Fruit Cubes und Fruit Apps, Beispiel Fruit Cubes Sorte Classic Mix
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Fruchtsnacks Fruit Cubes und Fruit Apps bestehen zu 98 % aus Fruchtextrakten und Fruchtsaftkonzentraten. Die optisch auf der Schauseite herausgestellten Früchte stellen davon nur 10 %, was manch Verbraucher nachvollziehbar nicht erwartet. Zudem bewirbt der Anbieter die Produkte mit 100 % Frucht, obwohl auch das Überzugsmittel Carnaubawachs, das Geliermittel Citruspektin und natürliche Fruchtaromen in den soften Stückchen stecken.
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung ändern und nicht die Früchte herausstellen, die nur in geringer Menge enthalten sind. Zudem sollte er auf die Angabe „100 %“ Frucht verzichten.
Beschwerde
Wir sind große Fans von Frucht Snacks, sind aber von dem gekauften Produkt Fruit Cubes sehr enttäuscht. Nachdem ich die Produkte bereits gekauft hatte und mir die Zutaten dann erst zu Hause näher angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass die Abbildungen auf der Verpackung nicht den Zutaten entsprechen. Vorne zu sehen sind echte Früchte, z.B. Mango, Ananas, Kirsche und Erdbeere. In der Zutatenliste sind aber Johannisbrot, Apfel und Traube ganz vorne. Müssten diese Bestandteile nicht gezeigt werden als Hauptbestandteil?
Auf der Verpackung ist 100 % Frucht angeführt. Ist Johannisbrot eine klassische Frucht? Und was ist mit Carnaubawachs, das hat doch auch nichts mit Früchten zu tun, oder?
Das Produkt macht einen hochwertigen Anschein, aber der Inhalt …
Verbraucher aus Frankfurt vom 13.07.2015
Ich habe das Produkt Fruit Apps (Beeren Mix) gekauft und fühle mich von der Aufmachung getäuscht. Zu Hause ist mir beim genauen Betrachten der Verpackung aufgefallen, dass vorne Früchte wie Himbeere, Brombeere und schwarze Johannisbeere zu sehen sind. In der Zutatenliste sind aber Johannisbrot (?), Apfel und Traube die Hauptbestandteile und die vorne abgebildeten Früchte sind nur in geringen Mengen vorhanden. Zudem wird mit 100 % Frucht auf der Verpackung geworben; in der Zutatenliste sind aber nur 88 % Fruchtextrakte deklariert.
Verbraucher aus Elzach vom 19.07.2015
Darum geht’s:
Die TOP Sweets GmbH bietet sogenannte Fruit Cubes und Fruit Apps an. Bei beiden Angeboten handelt es sich laut Bezeichnung um „Softige Stückchen aus Fruchtextrakten und Fruchtsaftkonzentraten“. Die Sorte Fruit Cubes Classic Mix zeigt auf der Vorderseite der Verpackung naturgetreue Abbildungen von Ananas, Kirschen, Mango und Erdbeeren. Darunter sind vier verschiedene „Stückchen“, die in Form und Farbe ebenfalls die Früchte Ananas, Kirsche, Mango und Erdbeere zeigen. Die Zutatenliste nennt Ananas, Kirschen, Mango und Erdbeeren als Fruchtsaftkonzentrate, die gemeinsam mit Zitrone und Holunderbeeren 10 % der Fruchtmenge liefern. Der weitaus größte Anteil mit 88 % besteht aus Fruchtextrakten von Johannisbrot, Äpfeln und Trauben. Auch wenn es sich bei Johannisbrot um eine Hülsenfrucht handelt, zählt die Pflanze botanisch als Frucht, die aus einer bestäubten Blüte entstanden und mehrjährig ist.
Aus Früchten stammen weiterhin das Geliermittel Citruspektin sowie mehrere natürliche Fruchtaromen.
Das Überzugsmittel Carnaubawachs wird nicht aus einer Frucht gewonnen.
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wenn bestimmte Fruchtarten in Schrift und Bildern beworben werden, können Verbraucher erwarten, dass diese Fruchtarten auch mengenmäßig die Hauptzutaten sind. Sie können sich getäuscht sehen, wenn der weitaus größte Teil aus ganz anderen Früchten besteht. Irritierend für Verbraucher ist unseres Erachtens auch die Angabe „100 %“ Frucht. Denn Verbraucher können dies als reine Frucht im Sinne von Fruchtsaft, Fruchtmark und ähnlichem verstehen. Zwar stammen das Geliermittel Citruspektin und die Fruchtaromen aus Früchten, zählen aber unserer Ansicht nach für Verbraucher nicht als Früchte.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung ändern und nicht Früchte herausstellen, die nur in geringer Menge enthalten sind. Zudem sollte er auf die Angabe „100 %“ Frucht verzichten.
Stellungnahme der TOP Sweets GmbH, Nordkirchen
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Mit der Gestaltung der Frontseite ist keine Verbrauchertäuschung gewollt. Die Früchte sind lediglich im Hintergrund und nicht dominant angeordnet. Die Hauptbestandteile Apfel, Johannisbrot und Traube wurden bei der Gestaltung nicht berücksichtigt. Bei einer Neuauflage der Verpackung werden diese hinzugefügt, so dass zukünftig sechs bzw. sieben Früchte abgebildet werden. Bezüglich der Aussage 100 % Frucht weisen wir darauf hin, dass Johannisbrot botanisch zur Gattung der Früchte gehört. Carnaubawachs ist ein technisches Hilfsmittel und zu 0,1 % enthalten. Als solches muss es nicht deklariert werden. Somit ist die Auslobung 100 % Frucht in keiner Weise eine Verbrauchertäuschung.
Ergebnis
Der Hersteller hat mitgeteilt, bei einer Neuauflage der Verpackungen alle enthaltenen Früchte auf der Verpackung abzubilden. Bei einzelnen Sorten der Fruchtstücke weist neben Fruchtabbildungen auch die Sortenbezeichnung wie „Beerenmix“ auf bestimmte Früchte als wesentliche Zutaten hin. Der Anbieter sollte bei diesen Sorten auch die Sortennamen „neutralisieren“ oder die Zusammensetzung ändern, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.