Fettarm, leicht oder zuckerfrei: Werbung mit Nährwerten ist streng geregelt
"Wenig Fett", "reich an Vitamin C", "ohne Zucker“ oder „light“ – solche nährwertbezogenen Angaben sind auf Lebensmitteln weit verbreitet. Hersteller dürfen die Aussagen nur verwenden, wenn die Produkte bestimmte Vorgaben einhalten, zum Beispiel eine Mindestmenge an Vitaminen oder eine Höchstmenge an Fett.
Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur solche nährwertbezogenen Angaben gemacht werden, die in der Health-Claims-Verordnung definiert sind. Andere Aussagen zu Nährwerten, beispielsweise „low carb“, sind nicht erlaubt.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten zugelassenen nährwertbezogenen Angaben – und was sie bedeuten:
Angaben zur Energie
- Energiearm/ kalorienarm: Das Produkt enthält nicht mehr als 40 Kilokalorien (kcal), das entspricht 170 Kilojoule (kJ) je 100 Gramm. Bei flüssigen Lebensmitteln dürfen nicht mehr als 20 Kilokalorien (80 kJ) je 100 Milliliter enthalten sein. Tafelsüßen, also Süßstoff als Tabletten, Streusüße oder in flüssiger Form, dürfen maximal 4 Kilokalorien (17 kJ) pro Portion enthalten. Eine Portion Tafelsüße entspricht der süßenden Wirkung von etwa einem gehäuften Teelöffel (6 Gramm) Haushaltszucker.
- Energiereduziert/ kalorienreduziert: Der Brennwert, also die Kalorien (in kcal/kJ), ist um mindestens 30 Prozent verringert. Dabei muss auf der Verpackung stehen, wie der Hersteller die Rezeptur verändert hat, um Kalorien einzusparen, zum Beispiel „Teile des Zuckers werden durch Ballaststoffe, Wasser und Süßungsmittel ersetzt“.
- Energiefrei/ kalorienfrei: Das Produkt enthält nicht mehr als 4 Kilokalorien (17 kJ) je 100 Milliliter. Für Tafelsüßen gilt: maximal 0,4 Kilokalorien (1,7 kJ) pro Portion, die der süßenden Wirkung von etwa einem gehäuften Teelöffel (6 Gramm) Haushaltszucker entspricht.
Angaben zu Fett
- Fettarm: Das Produkt enthält höchstens 3 Gramm Fett pro 100 Gramm oder höchstens 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln. Für teilentrahmte Milch gilt: 1,8 Gramm Fett je 100 Milliliter.
- Fettfrei/ Ohne Fett: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter.
- Mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren: In einem solchen Lebensmittel müssen mindestens 45 Prozent der enthaltenen Fettsäuren aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren stammen, und diese müssen mehr als 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.
- Mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren: In einem solchen Lebensmittel müssen mindestens 70 Prozent der enthaltenen Fettsäuren aus ungesättigten Fettsäuren stammen, und diese müssen mehr als 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.
Angaben zu Zucker
- Zuckerarm: Das Produkt enthält nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter.
- Zuckerfrei: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter.
- Ohne Zuckerzusatz: Das Produkt enthält keine zugesetzten Einfach- und Zweifachzucker (Mono- oder Disaccharide) wie Traubenzucker oder Haushaltszucker (Saccharose) oder eine andere Zutat mit süßender Wirkung, wie etwa Fruchtsirup. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, soll das Etikett den folgenden Hinweis enthalten: "Enthält von Natur aus Zucker".
Angaben zu Protein (Eiweiß)
- Hoher Proteingehalt/ High Protein: Mindestens 20 Prozent des gesamten Brennwerts (der Kalorien) des Produkts stammen aus Protein. Bei einem Lebensmittel mit 100 Kilokalorien pro 100 Gramm müssen beispielsweise 20 Kilokalorien aus Protein stammen, das entspricht 5 Gramm Protein (Eiweiß). Hat das Lebensmittel doppelt so viele Kalorien, muss es auch doppelt so viel Eiweiß enthalten, um mit einem hohen Proteingehalt werben zu dürfen.
- Proteinquelle: Mindestens 12 Prozent des gesamten Brennwerts (der Kalorien) des Produkts stammen aus Protein. Bei einem Lebensmittel mit 100 Kilokalorien pro 100 Gramm wären das mindestens 3 Gramm Protein.
