Das ärgert beim Einkauf:

Rossmann bleib gesund Cranberries

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Neben Cranberries ein Drittel Zucker in der Tüte
getaeuscht

Der Produktname “Cranberries“ und die Aufmachung der Schauseite weisen lediglich auf Cranberries als Inhalt der Tüte hin. Verbraucherfreundlicher wäre bereits auf der Schauseite deutlich zu machen, dass die Cranberries mit fast 40 % Zucker gesüßt sind.

Auf der Vorderseite der Verpackung steht nur CRANBERRIES, also ging ich von 100 % Frucht aus. Erst zu Hause las ich die Rückseite und bemerkte, dass nur 62 % Cranberries enthalten sind und 37,5 % ZUCKER.
Verbraucherin aus Langenfeld vom 18.11.2015

Darum geht´s:

Das Produkt heißt „bleib gesund Cranberries“. Frische und getrocknete Cranberries sind auf der Vorderseite naturgetreu abgebildet. Erst über die Zutatenliste können interessierte Käufer erfahren, dass neben 62 % Cranberries 37,5 % Zucker und 0,5 % Sonnenblumenöl in der Tüte stecken, die dem Produkt zugesetzt wurden.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Trockenfrüchte werden in der Regel ungesüßt angeboten, denn sie enthalten von Natur aus Zucker. Daher sollten die Anbieter, wenn sie bestimmte Sorten zusätzlich süßen bereits auf den ersten Blick darauf hinweisen, dass Zucker zugesetzt wurde und die Süße nicht aus der Frucht kommt.

Stellungnahme der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Kurzfassung:

Wir sind der Meinung eine gute Kennzeichnung zu haben. Die Vorgaben der LMIV (VO (EU) Nr. 1169/2011) sind eingehalten. Dies wurde von unabhängigen Prüf-Instanzen bestätigt. Auch unabhängig von der rechtlichen Bewertung sind wir der Meinung, dass eine prozentuale Angabe der Zutaten und das Wort „gezuckert“ in der Bezeichnung des Lebensmittels als transparente und gute Information zu werten ist.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.