Das ärgert beim Einkauf:

Meßmer Fenchel-Anis-Kümmel Kräutertee

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Keine Mengenangaben für die namensgebenden Zutaten im Zutatenverzeichnis
getaeuscht

Der Produktname nennt die drei Zutaten des Kräutertees, die auch abgebildet sind. Weder in der Bezeichnung noch in der Zutatenliste gibt der Anbieter die Mengen für die drei Samen an. Verbraucher möchten jedoch erfahren können, in welchen Mengenverhältnissen Fenchel, Anis und Kümmel im Tee vorkommen. Entsprechend sollte der Anbieter die Verpackung gestalten.

Der Kräutertee besteht aus den drei Zutaten: Fenchel, Anis und Kümmel.
Bei so einer "Mischung" interessiert mich schon, wieviel der jeweiligen Zutaten enthalten ist. Allerdings steht dies bei diesem Tee nicht drauf. Andere "Fenchel-Anis-Kümmel-Tees" sind beispielsweise mit 40 % Fenchel, 40 % Anis und 20 % Kümmel gekennzeichnet. So kann ich die Mischungen gar nicht vergleichen, wenn mir weniger Kümmel wichtig ist.
Verbraucherin aus Neustadt vom 13.04.2018

Der Tee heißt Fenchel Anis Kümmel Tee. Auf der Zutatenliste steht Fenchel, Kümmel, Anis. Leider gibt es keinen entsprechenden Mengenhinweise. Und ich würde gerne wissen, wie viel von jeder Zutat darin ist.
Verbraucherin aus Saarlouis vom 18.10.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung steht der Produktname „Fenchel-Anis-Kümmel“. Außerdem sind ein Glas Tee und die Blütenstände oder Samen der drei Pflanzen abgebildet. Daneben ist in kleinerer Schrift der Aufdruck „Kräutertee“ platziert.

Das Zutatenverzeichnis nennt Fenchel, Kümmel und Anis, jeweils ohne Mengenangabe.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt unter anderem die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Eine Mengenangabe ist für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind nur wenige Zutaten

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher möchten berechtigterweise die Zusammensetzung eines Lebensmittels kennen. Dafür ist es wichtig, nicht nur die Zutaten des Lebensmittels zu kennen, sondern auch zu wissen, in welchen Mengenverhältnissen besonders hervorgehobene Zutaten im Produkt stecken. Der Tee besteht aus insgesamt drei Zutaten, die alle drei geschmacksintensive Samen sind. Für die Wahl des Kräutertees ist die Menge der drei Kräuter aus unserer Sicht relevant und sollte deshalb auf der Verpackung stehen.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Mengen der Zutaten Fenchel, Anis und Kümmel im Kräutertee angeben.

Stellungnahme der Ostfriesische Teegesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:

Bei der Bezeichnung des Artikels Meßmer Fenchel-Anis-Kümmel handelt es sich um den Namen des Produktes. Die Produktbezeichnung und die Abbildung stellen alle enthaltenen Zutaten des Artikels dar. Die genaue Zusammensetzung ist den Angaben der Faltschachtelunterseite zu entnehmen. Die Angabe „Fenchel, Kümmel, Anis.“ im Zutatenverzeichnis erfolgt in absteigender Reihenfolge. Einzelne Zutaten werden nicht besonders hervorgehoben. Eine quantitative Angabe der Zutaten ist nicht erforderlich.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.