Saft Rewe Beste Wahl Kühlfrische Apfel-Orange-Mango, ehemals Kühlfrische Orange-Mango
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Auf dem Etikett auf der Vorderseite der Saftmischung steht "Kühlfrische Orange-Mango", auf der Rückseite sind die Zutaten des Saftes aufgeführt. Er besteht aus 58% APFELSAFT (!), 22% Orangensaft mit Fruchtfleisch, 20% Mangomark. Von Apfelsaft, dem HAUPTBESTANDTEIL dieser Saftmischung, ist auf der Vorderseite nicht im Geringsten die Rede! Nur auf der Rückseite des Etiketts ist links außen am Rand eine kleine Apfelscheibe zu sehen. Ich habe angenommen, dass diese Saftmischung Orangensaft und Mangosaft oder -mark enthält und nicht über die Hälfte (!) aus Apfelsaft besteht. Dies ist für mich eine klare Kundentäuschung und man würde erwarten, dass auf dem Etikett der Anteil an Apfelsaft wenigstens erwähnt wird (z. B. Kühlfrische Orange-Mango mit Apfel, o. Ä.)
Verbraucher aus Eimeldingen vom 30.06.2018
Auf der Vorderseite der Verpackung steht „kühlfrische Orange-Mango“ und bei den Inhaltsstoffen dann 58 % Apfelsaft, 22 % Orangensaft mit Fruchtfleisch und 22 % Mango.
Verbraucherin aus Landau vom 20.05.2018
Der Saft heißt "Kühlfrische Orange-Mango". Darunter steht "Direktsaft mit Fruchtfleisch, schonend pasteurisiert. Im Hauptsichtfeld sind Mangos und Orangen abgebildet. Dreht man die Flasche zum "Kleingedruckten", so steht dort als Bezeichnung "Mehrfruchtsaft mit Fruchtfleisch und Mangomark". Dann kommt eine Reihe von werbenden Aussagen, in denen das Produkt wieder "kühlfrischer Orangen-Mangosaft" genannt wird. Ich ging also davon aus, dass der Saft genau das enthält: Orange und Mango. Das ist mir wichtig, denn ich bin allergisch auf Äpfel und Apfelsaft. Nach dem Genuss zeigten sich allergische Symptome und so sah ich mir alles noch einmal ganz genau an.
Schließlich wurde ich fündig:
Die Zutatenliste weist 58 % Apfelsaft aus. Die Liste hatte ich in all dem Rotgedruckten gar nicht bemerkt.
Auf diese Weise aufmerksam geworden, sah ich mir auch das Etikett nochmal genauer an: Tatsächlich, da sind auch Apfelscheiben - allerdings sehr klein, im Hintergrund und so auf der runden Flasche verteilt, dass man sie nicht sieht, wenn man die Schaufläche betrachtet.
Ich bin aus drei Gründen sehr verärgert:
1. Ich bin allergisch auf Äpfel - eine Aufmachung, die mir suggeriert, dass nur zwei Früchte enthalten sind, macht mir den Einkauf schwer.
2. Aufgrund der Abbildungen, des Namens und der ganzen Aufmachung hatte ich keinen Grund zu der Annahme, dass mich in der Flasche Apfelsaft erwarten würde. Auch in der Bezeichnung und dem übrigen Kleingedruckten auf der Rückseite wurde weiterhin der Eindruck erweckt, es sei nichts in der Flasche außer Orangensaft und Mangomark. Der erhebliche Apfelsaft-Anteil scheint mir hier regelrecht versteckt und verschleiert worden zu sein.
3. Orangen- und Mangosaft sind teuer. Der hier verkaufte Saft war ebenfalls teuer. Bekommen habe ich aber für das Geld vor allem deutlich billigeren Apfelsaft. Und Durchfall und Bauchschmerzen als allergische Symptome.
Verbraucher aus Berlin vom 17.04.2018
Das Produkt nennt sich "Rewe Beste Wahl Kühlfrische Orange-Mango". Es besteht jedoch zu 58 % Apfelsaft und nur zu 22 % Orangensaft und 20 % Mangomark. Es sind zwar Äpfel auf dem Etikett abgebildet, diese sieht man aber nur, wenn man die Flasche dreht und genau hinschaut. Als ich das Produkt kaufte, ging ich davon aus, eine Mischung aus Orangen- und Mangosaft zu kaufen und keinen Apfelsaft.
