Das ärgert beim Einkauf:

Alexios Sahne-Joghurt mit Walnuss & Honig unterlegt

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Geschmack und Süße durch Aroma und Zucker verstärkt
getaeuscht

Durch Produktname und Abbildung Honig und Walnüsse als wesentliche Zutaten anzupreisen, wenn sie nur in geringer Menge vorkommen und stattdessen teilweise durch andere Lebensmittel ersetzt sind, kann Verbraucher nachvollziehbar irritieren. Es wäre für eine schnelle und klare Kundeninformation sinnvoll, bereits auf der Schauseite die tatsächlichen Mengen der angepriesenen Zutaten offenzulegen.

Das Produkt heißt "Sahne-Joghurt mit Walnuss und Honig unterlegt". Dies suggeriert mir, dass sich unter dem Joghurt Honig und Walnüsse befinden. In der Tat befindet sich darunter eine Honig-Walnuss-Zubereitung mit lediglich 1,2 % Honig, der Rest ist besteht unter anderem aus Glukose-Fruktose-Sirup, gemischten Zusatzstoffen und Karamellzuckersirup.
Natürlich ist auch bei einem Joghurt auf Frucht nicht pure Frucht unter dem Joghurt. In diesem Fall suggeriert der chemisch sehr ähnliche Glucose-Fruktose-Sirup beim Verzehr allerdings, dass es sich um nahezu puren Honig handeln könnte. Es ist also durch ein Produkt ersetzt, das wesentlich günstiger ist, aber das Vorhandensein der teureren Zutat suggeriert. Deshalb sehe ich mich getäuscht.
Verbraucher aus Freising vom 31.10.2014

Darum geht’s:

Der Joghurt ist mit einem Mann in griechischer Tracht, Blick aufs Meer, einem Stück Honigwabe, Walnüssen und einem Löffel weißer Creme auf einer braunen Masse illustriert. Der Produktname „Sahne-Joghurt mit Walnuss & Honig unterlegt“ weist ebenfalls auf Joghurt, Walnüsse und Honig als wesentliche Zutaten hin. Tatsächlich ist unter dem Joghurt eine Zubereitung aus Wasser, mehr Zucker als Honig, Bindemitteln, Glukose-Fruktose-Sirup, natürlichem Aroma u. a. m. sowie lediglich 2 % Walnüssen und 1,2 % Honig.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge Haltbarkeit, Ursprungsland, Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung. Informationen dürfen auch nicht irreführend sein, indem durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen das Vorhandensein einer bestimmten Zutat suggeriert wird, obwohl tatsächlich ein von Natur aus vorhandener Bestandteil oder eine normalerweise in diesem Lebensmittel verwendete Zutat durch eine anderer Zutat ersetzt wurde. Nach Artikel 7 der Verordnung müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein.

So sieht es die Verbraucherzentrale:

Nach Meinung der Verbraucherzentrale sollte auf der Schauseite erkennbar sein, dass eine aromatisierte Zubereitung mit geringer Walnuss- und Honigmenge und nicht nur Walnüsse und Honig unter der dem Joghurt sind.

StellungnahmeStellungnahme der Heideblume Molkerei Elsdorf-Rotenburg AG, Elsdorf

Kurzfassung:

Das Produkt Alexios Sahne-Joghurt mit Walnuss & Honig unterlegt ist an ein typisch griechisches Produkt angelehnt. Im Rahmen eines Haushaltspanels wurde das entwickelte Geschmacksbild favorisiert. Die eingesetzte Honig- und Walnuss-Menge wurde als harmonisch und ausgewogen bewertet. Aus produktionstechnischen Gründen wird eine Zubereitung eingesetzt. Eine Täuschung sehen wir an der Stelle nicht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.