Das ärgert beim Einkauf:

Alesto Roasties

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Das Zutatenverzeichnis enthält keine Mengenangaben für die abgebildeten Kerne und Mandeln.
getaeuscht

Die Verpackung der „Roasties“ zeigt eine Mischung aus Schalenfrüchten. Der absteigenden Aufzählung der Zutaten auf der Rückseite – ohne prozentuale Mengenangabe – können Verbraucher lediglich entnehmen, dass Erdnusskerne am meisten enthalten sind. Den konkreten Anteil der einzelnen Nüsse und der Mandeln erfahren sie jedoch nicht.
Der Hersteller sollte die jeweiligen Mengen der abgebildeten Schalenfrüchte aus der Nussmischung angeben.

Die Zutaten sind "Erdnusskerne, Cashewkerne, Mandeln, Haselnusskerne", ohne Angabe in Prozent. Ich vermute aber, dass keine Prozentangabe von "Cashewkerne, Mandeln, Haselnusskerne" notwendig ist, weil sehr gering.
Verbraucherin aus Berlin vom 05.10.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Abbildung der „Nussmischung“ zeigt in etwa gleichen Teilen Erdnusskerne, Cashewkerne, Mandeln und Haselnusskerne. Die Nussmischung enthält alle vier abgebildeten Zutaten, Erdnusskerne stehen an erster Stelle. Es gibt keine prozentualen Mengenangaben der einzelnen Zutaten.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt unter anderem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind nur wenige Fälle, beispielsweise Zutaten in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es nachvollziehbar, wenn sich Verbraucher für die Mengenanteile in einer „Nussmischung“ interessieren, denn diese machen die Qualität im Wesentlichen aus.
Auch ein Vergleich mit Nussmischungen anderer Anbieter wäre dadurch besser möglich.

Fazit:

Der Hersteller sollte die jeweiligen Mengen der abgebildeten Zutaten aus der Nussmischung angeben.

Stellungnahme der Pittjes Vertriebsgesellschaft mbH, Schwerte

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale

Die Zutaten sind mit 40 Prozent Erdnüssen sowie 60 Prozent Cashewkernen, Mandeln und Haselnüssen gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in absteigender Reihenfolge angegeben. Aufgrund des größten Produktanteils stehen die Erdnüsse an erster Stelle. Aufgrund der unterschiedlichen Größen des Naturproduktes und aus verpackungstechnischen Gründen kann der Anteil der Nussarten variieren.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.