Verbraucher aus Saterland vom 15. April 2018
Einschätzung der Verbraucherzentrale zu den ursprünglichen Verbrauchermeldungen:
Zusammenfassung:
Der Produktname „Kühlfrische Orange-Mango“ sowie die abgebildeten Fruchtarten spiegeln nicht die tatsächliche Zusammensetzung des Saftes wieder. Dieser besteht zu 58 Prozent aus Apfelsaft. Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass sie mit den tatsächlichen Mengenanteilen übereinstimmt. Außerdem sollte die Bezeichnung angepasst werden.
Darum geht’s:
Die Vorderseite bewirbt das Produkt als Direktsaft „Kühlfrische Orange-Mango“. Die Abbildung im Sichtfeld zeigt die Früchte Orange und Mango. Seitlich auf dem Etikett sind jeweils kleine Apfelschnitze zu erkennen. Sie werden allerdings erst durch Drehen der Flasche und genaues Hinsehen sichtbar. Die Rückseite beschreibt den Saft als „Mehrfruchtsaft mit Fruchtfleisch und Mangomark“. Aus der Zutatenliste geht hervor, dass sich der Saft zu 58 Prozent aus Apfelsaft, 22 Prozent Orangensaft und 20 Prozent Mangomark zusammensetzt.
Die Verbraucher sind beim Einkauf davon ausgegangen, dass Orange und Mango die Hauptzutaten sind.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes. Weiterhin regelt die LMIV, dass Lebensmittelverpackungen die rechtlich vorgeschriebene oder verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels aufführen müssen. Fehlt eine solche, muss eine beschreibende Bezeichnung auf der Verpackung deklariert sein.
Nach der Fruchtsaftgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) kann bei aus drei oder mehr Fruchtarten hergestellten Erzeugnissen statt der Nennung aller einzelnen Fruchtarten die Angabe "Mehrfrucht", eine ähnliche Angabe oder die Angabe der Zahl der verwendeten Fruchtarten gebraucht werden, zum Beispiel „Dreifruchtsaft“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es ist naheliegend, dass Verbraucher bei der vorliegenden Aufmachung davon ausgehen, dass der Saft ausschließlich Orange und Mango enthält. Besteht der Saft „Orange-Mango“ dagegen zu 58 Prozent aus Apfelsaft, passt dies nicht zur Aufmachung des Etiketts. Die seitlich abgebildeten Apfelschnitze sind auf den ersten Blick nicht zu sehen.
Auch die Bezeichnung „Mehrfruchtsaft mit Fruchtfleisch und Mangomark“ auf der Rückseite erwähnt nur Mango, Apfel und Orange nicht.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Verpackung so gestalten, dass sie mit den tatsächlichen Mengenanteilen übereinstimmt. Außerdem sollte die Bezeichnung angepasst werden.
Stellungnahme der PL Drinks GmbH, Mönchengladbach
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
So sind bei der Produktbezeichnung insbesondere die Früchte aufgeführt, die geschmacklich in den Vordergrund treten. Bei diesem Produkt betrifft dies Orange und die Mango, welche beim Konsum ausgeprägt wahrgenommen werden. Der Apfel dient als Grundlage, um dem Getränk eine sensorisch runde Note zu verleihen. Wie Sie bereits erwähnten, sind alle Pflichtkennzeichnungselemente enthalten und der Verbraucher kann die Produktzusammensetzung inklusive der prozentualen Angaben im Zutatenverzeichnis einsehen. Die Bezeichnung wird jedoch in Apfel-Orange-Mango geändert, um Missverständnisse beim Kunden zu vermeiden.
Ergebnis
Der Hersteller hat den Produktnamen der Zusammensetzung angepasst. Ab Juli 2018 wird der Saft mit geändertem Etikett in den Handel gehen. Die Bezeichnung nennt nach wie vor nur Mango.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.