Alesto Cashew-Erdnuss-Mix Honig-Salz
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Verpackungsgestaltung, Produktname und -bezeichnung erwecken beim Einkauf den Eindruck, dass es sich um ein vergleichsweise naturbelassenes Lebensmittel mit hochwertigen Zutaten handelt. Verbraucher, die erst anhand der Nährwerttabelle erkennen, dass beträchtliche Zuckermengen zugesetzt wurden, sehen sich getäuscht. Die Nussmischung sollte entweder auf einen Zuckerzusatz verzichten oder auf der Vorderseite deutlich darauf hinweisen, dass es sich um ein gezuckertes Produkt handelt.
Beschwerde
Bei der Bezeichnung "Cashew-Erdnuss-Mix" mit Zusatz "Honig-Salz" gehe ich davon aus, dass ich in der Packung ganz überwiegend die genannten Nüsse vorfinde. Die Produktbezeichnung über der Zutatenliste würde das bestätigen: "Mischung aus Cashew- und Erdnusskernen, geröstet, mit Honig verfeinert und gesalzen". Tatsächlich sind als Zutaten 33 % Cashewkerne, 32 % Erdnüsse, Zucker, 3 % Honig, pflanzliche Öle, Geliermittel Gummi arabicum, 0,8 % Salz, Glukosesirup, Farbstoff Ammoniak-Zuckerkulör ausgewiesen. Das Produkt enthält 34,3 g Zucker pro 100 g. Davon sind nach meiner Kenntnis ca. 2,6 g den enthaltenen Cashews, 1,3 g den enthaltenen Erdnüssen und 3 g dem enthaltenen Honig zuzurechnen. Zucker und Glukosesirup machen also etwa 27 g pro 100 g aus. Abgesehen von geschmacklichen und ernährungsphysiologischen Nachteilen durch den hohen Zuckeranteil fühle ich mich auch übers Ohr gehauen, da ich statt nahezu 200 g Nüssen nur 130 g Nüsse bekomme, die mit wesentlich billigerem Zucker gestreckt wurden. Nach meinem Dafürhalten sollte daher das vorliegende Produkt schon auf der Vorderseite als "Cashew-Erdnuss-Mix in Zuckerkruste mit Honig und Salz" bezeichnet werden, um eine Täuschung zu vermeiden. Eine veränderte Zusammensetzung würde ich allerdings noch mehr begrüßen …
Verbraucher aus München vom 16.10.2016
Darum geht’s:
Auf der Verpackung des Cashew-Erdnuss-Mix sind Nüsse, Salzkörnern sowie ein Honiglöffel abgebildet. Der Produktname und die genauere Bezeichnung auf der Rückseite „Mischung aus Cashew- und Erdnusskernen, geröstet, mit Honig verfeinert und gesalzen“ weisen ebenfalls nur auf Nüsse, Honig und Salz als Zutaten hin. Im Zutatenverzeichnis stehen 33 % Cashewkerne, 32 % Erdnusskerne, Zucker, 3 % Honig und weitere, in geringeren Mengen enthaltene, Zutaten. Zucker erscheint somit an dritter Stelle und ist nach den Nüssen die mengenmäßig wichtigste Zutat.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Verbraucher erwarten aufgrund des Produktnamens und der Abbildung verständlicherweise ein Produkt, das aus Cashew- und Erdnüssen besteht und mit Honig und Salz geschmacklich verfeinert ist. Tatsächlich besteht das Produkt nur zu 65 Prozent aus den angegebenen Nüssen. Laut Nährwerttabelle sind 34 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten. Dabei muss es sich überwiegend um zugesetzten Zucker handeln, denn Nüsse enthalten von Natur aus nur einen geringen Zuckeranteil. Dennoch wird auf der Schauseite des Produktes nicht über den Zuckerzusatz informiert. Vielmehr wird dort der Eindruck vermittelt, dass die Süße vom Honig stammt.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung des Produktes anpassen.
Stellungnahme der Pittjes Vertriebsgesellschaft mbH, Schwerte
Kurzfassung:
Der Alesto Cashew-Erdnuss-Mix Honig-Salz beinhaltet neben Erdnüssen, Cashewkernen, Honig und Salz auch Zucker. Dieser wird zur Erzielung der typischen Produkteigenschaften der süßen Variante der im Handel befindlichen Cashew-Erdnuss-Mixe benötigt. Alle Zutaten sind lebensmittelrechtlich korrekt auf der Verpackung deklariert. Eine Täuschung der Verbraucher liegt aus unserer Sicht nicht vor.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.