Das ärgert beim Einkauf:

Alberts Lupinen Vevapcici

Die Aufmachung lässt deutlich mehr als acht Prozent Lupinensamen erwarten.
getaeuscht

Auf beiden Seiten der Verpackung hebt der Anbieter Lupine hervor und lässt dadurch mehr als acht Prozent Lupine in dem veganen Fertiggericht erwarten. Tatsächlich führt die Zutatenliste nach Wasser als erste Zutat Weizeneiweiß auf. Weizeneiweiß macht mit 28 Prozent mehr als das Dreifache der Menge der Süßlupine aus.
Der Hersteller sollte auf der Schauseite deutlich auf die wesentlichen Zutaten Weizen und Lupine hinweisen und die jeweils enthaltenen Mengen angeben. 

Von dem Produkt der Firma Alberts fühle ich mich als Verbraucher mehr als irregeführt. Das Produkt wird als Lupinenprodukt bezeichnet, obwohl nur 8 % Lupine enthalten sind, gegenüber 28 %  Weizeneiweiß.
Ich habe das Produkt längere Zeit benutzt unter der Annahme, dass darin hauptsächlich Lupine enthalten ist und habe nur durch Zufall einmal die Inhaltsstoffe angesehen und war entsetzt. Wie kann es sein, dass auf der gesamten Verpackung LUPINE immer wieder fett und auch mehrfach wiederholt wird und man eben als Verbraucher denkt, hierbei handelt es sich wirklich um ein Lupinenprodukt und nicht, dass dieses dann in der Menge eines Spurenelementes in dem so beworbenen Produkt vorkommt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diesbezüglich tätig werden würden und die Firma darauf hinweisen, dass dies irreführend beim Verbraucher ankommt.
Denn würde auf der gesamten Packung das Wort Weizeneiweiß so häufig und prominent genannt werden wie Lupine jetzt, dann, da bin ich mir ziemlich sicher, würde der Abverkauf sehr zurückgehen.
Also kann man hier wohl von einer sehr bewussten Vorgehensweise ausgehen.
Zwar wird das Wort Weizeneiweiß auf der Packung verwendet, aber im Verhältnis zur Menge nicht deutlich und oft genug. Eigentlich müsste das Wort Lupine so oft und unauffällig auftauchen wie Weizeneiweiß jetzt. Dann würde der richtige Eindruck beim Verbraucher erweckt werden. Nämlich der, der den Mengenangaben der Inhaltsstoffe entspricht.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 17.06.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung der Verpackung lässt Lupine und nicht Weizeneiweiß als wesentliche Zutat in dem veganen Fertiggericht erwarten. Der Hersteller sollte auf der Schauseite deutlich auf die Zutaten Weizen und Lupine hinweisen und die jeweils enthaltenen Mengen angeben. 

Darum geht’s:

Die Schauseite der Verpackung nennt das Produkt „Lupinen Vevapcici“ und ergänzt daneben in kleinerer Schrift „vegan“ sowie „Bratröllchen aus Weizeneiweiß und Lupine“. Zwei weitere Hinweise auf Lupine als Zutat finden sich im oberen Bereich der Schauseite. Unter der Überschrift „Lupinen Spezialitäten“ bewirbt der Hersteller auf der Rückseite die Eigenschaften der verwendeten Süßlupine. Daneben sind Lupinenpflanze und die Lupinensamen abgebildet.
Die Zutatenliste führt als erste Zutaten Wasser, Weizeneiweiß (28 %) und Süßlupinensamen (8 %) gekocht auf. Danach folgen ohne Mengenangabe Zutaten wie Sonnenblumenöl, Lupinensauce, Gemüse, Gewürze, Kartoffelstärke und Kräuter.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Beschaffenheit eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Leitsätze  der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel beschreiben wie vegane und vegetarische Produkte gekennzeichnet werden sollen. Unter anderem soll bei solchen Produkten die maßgeblich ersetzende Zutat, beispielsweise mit dem Wortlaut „mit xy-Protein“ oder „auf Basis von xy“ deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld des Produkts erscheinen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die „Lupinen Vevapcici“ bewerben auf beiden Seiten der Verpackung prominent Lupine. Verbraucher:innen können aus unserer Sicht zurecht ein veganes Fertiggericht mit Süßlupine als wesentlicher Zutat erwarten.
Der Anbieter weist auf der Schauseite zwar auf „Bratröllchen aus Weizeneiweiß und Lupine“ hin. Allerdings fällt dieser Hinweis im Vergleich zur Hervorhebung der Lupine kaum ins Auge und kann den Eindruck nicht wesentlich korrigieren. Die Aufmachung spiegelt daher nicht tatsächliche Zusammensetzung wider. 

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Schauseite deutlich auf die wesentlichen Zutaten Weizen und Lupine hinweisen und die jeweils enthaltenen Mengen angeben.

Stellungnahme der Purvegan GmbH, Ramsen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Durch die Verkehrsbezeichnung „Bratröllchen aus Weizeneiweiß und Lupine“, sowie die Prozentangabe in der Zutatenliste, sind aus Sicht des Anbieters die gesetzlichen Vorgaben, wie die Lebensmittelinformationsverordnung und die QUID-Regelung, erfüllt und die Hauptzutaten klar ersichtlich.