So haben Hersteller reagiert:

Allergenkennzeichnung bei Proteinpulver mit Süßlupine korrigiert

Änderung: Alpha Foods wirbt auf amazon.de nicht mehr mit der Angabe „Ohne Allergene“, obwohl das Proteinpulver mit Süßlupinen eine allergene Zutat enthält.
Geändert

Der Anbieter warb auf amazon.de mit der Angabe „Ohne Allergene“ für das vegane Proteinpulver, das unter anderem Süßlupinenprotein enthält. Die Firma hat den Hinweis „Ohne Allergene“ entfernt und hebt das Lupinenprotein nun im Zutatenverzeichnis nun hervor.

Auf der Amazon-Website wird angegeben, dass das Produkt “ohne Allergene“ sei (Bild 1).
Ich wollte es schon kaufen, habe aber glücklicherweise noch gesehen, dass im Titel Lupine steht. Gegen diese bin ich schwer allergisch! Auf Bild 2 wirkt es weiterhin so, dass Lupine auf der Verpackung auch nicht fett gekennzeichnet sind. Meines Erachtens nach liegt hier eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers vor.
Verbraucher aus Kerpen vom 02.05.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Proteinshake enthält unter anderem Eiweiß aus der Lupine. Das passt nicht zu den Hinweisen „Ohne Allergene“. Der Anbieter sollte die widersprüchlichen Hinweise entfernen und die allergene Zutat im Zutatenverzeichnis entsprechend hervorheben.

Darum geht’s:

In seinem Online-Angebot bewirbt Amazon das Proteinpulver „Vegan Protein Blaubeere“ von „Alpha Foods“ mit dem Hinweis „Ohne Allergene“. Sowohl die Überschrift des Angebots „pflanzliches Proteinpulver aus Reis, Lupinen, Erbsen, Chia-Samen, Leinsamen, Amaranth, Sonnblumen- und Kürbiskernen als auch die Zutatenliste weiter unten zeigen, dass das Pulver das Allergen Süßlupine enthält. Das Allergen ist im Zutatenverzeichnis nicht hervorgehoben.  

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Dies gilt auch für Angebote im Fernabsatz.
Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass Allergene wie Lupinen sowie daraus gewonnene Erzeugnisse im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Proteinshake enthält unter anderem Eiweiß aus der Lupine. Das passt nicht zu den Hinweisen „Ohne Allergene“ in der Produktbeschreibung und auf dem abgebildeten Etikett. 

Zusätzlich sind der Verbraucherzentrale weitere Kennzeichnungsmängel beim Online-Angebot aufgefallen. Dazu zählen widersprüchliche Angaben zur Verwendung von Farbstoffen und es fehlt eine Nährwerttabelle.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Ohne Allergene“ entfernen, das Süßlupinenpulver im Zutatenverzeichnis hervorheben und die Nährwerttabelle ergänzen. 

Stellungnahme der Alpha Foods BV, Deurle (Belgien)

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 20.05.2022 hat die Alpha Foods BV bislang keine Stellungnahme abgegeben.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Hinweise „ohne Allergene“ sowie „frei von Farbstoffen“ im Angebot auf amazon.de entfernt und die Nährwerttabelle ergänzt. Das Lupinenproteinpulver ist in der Zutatenliste hervorgehoben, allerdings unter der unkorrekten Überschrift „Bestandteile“.