Angaben zu Kochsalz
- Natriumarm/ kochsalzarm: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,12 Gramm Natrium oder 0,3 Gramm Salz pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter. Bei Wässern, außer natürlichen Mineralwässern, darf dieser Wert 2 Milligramm Natrium pro 100 Milliliter nicht übersteigen.
- Reduzierter Natriumgehalt / Kochsalzgehalt: Der Anteil an Natrium oder Kochsalz liegt mindestens 25 Prozent niedriger als in vergleichbaren Produkten.
Werbung mit weiteren Nährstoffen
Nicht alle Nährstoffe müssen in der Nährwerttabelle stehen. Einige davon, beispielsweise Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe, können aber freiwillig angegeben werden. Wird ein Produkt mit einem besonders hohen Anteil dieser Inhaltstoffe beworben, muss es ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Ballaststoffquelle: Das Produkt enthält mindestens 3 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder mindestens 1,5 Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien.
- Hoher Ballaststoffgehalt: Das Produkt enthält mindestens 6 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder mindestens 3 Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien.
- Vitamin-Quelle/ Mineralstoff-Quelle, zum Beispiel „Magnesium-Quelle“, „enthält Vitamin B6“: Das Produkt enthält eine „signifikante Menge“ des angegebenen Vitamins oder Mineralstoffs; dies entspricht in der Regel 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm, 100 Millilitern oder auch pro Portion, wenn die Packung eine einzige Portion enthält.
- Hoher Vitamingehalt/ hoher Mineralstoffgehalt, zum Beispiel „hoher Eisengehalt“, „hoher Gehalt an Vitamin B12“: Das Produkt enthält mindestens doppelt so viel des Vitamins oder Mineralstoffs wie bei der Angabe „Vitamin-Quelle/Mineralstoff-Quelle“.
Sonstige Angaben
- Leicht: Die Angaben "leicht" oder „light“ müssen dieselben Bedingungen erfüllen wie die Angabe "reduziert". Die Angabe muss außerdem mit einem Hinweis auf die Eigenschaften einhergehen, die das Lebensmittel "leicht" machen. Bei Limo „light“ beispielsweise, dass (mindestens) 30 Prozent weniger Zucker enthalten ist. Ein Käse „light“ enthält 30 Prozent weniger Fett als ein Vergleichsprodukt.
- Von Natur aus/ Natürlich: Erfüllt ein Lebensmittel von Natur aus die Bedingung, um eine nährwertbezogene Angabe zu verwenden, so darf diesem Hinweis der Ausdruck "von Natur aus/ natürlich" vorangestellt werden.
Nährwertprofile nicht in Sicht
Ein Kernpunkt der Verordnung ist, dass Lebensmittel nur dann mit nährwertbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn das Lebensmittel insgesamt eine ernährungsphysiologisch günstige Zusammensetzung aufweist. Damit soll verhindert werden, dass ein Unternehmen beispielsweise einen Müsliriegel als "fettfrei" bewirbt, obwohl in dem Riegel viel Zucker und damit auch viele Kalorien stecken. Diese so genannten Nährwertprofile, die Höchstgrenzen, beispielsweise für den Fett-, Salz- und Zuckergehalt benennen, hätte die EU-Kommission bereits bis 19. Januar 2009 festlegen sollen. Derzeit ist unklar, wann die Nährwertprofile erstellt und gelten werden.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die strengen Regelungen für nährwertbezogene Werbung bieten Verbraucher:innen Sicherheit und Orientierung beim Einkauf. Nährwertbezogene Angaben lassen ein Lebensmittel aber häufig besonders gesund erscheinen. Wir sehen es daher kritisch, wenn Hersteller beispielsweise Süßigkeiten damit bewerben.
Umso wichtiger sind aus unserer Sicht die vorgesehenen Nährwertprofile. Nur so lässt sich verhindern, dass besonders fett- oder zuckerreiche Lebensmittel mit nährwertbezogenen Aussagen beworben werden und dadurch gesünder erscheinen, als sie tatsächlich sind. Ohne Nährwertprofile bieten nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben keine sinnvolle Verbraucherinformation. Außerdem sollten Höchstmengen für die Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen festgelegt werden, um eine Überversorgung zu verhindern.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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