Das ärgert beim Einkauf:

Friedrichs Original Graved-Lachs

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Werbung „aus den klaren Gewässern des Nordatlantiks“ weist auf Wildfang hin, was nicht stimmt
getaeuscht

Der Hinweis „aus den klaren Gewässern des Nordatlantiks“, die Abbildung einer Fjordlandschaft und die Skizze Skandinaviens können bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass der Lachs aus Wildfang stammt. Das steht im Widerspruch zu der Herkunftsangabe „aus Aquakultur in Norwegen“. Der Anbieter sollte diese widersprüchlichen Angaben unterlassen und auf die Herkunft aus Aquakultur deutlicher hinweisen.

Auf der vorderen Verpackungsseite wird geworben mit dem Slogan: Original Rezeptur handgebeizt – aus den klaren Gewässern des Nordatlantiks. Unterstützt wird dies durch die Darstellung eines norwegischen Fjord-Panoramas. Auf der Rückseite hingegen wird offenbar, dass es sich nicht um Wildfang, sondern um Lachs aus einer Aquakultur handelt.
Verbraucher aus Magdeburg vom 23.04.2017

Es findet sich kein Hinweis auf der Umverpackung, woher der Lachs genau stammt. Kein Fanggebiet, kein Hinweis auf der Umverpackung, dass es Lachs aus Aquakultur ist. Es wird der Eindruck erweckt, es handelt sich eventuell um Wildlachs aus dem Nordatlantik. Erst in der Innenverpackung findet sich ein kleiner Hinweis auf Lachs aus Aquakultur! Das ist für mich eine bewusste Täuschung!
Verbraucher aus Wiefelstede vom 13.03.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Original Graved-Lachs von Friedrichs wirbt an mehreren Stellen der Umverpackung mit der Aussage „aus den klaren Gewässern des Nordatlantiks“, mit der Abbildung einer norwegisch erscheinenden Fjordlandschaft und mit der kartografischen Abbildung Skandinaviens mit der Beschriftung „Norwegen“ und „Europäisches Nordmeer“. Die Herkunftsangabe, dass der Lachs aus Aquakultur aus Norwegen stammt, ist nur auf der Rückseite durch das ausgestanzte Sichtfeld auf der Rückseite der Plastikschale sichtbar.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, auch in Bezug auf die Herkunft des Lebensmittels.

Nach der EU-Fischerei-Marktorganisations-Verordnung muss bei frischen und unverarbeiteten Erzeugnissen aus Fischerei oder Aquakultur die Produktionsmethode, zum Beispiel „… in Aquakultur gewonnen …” gekennzeichnet werden. Zusätzlich ist das Gebiet zu nennen, in dem das Erzeugnis gefangen oder in Aquakultur gewonnen wurde.

Diese Kennzeichnungen sind für den vorliegenden Graved Lachs nicht verpflichtend, da er mit Salz und Kräutern ein verarbeitetes Produkt ist. Der Hersteller kann diese Angaben trotzdem freiwillig machen – dann müssen sie allerdings korrekt sein.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aussage „aus klaren Gewässern des Nordatlantiks“ auf der Vorder- und Rückseite und die dazugehörige kartografische Abbildung können bei Verbrauchern die Erwartung wecken, dass der Lachs aus Wildfang stammt. Die korrekte Angabe „aus Aquakultur in Norwegen“ auf der nur durch das Sichtfenster auf der Rückseite erkennbaren Innenverpackung können Verbraucher unserer Ansicht nach leicht übersehen. Die Angaben sind somit widersprüchlich und können einen falschen Eindruck vermitteln.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf Hinweise verzichten, die eine andere Herkunft suggerieren als tatsächlich vorliegt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Hersteller zudem den Hinweis zur Aquakultur klarer erkennbar platzieren.

Stellungnahme der Friedrichs Mecklenburg GmbH & Co. KG, Hamburg

Kurzfassung:

Qualität, Nachhaltigkeit und Transparenz sind uns sehr wichtig. Wir erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und deklarieren die Herkunft unserer Fische korrekt. Nordatlantische Aquakultur findet in der Natur statt. Mit mehr als 25.000 km Küstenlinie besitzt z.B. Norwegen unzählige klare Fjorde. Der Lachs wächst genau wie in der Natur zuerst im Süßwasser und dann in den Salzgewässern der Fjorde heran.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.