Das ärgert beim Einkauf:

„100 % Filet“ beworben, aber nur 59 Prozent Fisch enthalten

Die „Golden Seafood Knusperfilets“ von Aldi werben mit „100 % Filet“, obwohl der Fischanteil nur 59 Prozent beträgt.
getaeuscht

Bei einem Knusper-Fischfilet können Verbraucher:innen davon ausgehen, dass das Produkt außer Fisch noch weitere Zutaten enthält. Der Werbehinweis „100 % Filet“ auf der Schauseite schürt jedoch die Erwartung einer hohen Qualität und eines hohen Fischanteils. Auch die Abbildung vermittelt den Eindruck von Filets mit dünner Panade. Den tatsächlichen Fischanteil von 59 Prozent erfahren die Kaufinteressierten erst, wenn sie die Zutatenliste auf der Verpackungsseite lesen. 
Der Anbieter sollte den Hinweis „100 % Filet“ entfernen oder den Fischanteil im selben Sichtfeld nennen.

Es wird auf dieser Produktverpackung mit den Worten „100 % Filet“ geworben. Die Zutatenliste sagt aus: Alaska-Seelachsfilet (59 %). Ich halte die beiden Aussagen zu unterschiedlich um sie unkommentiert zu lassen. Klar ist, ein „Knusper-Filet“ kann nicht ausschließlich aus Fischfilet bestehen. Aber 100 % bewerben und 59 % als Zutat deklarieren, liegt meines Erachtens im Bereich einer bewussten Täuschung. Erbitte hierzu Ihre Fachmeinung. 
Verbraucher aus Hamburg vom 22.04.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der prominente Hinweis „100 % Filet“ und die Produktabbildung vermitteln den Eindruck, dass das Produkt zu einem hohen Anteil aus dem beworbenen Filet besteht. Er passt nicht zu einem Teig-Anteil von gut 40 Prozent.

Darum geht’s:

Aldi vertreibt unter der Marke „Golden Seafood“ Seelachsfilets in Backteig. Die Schauseite dieser „Knusperfilets“ wirbt prominent mit „100 % Filet“. Die auf der Verpackung abgebildeten aufgeschnittenen „Knusperfilets“ zeigen einen hohen Anteil an Fischfilet und einen geringen Anteil Panade. Weiterhin erfolgt ein Hinweis auf „Backteig“ mit einer klein gedruckten Information „Alaska-Seelachsfilets in einem würzigen Backteig vorgebraten, tiefgefroren“. Die Bezeichnung auf der Verpackungsseite erwähnt zusätzlich „aus Blöcken geschnitten“ und „praktisch grätenfrei‘“. Die Zutatenliste listet als erste Zutaten „Alaska-Seelachsfilet (59 %)“ auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse beschreiben verschiedene panierte tiefgefrorene Fischerzeugnisse, darunter „Filet/-portionen in Backteig“. Danach sollen diese einen Mindestfischanteil von 50 Prozent aufweisen. Panierte Fischfilets und Fischstäbchen enthalten üblicherweise mindestens 65 Prozent Fisch.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der prominente Werbe-Hinweis „100 % Filet“ auf der Schauseite schürt insgesamt hohe Erwartungen an das Produkt. Tatsächlich beträgt der Fischanteil 59 Prozent und liegt somit niedriger als bei handelsüblichen Fischstäbchen. Die Abbildung zeigt dagegen ein Fischfilet mit speziell dünner Panade und täuscht darüber hinweg, dass es sich um 41 Prozent Backteig handelt. Die Diskrepanz zwischen dem vollmundigen 100-Prozent-Versprechen in Kombination mit der Abbildung zum enthaltenen Produkt ist zu groß.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „100 % Filet“ entfernen oder den Fischanteil im selben Sichtfeld nennen. Er sollte zudem die Abbildung anpassen.

Stellungnahme der A.Esperen A/S, Fredericia, Dänemark

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 06.05.2024 liegt bisher keine Antwort vor.