugnehmend auf die Punkte der gelieferten Kalorien, möchten wir auf die realen Abläufe im Körper verweisen. Im Sinne der Komplexitätsreduktion für Verbraucher, ist es für Hersteller verpflichtend, sich an die in der LMIV definierten Nährwerte zu halten. Anstelle der vordefinierten Nährwerte, haben wir beim Marktstart des Produkts die in unseren Tests durchgeführten Ergebnisse verwendet. Wir bitten für entstandene Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Geändert

Ergebnis

Der Anbieter hat die Angaben entsprechend der Unterlassungserklärung von der Homepage entfernt. Ein Entwurf der geänderten Aufmachung der Verpackung liegt der Verbraucherzentrale vor. 

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.